3087/J XXII. GP

Eingelangt am 03.06.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend Kosten der Koexistenz von Gentechnik und Gentechnikfreiheit

 

 

Gemäß einer neuen Studie des BMGF "Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und biologisch angebauten Kulturpflanzen in der österreichischen Landwirtschaft" ist das Nebeneinander landwirtschaftlicher Produktionsformen mit und ohne GVO in Österreich - wenn überhaupt - dann nur mit hohem technischem und organisatorischem Aufwand zu erreichen. Diese Mehrkosten würden nicht nur Gentechnik-Betriebe sondern auch ohne GVO konventionell wirtschaftende und Bio-Betriebe treffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.             Mit welchen Mehrkosten für Koexistenz-Maßnahmen im Falle der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in Österreich ist zu rechnen und wer soll diese entstehenden Mehrkosten tragen?

 

2.             Werden Sie im Fall der Aufhebung der österreichischen Import- bzw. Anbauverbote für bestimmte gentechnisch veränderte Maissorten und im Fall der Zulassung von GVO für den kommerziellen Anbau von der Sozialverträglichkeitsbestimmung in §63 GTG Gebrauch machen? Wenn nein, warum nicht?

 

3.             Werden Sie sozio-ökonomische Überlegungen zu GVO, die auch im internationalen Cartagena Protokoll über die Biologische Sicherheit vorgesehen sind, auf EU-Ebene thematisieren, z.B. im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft 2006? Wenn nein, warum nicht?

 

4.             Liegen Gutachten zur Sozialverträglichkeit von GVO (z.B. Mais MON810, der bereits im EU-Sortenkatalog steht) vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, werden Sie Studien über die Sozialverträglichkeit in Auftrag geben, bei denen die Kosten der Koexistenzmaßnahmen, die nicht nur GVO-Betriebe sondern auch konventionell wirtschaftende und Bio-Betriebe zu tragen hätten, berücksichtigt werden?