3060/J XXII. GP

Eingelangt am 17.05.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Brig. Puntigam, Wehrmachtsverbrechen und „Missbrauch“ der Justiz

 

 

Im burgenländischen „Süd-Ost Journal“ hat Brig. Josef Paul Puntigam, der Kommandant der Jägerschule in Saalfelden, einen Kommentar unter dem Titel „Die blinde Justitia – nur in politischen Fällen?“ verfasst. Darin relativiert Puntigam die Verbrechen, die die deutsche Wehrmacht begangen hat. Puntigam unterstellt den „jungen Richtern“, in den Verfahren gegen „80 oder 90jährige Menschen“ das Recht zu „missbrauchen“.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Das Foto, das am Kopf des Kommentars steht, zeigt Brig. Puntigam in Uniform. Damit wird der Eindruck erweckt, dass er den Kommentar in seiner Eigenschaft als hoher Offizier des Bundesheeres verfasst hat. Ist der Kommentar von Brig. Puntigam mit den zuständigen Stellen des BMLV abgesprochen worden?

 

  1. Puntigam unterstellt Zeugen in Prozessen über Verbrechen der NS-Diktatur, dass sie durch „Medien beeinflusst“ wären. Auch damit stellt er klar, dass er nicht von normalen kriminellen Delikten, sondern von Nazi-Verbrechen spricht. Deckt sich diese Ansicht von Brig. Puntigam mit der Haltung des BMLV?

 

  1. Er erklärt: „Und junge Richter sprechen Recht –was sie in anderen Fällen nie täten. Ach liebe blinde Justitia, du wirst oft missbraucht“. Welche konkreten Fälle von Missbrauch der Justiz spricht Brig. Puntigam hier an?

 

  1. Nach den Fällen „Gudenus“ und „Kampl“ gibt es mit dem Fall „Puntigam“ nun den ersten Fall eines Angriffs auf die Richter, die die Verbrechen der Nazizeit verfolgen, aus den Reihen des Bundesheeres. Was werden Sie in diesem Fall unternehmen?

 

  1. Welche strafrechtlichen bzw. disziplinären Vergehen werden im Zusammenhang mit Brig. Puntigam zu untersuchen sein?

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die von den Abgeordneten übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfrage gescannt) zur Verfügung.