3070/J XXII. GP

Eingelangt am 24.05.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien, AG

 

 

Die Vorgänge im Internationalen Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien, die Inhalt einer Rechnungshofprüfung waren, stellen ein Sittenbild für die Zustände im Finanzministerium und für den Umgang mit öffentlichen Einrichtungen dar.

Unter dem Schlagwort der „Entpolitisierung“ wurde fast der gesamte Aufsichtsrat ausgewechselt und ein neuer Vorstand installiert. Die Folgen sind – auch auf Grund früherer ähnlicher Prüfungen – nicht weiter überraschend: Besetzung der Posten aus dem Bekanntenkreis des Ministers, Stichwort „Netzwerk Golfplatz“, Nichteinhaltung der Vertragsschablonenverordnung, Auftragsvergaben an „Bestbieter“ wie Egon Zehnder oder Hochegger, Verdopplung der Kosten des Aufsichtsrates. Und das alles bei schlechteren wirtschaftlichen Ergebnissen als unter dem alten Vorstand.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wann wurden Personalberater zur Anbotslegung im Zusammenhang mit der Besetzung der zweiten Vorstandposition eingeladen?

2.      Gab es für diese Vergabe ein Vergabeverfahren und welcher Art war dieses Verfahren?

3.      Von wem wurden die Personalberater eingeladen?

4.      Wer ist im Aufsichtsrat der IAKW für solche Personalbestellungen zuständig? Entscheidet der Vorsitzende, eine Kommission oder das Gesamtorgan?

5.      Mit welcher Begründung und welcher rechtlichen Grundlage wurden – zusätzlich zu den drei in der Aufsichtsratssitzung zur Anbotslegung namhaft gemachten Beratern – vom Aufsichtsratsvorsitzenden Thomas Rupperti zwei weitere Berater, darunter Egon Zehnder International, eingeladen?

6.      Wer erteilte den mündlichen Auftrag an den Personalberater Egon Zehnder International?

7.      Mit welcher Begründung wurde dieser Zuschlag erteilt? War Egon Zehnder Billigstbieter, und wenn nicht, wie hoch war das Anbot des Billigstbieters?

8.      Können Sie in dem Umstand, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Thomas Rupperti maßgeblich an der Auswahl und Beauftragung des Personalberaters Egon Zehnder beteiligt war, der wiederum ihn, Rupperti, für die Position des Vorstandes vorschlug, den Sachverhalt einer Unvereinbarkeit feststellen?

9.      Wieso kommen Sie im Rechungshofbericht (III-146 d.B., S.30, Abs.16.3) zu der Auffassung, es „hätte der nunmehrige Vorstandsvorsitzende aus seiner vorherigen Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrates keinen quantifizierbaren Startvorteil gehabt“?

10.    Hat der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Rupperti nicht maßgeblich an den Kriterien und dem Stellenprofil mitgewirkt, nach denen der Personalberater Zehnder einen neuen Vorstand suchen sollte?

11.    Hat nicht der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Rupperti dem Personalberater Zehnder einen Vorteil verschafft, indem er sich persönlich dafür einsetzte, dass Zehnder ein Anbot legen konnte und den Auftrag bekam, und ist dieser Umstand nicht ein Startvorteil bei der anschließenden eigenen Stellenbewerbung, der mit der Höhe des Beratungshonorars zu „quantifizieren“ wäre?

12.    Wieso verzichtete man bei der Bestellung von Herrn Rupperti laut Rechnungshof auf einen Nachweis des Karriereverlaufs, insbesondere auf die Vorlage von Arbeitsbestätigungen und Zeugnissen?

13.    Welcher Umstand war im Bewerbungsschreiben von Herrn Rupperti bezüglich seines Ausscheidens aus dem letzten Beschäftigungsverhältnis nicht korrekt dargelegt?

14.    Gibt es im Vertrag von Herrn Rupperti Abweichungen zur geltenden Vertragsschablonenverordnung, und wenn, welche, und wann gedenken sie diese Abweichungen zu bereinigen?

15.    Ihr Ministerium schreibt im Juli 2004, dass "parteipolitische Qualifikationen" bei der Bestellung keine Rolle spielten. Welche Qualifikationen spielten bei der Bestellung von Aufsichtsratspräsidenten Rupperti eine Rolle?

16.    Seit wann kennen sie Herrn Rupperti persönlich, und spielte diese Bekanntschaft bei der Bestellung von Herrn Rupperti zum Aufsichtsratsvorsitzenden der IAKW eine Rolle?

17.    Spielten für die Bestellung von Herrn Rupperti seine Erfahrungen und sein Engagement im Bereich des Golfsports eine Rolle, etwa beim Management des Hartl Resorts oder im Golf Club Fontana?

18.    Wie beurteilen sie die versuchte Neuausrichtung des Austria Center Vienna Richtung Life Style, wo beim letztlich fehlgeschlagenen Versuch, eine Golfmesse für Wien zu akquirieren, der Rechnungshof kritisch anmerkt, dass vom IAKW ein Preisnachlass für die Raummieten von 60 % angeboten wurde und mit einer derartigen Preispolitik ein ruinöser Wettbewerb zwischen öffentlichen Anbieters ausgelöst werde?

19.    Wie beurteilen sie in diesem Zusammenhang, dass laut Geschäftsbericht 2003 trotz einer Ausweitung der Veranstaltungen um ein Drittel, die Umsatzerlöse zurückgingen?

20.    Wann ist mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2004 des Austria Center Vienna zu rechnen?

21.    Gab es zur Bestellung des Nachfolgers von Aufsichtsratsvorsitzenden Rupperti eine Ausschreibung?

22.    Nach welchen Kriterien wurde vorgegangen und welche Referenzen wurden verlangt?

23.    Wurde Wolf Hanke deshalb zum Aufsichtsratpräsidenten bestellt, weil er auf den Balearen zu Hause ist, oder weil er auf Mallorca laut Pressenotizen „wie ein bunter Hund bekannt“ ist, oder weil es ihm als Repräsentanten von Qivive in drei Saisonen nicht gelang „auch nur einen einzigen Pax auf die Insel zu bringen“, oder etwa deshalb, weil er mit dem Vorstand Rupperti gut bekannt war und ebenfalls Golf spielt? (Zitate aus dem deutschen „Touristikreport“)

24.    In welchen anderen staatsnahen Betrieben ist der Aufsichtsratsvorsitzende ebenfalls im Ausland wohnhaft und muss zu jeder Aufsichtsratssitzung anreisen?

25.    Wieso brauchten sie mehr als sieben Monate statt der vorgesehenen drei Monate, um ihre Stellungnahmen zum Prüfergebnis des Rechnungshofes zu verfassen?