3096/J XXII. GP

Eingelangt am 07.06.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Business-Shooting

 

 

Die „Junge Wirtschaft Wien“ lädt für den 4. Juni 2005 gemeinsam mit dem Jägerregiment Wien zu einem „Business-Shooting“ in Stammersdorf ein. Der Kopf der Einladung zeigt eine Bankräuber-ähnliche Gestalt. In der Einladung selbst heißt es: Geschossen wird: 5 Schuss Probe, 10 Schuss Präzision, 10 Schuss Schnellfeuer“. Gegen einen Unkostenbeitrag von 20 Euro können auch Gäste mit dem Sturmgewehr schießen. Im Rahmenprogramm kommt es neben einer Modenschau auch zu „Vorführungen des Bundesheeres“. Das Mittagsbuffet wird vom Bundesheer zur Verfügung gestellt.

 

 

Das StG 77 fällt unter Kriegsmaterial und unterliegt daher auch den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage dürfen Privatpersonen mit dem StG 77 mit Schnellfeuer schießen?

 

  1. Für welche „schießenden Geschäftsmänner“ haben Sie in diesem Zusammenhang Ausnahmebewilligungen nach § 18 Abs. 2 Waffengesetz erteilt?

 

  1. Wie wollen Sie für zahlende Gäste entsprechende Bewilligungen erteilen?

 

  1. Welches sicherheitspolitische Interesse besteht, Privatpersonen mit Kriegsmaterial schießen zu lassen?

 

  1. Worin liegt beim Business-Shooting der Nutzen für die Landesverteidigung?

 

  1. Sind Sie bereit, Sturmgewehre, Munition und Buffets auch für die Shootings anderer Personengruppen zur Verfügung zu stellen?

 

  1. Wie kann man sich beim BMLV ein Shooting bestellen?

 

  1. Werden Sie den „schießenden Geschäftsmännern“ auch Kampfpanzer und Panzerhaubitzen zur Verfügung stellen?

 

  1. Welche strafrechtlichen bzw. disziplinären Bestimmungen kommen für die Qualifikation des Verhaltens der Führung des Jägerregiments Wien in Frage?

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelte Anlagen (siehe Anfragen gescannt)

stehen nur als Image zur Verfügung.