3091/J XXII. GP
Eingelangt am 03.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Anfragebeantwortung 2715/AB (XXII. GP) zur Anfrage 2749/J (XXII.GP)
betreffend Ausbau der BH Spittal
Die parlamentarische
Anfrage 2749/J (XXII. GP) der Abgeordneten
Mag. Walter Posch und
GenossInnen an BM
Grasser, eingelangt am 9.3.2005, war erläutert wie folgt:
„Das Land Kärnten, vertreten durch die
Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau, beabsichtigt
auf dem Grundstück .330 KG
Spittal/Drau einen Zubau zu errichten. Die ersten
Projektschritte wurden bereits im
September 2002 eingeleitet. Im Hintergrund dieser Idee
steht die Verwaltungskonzentration im Interesse einer bürgernahen
Verwaltung. Durch diesen
Zubau könnte das Amtsgebäude 2 zur Gänze und
das Amtsgebäude 3 teilweise in den neuen
Gebäudekomplex übergeführt werden. Im
Amtsgebäude 3 könnten dann die
Verwaltungsgemeinschaft, der
Schulgemeindeverband und das Amt für Wasserwirtschaft
sowie die Landwirtschaftskammer ihre
Tätigkeit konzentriert entfalten. Zusätzlich zu diesem
Zubau musste auch das bestehende
Amtsgebäude 1 im Dachgeschoß ausgebaut werden,
wobei sich die Änderungen im Außenbild nur auf den nördlichen Teil
auswirken würden.
Dem Vernehmen nach würden sich nach erfolgtem Zu- und Ausbau keine Mehrkosten
für den
laufenden Betrieb ergeben."
In seiner Anfragebeantwortung 2715/AB (XXII. GP) vom 6.5.2005 verweigerte BM Grasser
die Beantwortung der
insgesamt 8 Fragen und begründete dies wie folgt:
„Die vorliegende Anfrage betrifft
Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit
des Landes Kärnten fallen. Ich ersuche
daher um Verständnis, dass ich die vorliegende
Anfrage als Bundesminister für
Finanzen nicht beantworte."
Diese
Anfragebeantwortung ist unrichtig. Das Grundstück, auf dem ein Zubau zur
Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau errichtet werden soll (Grundstück .330, KG
Spittal),
befindet
sich nämlich im Eigentum des Bundes. Daraus ergibt sich auch eine Zuständigkeit
des
Bundes bzw. der BIG, es kann somit nicht die Rede von einer ausschließlichen
Zuständigkeit des
Landes Kärnten sein.
Ob der unrichtigen Anfragebeantwortung durch BM Grasser und
eingedenk der oben zitierten
Erläuterungen zur Anfrage 2749/J (XXII.GP)
sehen sich die unterfertigen Abgeordneten zur
neuerlichen Anfragestellung genötigt und stellen an den Bundesminister
für Finanzen somit
nachfolgende
ANFRAGE
1. Was gedenken
Sie in dieser Angelegenheit zu tun?
2.
Ist
daran gedacht, den Zu- bzw. Ausbau unter der Ägide Ihrer Behörde durchzuführen,
oder wollen Sie die Landesimmobiliengesellschaft Kärnten damit betrauen?
3.
Ist
die Finanzierung für die Zu- und Ausbauarbeiten gesichert bzw. was unternehmen
Sie,
um diese sicherzustellen?
4.
Wie
weit sind die Planungen für den Zu- bzw. Ausbau gediehen?
5.
Für wann ist mit der Auftragsvergabe für die Zu- und
Ausbauarbeiten zu rechnen?
6.
Für
wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?
7.
Für
wann ist mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen?
8.
Führen
Sie in dieser Angelegenheit bereits Verhandlungen mit dem Land Kärnten bzw. ist
das Land Kärnten in dieser Angelegenheit
bereits an Sie herangetreten?
9.
Ab wann dürften Abgeordnete zum Nationalrat mit
wahrheitsgemäßen, sachlich
fundierten Antworten
auf ihre Anfragen an den Bundesminister für Finanzen rechnen?
10. Wann treten
Sie zurück? ,