3075/J XXII. GP
Eingelangt am 25.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend „von Österreich umzusetzende EU-Richtlinien und sonstige EU-Rechtsakte III"
Unverständlicherweise wurden in der AB 1822/XXII.GP
einige Fragen unter Hinweis auf das
Ressortprinzip und
das Bundesministeriengesetz 1986 nicht beantwortet, obwohl dem
Bundeskanzler in EU-Angelegenheiten nach dem Bundesministeriengesetz idgF die
Koordinierungskompetenz zukommt.
In der AB 1822/XXII.GP wurde durch das BKA zu den von
Österreich umzusetzenden EU-
Richtlinien und sonstige EU-Rechtsakte zum Stichtag 1 .März 2004 Stellung
genommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1.
Welche EU-Richtlinien waren mit Stichtag 1 .März 2005
nicht vollständig bzw. überhaupt
nicht
umgesetzt?
2.
Wann sind die diesbezüglichen Umsetzungsfristen
abgelaufen?
3.
Welche Bundesgesetze oder Verordnungen bzw. Landesgesetze
sind von einer Umsetzung
betroffen?
4.
Welche Inhalte dieser Gesetze oder Verordnungen sind davon
betroffen?
5.
Wie viele und welche dieser Richtlinien sind
ausschließlich durch den Bund umzusetzen?
Welcher
Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?
6.
Wie viele und welche dieser Richtlinien sind sowohl vom
Bund als auch von den Ländern
(Landtage)
umzusetzen? Welcher Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?
7.
Wie viele und welche dieser Richtlinien sind
ausschließlich von den Ländern (Selbständiger
Wirkungsbereich)
umzusetzen?
8.
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Einzelfall
dem Nationalrat bisher keine
diesbezügliche
Regierungsvorlagen übermittelt bzw. allenfalls keine entsprechende
Verordnung erlassen? Welche Gründe gab es, die gegen eine fristgerechte
Umsetzung
sprachen? Wer erhob jeweils Einwände?
9.
Bei welchen dieser Richtlinien ist die Umsetzung seit
mehr als 2 Jahren überfällig
10. Welche
EU-Richtlinien waren bzw. sind nach dem 1 .März 2005 umzusetzen?
11.
Wann lief bzw. läuft dafür die jeweilige Frist ab
(Aufschlüsselung auf Richtlinien und
jeweilige
Fristen)?
12.
Wie viele und welche dieser Richtlinien sind
ausschließlich durch den Bund umzusetzen?
Welcher
Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?
13.
Wie viele und welche dieser Richtlinien sind sowohl von
Bund als auch den Ländern
umzusetzen?
Welcher Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?
14.
Wie viele und welche dieser Richtlinien sind
ausschließlich von den Ländern (Selbständiger
Wirkungsbereich)
umzusetzen?
15.
Was sind die politischen Hauptinhalte dieser Richtlinien
und welche Bundesgesetze oder
Verordnungen
bzw. Landesgesetze werden voraussichtlich zu ändern sein?
16.
Welche EU-Verordnungen, die bis 1 .März 2005 in Kraft
getreten sind, stehen mit nationalen
Rechtsvorschriften im Widerspruch?
17. Welche Bundesgesetze
oder Verordnungen bzw. Landesgesetze sind davon betroffen?
18. Welche Inhalte dieser
Gesetze bzw. Verordnungen sind davon betroffen?
19.
Warum hat die Bundesregierung bisher dem Nationalrat
diesbezüglich noch keine
Regierungsvorlagen
übermittelt oder entsprechende Verordnungen erlassen, um jeweils die
Widersprüche zwischen europäischem und nationalem Recht aufzulösen?
20. Welche
Gründe gibt bzw. gab es, die gegen eine derartige Rechtsbereinigung sprachen?
21.
Wie viele Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
gegen Österreich wegen
mangelhafter bzw. unterbliebener Umsetzung von EU-Richtlinien waren bzw. sind
beim
EuGH anhängig (Art 226 EGV)? Um welche Verfahren handelt es sich konkret?
Wie ist der Stand der einzelnen Verfahren? Wie viele und
welche Verfahren betreffen die
Republik
Österreich, wie viele und welche die Bundesländer?
22.
Wie viele Vertragsverletzungsverfahren wurden bereits
durch Urteil des EuGH abgeschlossen?
Um welche Verfahren handelte es sich konkret? Wie viele und welche Urteile
betrafen die
Republik
Österreich, wie viele und welche die Bundesländer?
23.
Welche Kosten sind bislang bei den einzelnen Ressorts
nach Verurteilungen Österreichs durch
den
EuGH angefallen? Welche Bundesministerien waren davon betroffen (Ersuche um
Aufschlüsselung
auf Verfahren, Bundesminiserien und Kosten)?
24.
Welche Kosten haben die Bundesländer nach einer
Verurteilung Österreichs durch den EuGH
wegen
nicht fristgerechter und/oder unvollständiger Richtlinienumsetzung übernehmen
müssen
(Aufschlüsselung auf Verfahren, Bundesländer und jeweils Kosten)?
25.
Wie
sieht einerseits mit Stichtag l.März 2005 bzw. andererseits das letztbekannte
Ranking
über die Umsetzung von EU-Richtlinien bei
den EU-Mitgliedsstaaten aus (Ersuche um
Prozentangabe)?
Worauf sind Ihrer Meinung nach die derzeit bestehenden
Umsetzungsdefizite in Österreich
zurückzuführen?
26. Wie viele und welche Vorabentscheidungsverfahren
wurden durch Österreichs Gerichte
und Gerichtshöfe bislang an den EuGH
herangetragen (Aufschlüsselung der Verfahren)?
27.
Wie viele und welche Vorabentscheidungsverfahren wurden
bereits mit Urteil des EuGH
abgeschlossen?
Welche konkreten Entscheidungen traf dabei jeweils der EuGH (Ersuche
um
Darstellung der Erkenntnisse)?
28.
Zu welchen legislativen Maßnahmen und/oder behördliche
Vollzugsmaßnahmen führten
diese
Urteile des EuGH? Welche sind noch offen? Welche Bundesminister sind dabei im
Verzug?
Sind dazu Koordinierungsmaßnahmen im Sinne des Bundesministeriengesetzes
durch das BKA
notwendig?
29.
In
wie vielen und welchen Fällen wurden aufgrund von Urteilen des EuGH
Ersatzansprüche aus dem Titel Staatshaftung
(z.B. legislatives Unrecht) gegenüber dem
Bund oder anderen
Gebietskörperschaften gestellt?
Wenn ja, welche Summen wurden geltend gemacht? Welche
Bundesministerien oder
sonstige Gebietskörperschaften waren davon betroffen? Wie wurden diese
Ansprüche
erledigt?
30.
Welche
Maßnahmen werden Sie aufgrund Ihrer Koordinierungskompetenz gegenüber
dem jeweils zuständigen Bundesminister bzw.
gegenüber den Bundesländern (z.B. im
Rahmen der mittelbaren
Bundesverwaltung) ergreifen, die nach erfolgter Umsetzung von
EU-Richtlinien oder anderer
Rechtsakte jedoch die in den jeweiligen EU-Richtlinien,
VOen etc. vorgeschriebenen Kontrollen nicht vornehmen?
31.
Wann und wie oft tagte die Ende letzten Jahres
eingerichtete „Umsetzungskommission"?
Welche Ergebnisse
wurden dabei jeweils erzielt?