3090/J XXII. GP

Eingelangt am 03.06.2005
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Arbeiten trotz Darmkrebs

 

Die „Salzburger Nachrichten“ bzw. die „Rieder Rundschau“ berichteten im März 2005 über das sozialrechtliche Verfahren von Manfred Macherhammer, 43.jähriger Monteur und zweifacher Familienvater aus dem Bezirk Schärding /OÖ, bei dem vor 7 Jahren ein bösartiger Darmkrebs festgestellt worden war. Nach zahlreichen Operationen und Therapien wurde ihm vor zwei Jahren ein künstlicher Darmausgang gelegt.

 

„Seit dieser Zeit bescheinigt ihm ein Ausweis des Landes Oberösterreich eine 100-prozentige Behinderung. Manfred Macherhammer suchte in seiner misslichen Situation um eine Berufsunfähigkeitspension an – diese wurde abgelehnt“ (SN, 25.3.2005).

 

Es sei kein Problem, mit einem künstlichen Darmausgang zu arbeiten, beschied das Arbeits- und Sozialgericht: „Herr Macherhammer brauche lediglich Leitungswasser und Toilettenpapier, um seine Sackerl zu wechseln“ (SN, 25.3.).

 

Der Leiter der AK Schärding, Erwin Ertl, stellte dazu fest: „Dass einem Menschen, der seit sieben Jahren mit einer schweren Krankheit leben muss, der Weg in den Ruhestand verbaut wird, ist eine Schande für unser Rechts- und Sozialsystem.“

Univ.Prof. Alfred Keiler, der als Chirurg ein Teilgutachten für das Gericht erstellt hatte, meinte: „Es ist ein bitteres Schicksal, aber die gesetzliche Lage ist so. Ich kann als Facharzt nicht sagen, dass in einem solchen Fall ein Mann berufsunfähig ist. Das Dilemma ist, für solche Menschen geeignete Arbeitsplätze zu finden. Da liegt das Problem“ (SN, 30.3.05).

 

Herr Macherhammer hatte insofern ein bisschen Glück im Unglück, als ihm sein Arbeitgeber, die „Energie Ried“, offensichtlich einen Arbeitsplatz mit leichteren Tätigkeiten zur Verfügung stellen konnte.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Hrn. Macherhammer wurde vom Land Oberösterreich eine 100-prozentige Behinderung bescheinigt. Die PVA bzw. das Arbeits- und Sozialgericht hat eine Berufsunfähigkeitspension abgelehnt. Warum?

 

  1. Herr Macherhammer war laut Medienberichten als Monteur tätig, hat also eine qualifizierte Tätigkeit ausgeübt, die er jetzt – nach der Ablehnung seiner Berufsunfähigkeitspension – offensichtlich nicht mehr ausüben kann. Welche Gründe  wurden von der PVA bzw. dem Arbeits- und Sozialgericht geltend gemacht, um Hrn. Macherhammer auf eine leichtere Arbeit verweisen zu können?

 

  1. Das Anlegen eines künstlichen Darmausgangs ist mit etlichen Komplikationen für den Betroffenen verbunden. Wurden diese Komplikationen bzw. die Prognose für den Darmkrebs bei der Ablehnung berücksichtigt?

 

  1. Ist es üblich, dass bei Personen mit malignen Tumoren Arbeitsfähigkeit festgestellt wird?

 

  1. Bei wie vielen Personen mit malignen Tumoren wurden von den Pensionsversicherungsträgern Anträge auf Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits- /Dienstunfähigkeitspension jeweils in den Jahren 1999 bis 2004
    abgelehnt?
    akzeptiert?