3093/J XXII. GP

Eingelangt am 07.06.2005
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ANFRAGE

 

 

 

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Geschäftspraktiken von EADS

 

 

Am 28. Mai 2005 berichtete die „Südwestpresse“, Ulm, dass die Staatsanwaltschaft Ulm eine Hausdurchsuchung bei EADS durchgeführt hat. Die Durchsuchung dauerte mehrere Stunden und es wurden dabei etliche Kartons mit Akten sichergestellt.

Betroffen von dieser Untersuchung war die Unternehmenssparte „EADS Telecom“, einer der Hauptkonkurrenten bei der Einführung eines digitalen Behördenfunknetzes in Deutschland.

Der Verdacht der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf „Vorteilsgewährung“ durch EADS. So sollen Mitarbeiter staatlicher Beschaffungsämter von EADS zu Messen und Sportveranstaltungen eingeladen worden sein und dabei teure Hotelrechnungen übernommen worden sein.

Falls diese Vorwürfe zutreffen, wäre das beileibe kein Einzelfall bei EADS. So kam 1999 ein Bestechungsfall in Südafrika ans Tageslicht, der 2003 zur Verurteilung des südafrikanischen Parlamentariers Tony Yengeni führte. Yengeni und seine Frau hatten Mercedes Luxusgeländewagen für das Versprechen erhalten, sich für ein Waffengeschäft mit EADS einzusetzen. Yengeni war nicht der einzige Empfänger, aber der einzige, der verurteilt wurde. EADS hatte damals in Südafrika überdies verschwenderische Gratisreisen in Wildparks für südafrikanische Politiker organisiert.

Da EADS nicht nur Lieferant der Eurofighter für das österreichische Bundesheer ist, sondern auch in einem Konsortium – letztlich erfolglos – für den Auftrag für ein österreichisches digitales Behördenfunknetz mitgeboten hat, sind diese Geschäftspraktiken auch für Österreich von Interesse.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Sind Ihnen, Ihrer internen Revision oder ihren sonstigen Kontrollorganen Vorgänge bekannt geworden, in denen EADS versucht hat, etwa durch Einladungen zu kostenlosen Reisen, Sportveranstaltungen, Messen etc., oder durch Gewährung hoher Rabatte auf Autokäufe, Einfluss auf die Entscheidungsprozesse im Rahmen der Errichtung eines österreichischen digitalen Behördenfunknetzes zu nehmen?
  2. Können sie ausschließen, dass EADS Personen im politischen oder ministeriellen Bereich, die an der Beschaffungsentscheidung und/oder Ausschreibung für ADONIS beteiligt waren, Vorteile gewährt hat?