3075/J XXII. GP

Eingelangt am 25.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend „von Österreich umzusetzende EU-Richtlinien und sonstige EU-Rechtsakte III"

Unverständlicherweise wurden in der AB 1822/XXII.GP einige Fragen unter Hinweis auf das
Ressortprinzip und das Bundesministeriengesetz 1986 nicht beantwortet, obwohl dem
Bundeskanzler in EU-Angelegenheiten nach dem Bundesministeriengesetz idgF die
Koordinierungskompetenz zukommt.

In der AB 1822/XXII.GP wurde durch das BKA zu den von Österreich umzusetzenden EU-
Richtlinien und sonstige EU-Rechtsakte zum Stichtag 1 .März 2004 Stellung genommen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.  Welche EU-Richtlinien waren mit Stichtag 1 .März 2005 nicht vollständig bzw. überhaupt
nicht umgesetzt?

2.             Wann sind die diesbezüglichen Umsetzungsfristen abgelaufen?

3.             Welche Bundesgesetze oder Verordnungen bzw. Landesgesetze sind von einer Umsetzung
betroffen?

4.             Welche Inhalte dieser Gesetze oder Verordnungen sind davon betroffen?

5.             Wie viele und welche dieser Richtlinien sind ausschließlich durch den Bund umzusetzen?
Welcher Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?

6.             Wie viele und welche dieser Richtlinien sind sowohl vom Bund als auch von den Ländern
(Landtage) umzusetzen? Welcher Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?

7.             Wie viele und welche dieser Richtlinien sind ausschließlich von den Ländern (Selbständiger
Wirkungsbereich) umzusetzen?

8.  Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Einzelfall dem Nationalrat bisher keine
diesbezügliche Regierungsvorlagen übermittelt bzw. allenfalls keine entsprechende
Verordnung erlassen? Welche Gründe gab es, die gegen eine fristgerechte Umsetzung
sprachen? Wer erhob jeweils Einwände?

9.             Bei welchen dieser Richtlinien ist die Umsetzung seit mehr als 2 Jahren überfällig

10.      Welche EU-Richtlinien waren bzw. sind nach dem 1 .März 2005 umzusetzen?

11. Wann lief bzw. läuft dafür die jeweilige Frist ab (Aufschlüsselung auf Richtlinien und
jeweilige Fristen)?

 


12.       Wie viele und welche dieser Richtlinien sind ausschließlich durch den Bund umzusetzen?
Welcher Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?

13. Wie viele und welche dieser Richtlinien sind sowohl von Bund als auch den Ländern
umzusetzen? Welcher Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?

14. Wie viele und welche dieser Richtlinien sind ausschließlich von den Ländern (Selbständiger
Wirkungsbereich) umzusetzen?

15. Was sind die politischen Hauptinhalte dieser Richtlinien und welche Bundesgesetze oder
Verordnungen bzw. Landesgesetze werden voraussichtlich zu ändern sein?

16. Welche EU-Verordnungen, die bis 1 .März 2005 in Kraft getreten sind, stehen mit nationalen
Rechtsvorschriften im Widerspruch?

17. Welche Bundesgesetze oder Verordnungen bzw. Landesgesetze sind davon betroffen?

18. Welche Inhalte dieser Gesetze bzw. Verordnungen sind davon betroffen?

19.       Warum hat die Bundesregierung bisher dem Nationalrat diesbezüglich noch keine
Regierungsvorlagen übermittelt oder entsprechende Verordnungen erlassen, um jeweils die
Widersprüche zwischen europäischem und nationalem Recht aufzulösen?

20.  Welche Gründe gibt bzw. gab es, die gegen eine derartige Rechtsbereinigung sprachen?

21.       Wie viele Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich wegen
mangelhafter bzw. unterbliebener Umsetzung von EU-Richtlinien waren bzw. sind beim
EuGH anhängig (Art 226 EGV)? Um welche Verfahren handelt es sich konkret?

Wie ist der Stand der einzelnen Verfahren? Wie viele und welche Verfahren betreffen die
Republik Österreich, wie viele und welche die Bundesländer?

22.       Wie viele Vertragsverletzungsverfahren wurden bereits durch Urteil des EuGH abgeschlossen?
Um welche Verfahren handelte es sich konkret? Wie viele und welche Urteile betrafen die
Republik Österreich, wie viele und welche die Bundesländer?

23.       Welche Kosten sind bislang bei den einzelnen Ressorts nach Verurteilungen Österreichs durch
den EuGH angefallen? Welche Bundesministerien waren davon betroffen (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Verfahren, Bundesminiserien und Kosten)?

24.       Welche Kosten haben die Bundesländer nach einer Verurteilung Österreichs durch den EuGH
wegen nicht fristgerechter und/oder unvollständiger Richtlinienumsetzung übernehmen müssen
(Aufschlüsselung auf Verfahren, Bundesländer und jeweils Kosten)?

25.       Wie sieht einerseits mit Stichtag l.März 2005 bzw. andererseits das letztbekannte Ranking
über die Umsetzung von EU-Richtlinien bei den EU-Mitgliedsstaaten aus (Ersuche um
Prozentangabe)?

Worauf sind Ihrer Meinung nach die derzeit bestehenden Umsetzungsdefizite in Österreich
zurückzuführen?

26.  Wie viele und welche Vorabentscheidungsverfahren wurden durch Österreichs Gerichte
und Gerichtshöfe bislang an den EuGH herangetragen (Aufschlüsselung der Verfahren)?

 


27.       Wie viele und welche Vorabentscheidungsverfahren wurden bereits mit Urteil des EuGH
abgeschlossen? Welche konkreten Entscheidungen traf dabei jeweils der EuGH (Ersuche
um Darstellung der Erkenntnisse)?

28.       Zu welchen legislativen Maßnahmen und/oder behördliche Vollzugsmaßnahmen führten
diese Urteile des EuGH? Welche sind noch offen? Welche Bundesminister sind dabei im
Verzug? Sind dazu Koordinierungsmaßnahmen im Sinne des Bundesministeriengesetzes
durch das BKA notwendig?

29.       In wie vielen und welchen Fällen wurden aufgrund von Urteilen des EuGH
Ersatzansprüche aus dem Titel Staatshaftung (z.B. legislatives Unrecht) gegenüber dem
Bund oder anderen Gebietskörperschaften gestellt?

Wenn ja, welche Summen wurden geltend gemacht? Welche Bundesministerien oder
sonstige Gebietskörperschaften waren davon betroffen? Wie wurden diese Ansprüche
erledigt?

30.       Welche Maßnahmen werden Sie aufgrund Ihrer Koordinierungskompetenz gegenüber
dem jeweils zuständigen Bundesminister bzw. gegenüber den Bundesländern (z.B. im
Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung) ergreifen, die nach erfolgter Umsetzung von
EU-Richtlinien oder anderer Rechtsakte jedoch die in den jeweiligen EU-Richtlinien,
VOen etc. vorgeschriebenen Kontrollen nicht vornehmen?

31.  Wann und wie oft tagte die Ende letzten Jahres eingerichtete „Umsetzungskommission"?
Welche Ergebnisse wurden dabei jeweils erzielt?