Eingelangt am 17.05.2005
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Landesverteidigung
betreffend Brig.
Puntigam, Wehrmachtsverbrechen und „Missbrauch“ der Justiz
Im burgenländischen
„Süd-Ost Journal“ hat Brig. Josef Paul Puntigam, der Kommandant der Jägerschule
in Saalfelden, einen Kommentar unter dem Titel „Die blinde Justitia – nur in
politischen Fällen?“ verfasst. Darin relativiert Puntigam die Verbrechen, die
die deutsche Wehrmacht begangen hat. Puntigam unterstellt den „jungen
Richtern“, in den Verfahren gegen „80 oder 90jährige Menschen“ das Recht zu
„missbrauchen“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Das Foto, das am Kopf des Kommentars
steht, zeigt Brig. Puntigam in Uniform. Damit wird der Eindruck erweckt,
dass er den Kommentar in seiner Eigenschaft als hoher Offizier des
Bundesheeres verfasst hat. Ist der Kommentar von Brig. Puntigam mit den
zuständigen Stellen des BMLV abgesprochen worden?
- Puntigam unterstellt Zeugen in Prozessen über Verbrechen der
NS-Diktatur, dass sie durch „Medien beeinflusst“ wären. Auch damit stellt
er klar, dass er nicht von normalen kriminellen Delikten, sondern von
Nazi-Verbrechen spricht. Deckt sich diese Ansicht von Brig. Puntigam mit
der Haltung des BMLV?
- Er erklärt: „Und junge Richter sprechen Recht –was sie in
anderen Fällen nie täten. Ach liebe blinde Justitia, du wirst oft
missbraucht“. Welche konkreten Fälle von Missbrauch der Justiz spricht
Brig. Puntigam hier an?
- Nach den Fällen „Gudenus“ und „Kampl“ gibt es mit dem Fall
„Puntigam“ nun den ersten Fall eines Angriffs auf die Richter, die die
Verbrechen der Nazizeit verfolgen, aus den Reihen des Bundesheeres. Was
werden Sie in diesem Fall unternehmen?
- Welche strafrechtlichen bzw. disziplinären Vergehen werden im
Zusammenhang mit Brig. Puntigam zu untersuchen sein?
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die von den Abgeordneten übermittelten Anlagen stehen nur als Image
(siehe Anfrage gescannt) zur Verfügung.