3072/J XXII. GP
Eingelangt am 24.05.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend ein besonderes Gorbach-„Kabinettstück“: Ausufern des Vizekanzler- bzw. Verkehrsminister-Kabinetts ins Heimatbundesland Vorarlberg
Die letzten Monate waren von vielfältigen
sachlichen Mängeln der Amtsführung von VK BM Gorbach geprägt, von der laufenden
Überforderung mit der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht über das Transitdebakel
bis zu den vom Rechnungshof aufgezeigten anhaltenden Managementmängeln beim
Nahverkehr. Es verwundert vor diesem Hintergrund nicht, dass der derzeitige
Verkehrminister und Vizekanzler seinen Abgang aus der Politik vorbereitet.
Schon bisher ist die Ära Gorbach die
österreichischen SteuerzahlerInnen durch vielfachen Postenschacher und vor
allem durch aufwendige Amtsführung besonders teuer gekommen. Dies etwa
hinsichtlich des größten politischen Minister-Apparats der 2. Republik, der
nach aktuellem Stand laut BMVIT-Homepage derzeit 52 Personen umfasst, davon 34
plus eine unbesetzte Stelle direkt dem Ressortchef Gorbach zuzuordnen, darunter
drei Chauffeure, mehr als beim Bundeskanzler. Dazu kommen noch diverse teure
Einrichtungsgegenstände, Luxus-Verköstigungen, weitgehend sinn- und
ergebnislose Auslandsreisen mit großem Gefolge auf Kosten der
StaatsbürgerInnen, aber etwa auch Eishockey-Reisen über die schweizerische
Grenze mit entsprechend astronomischen Taxirechnungen.
Nun allerdings erreichen auch noch die
Nebengeräusche dieser vielfach als feudal bezeichneten Amtsführung einen
Höhepunkt:
Herr Vizekanzler und Bundesminister Gorbach
unterhält in seinem Heimatbundesland eine „Expositur“ seines Kabinetts.
Daß diese wohlweislich in allen öffentlich
zugänglichen Unterlagen verschwiegen wird, könnte mit der Finanzierung auf
Kosten der SteuerzahlerInnen zusammenhängen. Dies ist zusätzlich pikant, als ja
kürzlich bekannt wurde, dass hinsichtlich der beruflichen Zukunft von HVK HBM
Gorbach ebenfalls die Heimat Vorarlberg das Ziel der Wahl sein dürfte und
hiefür vor Ort sicherlich vielfältige Vorbereitungs- und
Koordinationstätigkeiten erforderlich sind. Deren Kofinanzierung über
Bundes-Budgetmittel wäre allerdings nicht gesetzlich gedeckt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Haben Sie eine
„persönliche Referentin des Vizekanzlers“ in Vorarlberg? Wenn ja, weshalb, und
was sind im einzelnen die mit dieser Funktion verbundene Aufgaben?
2.
Wurde die
„persönliche Referentin des Vizekanzlers“ in Vorarlberg auch mit der
„Koordination Vorarlberg“ (Ihrer Ministertätigkeit? Ihrer Vizekanzlertätigkeit?
Ihrer BZÖ-Tätigkeit? Ihrer beruflichen Zukunft?) betraut? Wenn ja, weshalb, und
was sind im einzelnen die mit dieser Funktion verbundene Aufgaben?
3.
Haben Sie auch
in anderen Bundesländern persönliche ReferentInnen? Wenn nein, warum nicht?
4.
Haben Sie auch
in anderen Bundesländern Personen mit der „Koordination“ beauftragt? Wenn nein,
warum nicht?
5.
Hat a) eine/r
Ihrer FPÖ-VorgängerInnen als VerkehrsministerIn, b) eine/r Ihrer
FPÖ-VorgängerInnen als VizekanzlerIn im jeweiligen Heimatbundesland eine
entsprechende Stelle bzw. Funktion eingerichtet? Wenn ja, bitte um detaillierte
Angaben.
6.
Wie hoch sind
die Kosten für die SteuerzahlerInnen durch die Funktion „persönliche Referentin
des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“?
7.
Werden diese
Kosten über den Sachaufwand Ihres Ressorts bedeckt?
8.
Wenn nein: In
welcher anderen Weise werden diese Kosten bedeckt, und welche Belege können Sie
dafür anführen?
9.
Ihre
„persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“ Frau Mag.
G. M. gibt zu ihrer Funktion ihre privaten Festnetz-, Fax- und
Mobiltelefonnummern an. Das „Büro“ erscheint somit als Bestandteil eines
privaten Haushaltes.
Können Sie verbindlich ausschließen, dass den
SteuerzahlerInnen aus diesem Umstand zusätzliche Kosten entstehen, wenn ja, auf
welcher Grundlage?
Können Sie ausschließen, dass durch
Rechnungslegung im Zusammenhang mit der „persönlichen Referentin des
Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“ den SteuerzahlerInnen Kosten
entstanden sind?
10.
War es
qualifikationsmäßig ausschlaggebend, dass Ihre „persönliche Referentin des
Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“ Frau Mag. G. M. in ihrem Wohnort in
der FPÖ aktiv ist?
11.
Weshalb ist Ihre
„persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“ Frau Mag.
G. M. nicht im Telefonbuch des BMVIT verzeichnet?
12.
Weshalb ist Ihre
„persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“ Frau Mag.
G. M. nicht in der Geschäftseinteilung des BMVIT verzeichnet?
13.
Können Sie die
Existenz weiterer aus Budgetmitteln des BMVIT oder sonstigen öffentlichen
Quellen finanzierten, aber nicht öffentlich aufscheinenden MitarbeiterInnen
Ihrerseits ausschließen?
14.
Ist Ihr
Doppelkabinett in der Radetzkystraße und im Palais Dietrichstein derart
überfüllt, dass Sie zu so drastischen Entlastungsmaßnahmen wie einer Expositur
in Vorarlberg greifen müssen?
15.
Welche
Konsequenzen werden Sie aus dem Bekanntwerden dieser erklärungsbedürftigen und
rechtlich fragwürdigen Konstruktion im einzelnen bis wann ziehen?