3092/J XXII. GP
Eingelangt am 07.06.2005
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ANFRAGE
des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Geschäftspraktiken von EADS
Am
28. Mai 2005 berichtete die „Südwestpresse“, Ulm, dass die Staatsanwaltschaft
Ulm eine Hausdurchsuchung bei EADS durchgeführt hat. Die Durchsuchung dauerte
mehrere Stunden und es wurden dabei etliche Kartons mit Akten sichergestellt.
Betroffen
von dieser Untersuchung war die Unternehmenssparte „EADS Telecom“, einer der
Hauptkonkurrenten bei der Einführung eines digitalen Behördenfunknetzes in
Deutschland.
Der
Verdacht der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf „Vorteilsgewährung“ durch
EADS. So sollen Mitarbeiter staatlicher Beschaffungsämter von EADS zu Messen
und Sportveranstaltungen eingeladen worden sein und dabei teure Hotelrechnungen
übernommen worden sein.
Falls
diese Vorwürfe zutreffen, wäre das beileibe kein Einzelfall bei EADS. So kam
1999 ein Bestechungsfall in Südafrika ans Tageslicht, der 2003 zur Verurteilung
des südafrikanischen Parlamentariers Tony Yengeni führte. Yengeni und seine
Frau hatten Mercedes Luxusgeländewagen für das Versprechen erhalten, sich für
ein Waffengeschäft mit EADS einzusetzen. Yengeni war nicht der einzige Empfänger,
aber der einzige, der verurteilt wurde. EADS hatte damals in Südafrika überdies
verschwenderische Gratisreisen in Wildparks für südafrikanische Politiker
organisiert.
Da
EADS nicht nur Lieferant der Eurofighter für das österreichische Bundesheer
ist, sondern auch in einem Konsortium – letztlich erfolglos – für den Auftrag
für ein österreichisches digitales Behördenfunknetz mitgeboten hat, sind diese
Geschäftspraktiken auch für Österreich von Interesse.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: