3105/J XXII. GP

Eingelangt am 08.06.2005
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ANFRAGE

 

 

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Schaffung der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn) sowie der Infrastruktur der ÖBB

 

Die Regierungsvorlage, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz-BGStG)

erlassen wird, sieht auch die Schaffung von Barrierefreiheit im Bereich von Verkehrsanlagen, Verkehrseinrichtungen und Schienenfahrzeugen vor.

 

Barrierefrei sind nach § 6 Abs. 5 dieser Regierungsvorlage bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1)            Welche Anlagen und Fahrzeuge (Bus und Bahn) der ÖBB sind derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich und nutzbar?

(Detaillierte Aufstellung aller Anlagen und Fahrzeuge)

 

2)            Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Schaffung von Barrierefreiheit bei Anlagen und Fahrzeugen (Bus und Bahn) der ÖBB?

(Detaillierte Aufstellung der Kosten)

 

3)            Welche Teile der Infrastruktur der ÖBB sind derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich und nutzbar?

(Detaillierte Aufstellung)

 

4)            Wie hoch ist der finanzielle Aufwand  für die Schaffung von Barrierefreiheit im Bereich der Infrastruktur der ÖBB?

(Detaillierte Aufstellung der Kosten)