3090/J XXII. GP
Eingelangt am 03.06.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Arbeiten trotz Darmkrebs
Die „Salzburger
Nachrichten“ bzw. die „Rieder Rundschau“ berichteten im März 2005 über das
sozialrechtliche Verfahren von Manfred Macherhammer, 43.jähriger Monteur und
zweifacher Familienvater aus dem Bezirk Schärding /OÖ, bei dem vor 7 Jahren ein
bösartiger Darmkrebs festgestellt worden war. Nach zahlreichen Operationen und Therapien
wurde ihm vor zwei Jahren ein künstlicher Darmausgang gelegt.
„Seit dieser
Zeit bescheinigt ihm ein Ausweis des Landes Oberösterreich eine 100-prozentige
Behinderung. Manfred Macherhammer suchte in seiner misslichen Situation um eine
Berufsunfähigkeitspension an – diese wurde abgelehnt“ (SN, 25.3.2005).
Es sei kein
Problem, mit einem künstlichen Darmausgang zu arbeiten, beschied das Arbeits-
und Sozialgericht: „Herr Macherhammer brauche lediglich Leitungswasser und
Toilettenpapier, um seine Sackerl zu wechseln“ (SN, 25.3.).
Der Leiter der AK
Schärding, Erwin Ertl, stellte dazu fest: „Dass einem Menschen, der seit
sieben Jahren mit einer schweren Krankheit leben muss, der Weg in den Ruhestand
verbaut wird, ist eine Schande für unser Rechts- und Sozialsystem.“
Univ.Prof. Alfred
Keiler, der als Chirurg ein Teilgutachten für das Gericht erstellt hatte,
meinte: „Es ist ein bitteres Schicksal, aber die gesetzliche Lage ist so.
Ich kann als Facharzt nicht sagen, dass in einem solchen Fall ein Mann berufsunfähig
ist. Das Dilemma ist, für solche Menschen geeignete Arbeitsplätze zu finden. Da
liegt das Problem“ (SN, 30.3.05).
Herr Macherhammer
hatte insofern ein bisschen Glück im Unglück, als ihm sein Arbeitgeber, die
„Energie Ried“, offensichtlich einen Arbeitsplatz mit leichteren Tätigkeiten
zur Verfügung stellen konnte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: