3072/J XXII. GP

Eingelangt am 24.05.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend ein besonderes Gorbach-„Kabinettstück“: Ausufern des Vizekanzler- bzw. Verkehrsminister-Kabinetts ins Heimatbundesland Vorarlberg

 

 

 

 

 

 

 

Die letzten Monate waren von vielfältigen sachlichen Mängeln der Amtsführung von VK BM Gorbach geprägt, von der laufenden Überforderung mit der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht über das Transitdebakel bis zu den vom Rechnungshof aufgezeigten anhaltenden Managementmängeln beim Nahverkehr. Es verwundert vor diesem Hintergrund nicht, dass der derzeitige Verkehrminister und Vizekanzler seinen Abgang aus der Politik vorbereitet.

 

Schon bisher ist die Ära Gorbach die österreichischen SteuerzahlerInnen durch vielfachen Postenschacher und vor allem durch aufwendige Amtsführung besonders teuer gekommen. Dies etwa hinsichtlich des größten politischen Minister-Apparats der 2. Republik, der nach aktuellem Stand laut BMVIT-Homepage derzeit 52 Personen umfasst, davon 34 plus eine unbesetzte Stelle direkt dem Ressortchef Gorbach zuzuordnen, darunter drei Chauffeure, mehr als beim Bundeskanzler. Dazu kommen noch diverse teure Einrichtungsgegenstände, Luxus-Verköstigungen, weitgehend sinn- und ergebnislose Auslandsreisen mit großem Gefolge auf Kosten der StaatsbürgerInnen, aber etwa auch Eishockey-Reisen über die schweizerische Grenze mit entsprechend astronomischen Taxirechnungen.

 

Nun allerdings erreichen auch noch die Nebengeräusche dieser vielfach als feudal bezeichneten Amtsführung einen Höhepunkt:

 

Herr Vizekanzler und Bundesminister Gorbach unterhält in seinem Heimatbundesland eine „Expositur“ seines Kabinetts.

 

Daß diese wohlweislich in allen öffentlich zugänglichen Unterlagen verschwiegen wird, könnte mit der Finanzierung auf Kosten der SteuerzahlerInnen zusammenhängen. Dies ist zusätzlich pikant, als ja kürzlich bekannt wurde, dass hinsichtlich der beruflichen Zukunft von HVK HBM Gorbach ebenfalls die Heimat Vorarlberg das Ziel der Wahl sein dürfte und hiefür vor Ort sicherlich vielfältige Vorbereitungs- und Koordinationstätigkeiten erforderlich sind. Deren Kofinanzierung über Bundes-Budgetmittel wäre allerdings nicht gesetzlich gedeckt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.             Haben Sie eine „persönliche Referentin des Vizekanzlers“ in Vorarlberg? Wenn ja, weshalb, und was sind im einzelnen die mit dieser Funktion verbundene Aufgaben?

 

2.             Wurde die „persönliche Referentin des Vizekanzlers“ in Vorarlberg auch mit der „Koordination Vorarlberg“ (Ihrer Ministertätigkeit? Ihrer Vizekanzlertätigkeit? Ihrer BZÖ-Tätigkeit? Ihrer beruflichen Zukunft?) betraut? Wenn ja, weshalb, und was sind im einzelnen die mit dieser Funktion verbundene Aufgaben?

 

3.             Haben Sie auch in anderen Bundesländern persönliche ReferentInnen? Wenn nein, warum nicht?

 

4.             Haben Sie auch in anderen Bundesländern Personen mit der „Koordination“ beauftragt? Wenn nein, warum nicht?

 

5.             Hat a) eine/r Ihrer FPÖ-VorgängerInnen als VerkehrsministerIn, b) eine/r Ihrer FPÖ-VorgängerInnen als VizekanzlerIn im jeweiligen Heimatbundesland eine entsprechende Stelle bzw. Funktion eingerichtet? Wenn ja, bitte um detaillierte Angaben.

 

6.             Wie hoch sind die Kosten für die SteuerzahlerInnen durch die Funktion „persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“?

 

7.             Werden diese Kosten über den Sachaufwand Ihres Ressorts bedeckt?

 

8.             Wenn nein: In welcher anderen Weise werden diese Kosten bedeckt, und welche Belege können Sie dafür anführen?

 

9.             Ihre „persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“ Frau Mag. G. M. gibt zu ihrer Funktion ihre privaten Festnetz-, Fax- und Mobiltelefonnummern an. Das „Büro“ erscheint somit als Bestandteil eines privaten Haushaltes.

Können Sie verbindlich ausschließen, dass den SteuerzahlerInnen aus diesem Umstand zusätzliche Kosten entstehen, wenn ja, auf welcher Grundlage?

Können Sie ausschließen, dass durch Rechnungslegung im Zusammenhang mit der „persönlichen Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“ den SteuerzahlerInnen Kosten entstanden sind?

 

10.        War es qualifikationsmäßig ausschlaggebend, dass Ihre „persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“ Frau Mag. G. M. in ihrem Wohnort in der FPÖ aktiv ist?

 

11.        Weshalb ist Ihre „persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“ Frau Mag. G. M. nicht im Telefonbuch des BMVIT verzeichnet?

 

12.        Weshalb ist Ihre „persönliche Referentin des Vizekanzlers und Koordination Vorarlberg“ Frau Mag. G. M. nicht in der Geschäftseinteilung des BMVIT verzeichnet?

 

13.        Können Sie die Existenz weiterer aus Budgetmitteln des BMVIT oder sonstigen öffentlichen Quellen finanzierten, aber nicht öffentlich aufscheinenden MitarbeiterInnen Ihrerseits ausschließen?

 

14.        Ist Ihr Doppelkabinett in der Radetzkystraße und im Palais Dietrichstein derart überfüllt, dass Sie zu so drastischen Entlastungsmaßnahmen wie einer Expositur in Vorarlberg greifen müssen?

 

15.        Welche Konsequenzen werden Sie aus dem Bekanntwerden dieser erklärungsbedürftigen und rechtlich fragwürdigen Konstruktion im einzelnen bis wann ziehen?