3091/J XXII. GP

Eingelangt am 03.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend  Anfragebeantwortung  2715/AB   (XXII.   GP)  zur Anfrage  2749/J  (XXII.GP)

betreffend Ausbau der BH Spittal

Die parlamentarische Anfrage 2749/J (XXII. GP) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und
GenossInnen an BM Grasser, eingelangt am 9.3.2005, war erläutert wie folgt:
„Das Land Kärnten, vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau, beabsichtigt
auf dem Grundstück .330 KG Spittal/Drau einen Zubau zu errichten. Die ersten
Projektschritte wurden bereits im September 2002 eingeleitet. Im Hintergrund dieser Idee
steht die Verwaltungskonzentration im Interesse einer bürgernahen Verwaltung. Durch diesen
Zubau könnte das Amtsgebäude 2 zur Gänze und das Amtsgebäude 3 teilweise in den neuen
Gebäudekomplex übergeführt werden. Im Amtsgebäude 3 könnten dann die
Verwaltungsgemeinschaft, der Schulgemeindeverband und das Amt für Wasserwirtschaft
sowie die Landwirtschaftskammer ihre Tätigkeit konzentriert entfalten. Zusätzlich zu diesem
Zubau musste auch das bestehende Amtsgebäude 1 im Dachgeschoß ausgebaut werden,
wobei sich die Änderungen im Außenbild nur auf den nördlichen Teil auswirken würden.
Dem Vernehmen nach würden sich nach erfolgtem Zu- und Ausbau keine Mehrkosten für den
laufenden Betrieb ergeben."

In seiner Anfragebeantwortung 2715/AB (XXII. GP) vom 6.5.2005 verweigerte BM Grasser
die Beantwortung der insgesamt 8 Fragen und begründete dies wie folgt:
„Die vorliegende Anfrage betrifft Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit
des Landes Kärnten fallen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die vorliegende
Anfrage als Bundesminister für Finanzen nicht beantworte."

Diese Anfragebeantwortung ist unrichtig. Das Grundstück, auf dem ein Zubau zur
Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau errichtet werden soll (Grundstück .330, KG Spittal),
befindet sich nämlich im Eigentum des Bundes. Daraus ergibt sich auch eine Zuständigkeit
des Bundes bzw. der BIG, es kann somit nicht die Rede von einer ausschließlichen
Zuständigkeit des Landes Kärnten sein.

Ob der unrichtigen Anfragebeantwortung durch BM Grasser und eingedenk der oben zitierten
Erläuterungen zur Anfrage 2749/J (XXII.GP) sehen sich die unterfertigen Abgeordneten zur
neuerlichen Anfragestellung genötigt und stellen an den Bundesminister für Finanzen somit
nachfolgende

 

ANFRAGE

1.  Was gedenken Sie in dieser Angelegenheit zu tun?

2.              Ist daran gedacht, den Zu- bzw. Ausbau unter der Ägide Ihrer Behörde durchzuführen,
oder wollen Sie die Landesimmobiliengesellschaft Kärnten damit betrauen?

3.              Ist die Finanzierung für die Zu- und Ausbauarbeiten gesichert bzw. was unternehmen Sie,
um diese sicherzustellen?


4.      Wie weit sind die Planungen für den Zu- bzw. Ausbau gediehen?

5.      Für wann ist mit der Auftragsvergabe für die Zu- und Ausbauarbeiten zu rechnen?

6.              Für wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?

7.              Für wann ist mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen?

8.              Führen Sie in dieser Angelegenheit bereits Verhandlungen mit dem Land Kärnten bzw. ist
das Land Kärnten in dieser Angelegenheit bereits an Sie herangetreten?

9.              Ab wann dürften Abgeordnete zum Nationalrat mit wahrheitsgemäßen, sachlich
fundierten Antworten auf ihre Anfragen an den Bundesminister für Finanzen rechnen?

10.       Wann treten Sie zurück?      ,