3106/J XXII. GP
Eingelangt am 08.06.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Einhaltung des Steuerrechts durch das Kunsthistorische Museum
Der Rechnungshof-Bericht III-149 d.B.
betreffend das Kunsthistorische
Museum
mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem
Theatermuseum
geht auf Seite 42 davon aus, dass für den Zeitraum
1.
Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001 keine Richtigstellung hinsichtlich der
Widmung der Einkünfte von Direktor Seipel als Einkünfte aus nichtselb-
ständiger Arbeit gemäß den Bestimmungen des EStG 1988 erfolgte. Unklar
bleibt,
ob die Einkommen von Direktor Seipel des Jahres 1999, 2000 und
2001 rechtmäßig im Sinne des Einkommenssteuergesetzes versteuert
wurden.
Ebenso Zweifel an einer steuerlich
richtigen Veranlagung ergeben sich rund
um
das Unternehmen „Museums-Collection" Design & Vertriebsgesellschaft
m.b.H.
Der Rechnungshof erkannte, dass durch drei Umbuchungen
des Kontos
Warenvorräte
ein Schwund im Wert von 50.109 Euro verbucht wurde.
Ferner wurde ein Betrag von 8.317 Euro für beschädigte Waren ausgebucht
(Rechnungshof-Bericht
Seite 77). Der Rechnungshof erachtete auch die
Schwankungen
der Rohaufschläge auf Verkaufsware zwischen 65,6 Prozent
und
148,3 Prozent für unüblich und branchenfremd. Kostenlos abgegebene
Museumsshopartikel
bzw. Eigenverbrauch betrugen rund 190.000 Euro für
vier
Geschäftsjahre. Gleichzeitig stellt sich auch die Frage nach der richtigen
steuerlichen
Gebarung dieser Vorgänge, ebenso wie im Hinblick auf eine
Abfindung
für einen früheren Gesellschafter der „Museums-Collection".
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten
an den
Bundesminister
für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Wurden die Gehälter von Direktor Seipel für den Zeitraum
1. Jänner
1999
bis 31. Dezember 2001 gemäß dem Einkommenssteuergesetz
ordnungsgemäß
versteuert, wurden entsprechende
Richtigstellungen
durch das Kunsthistorische Museum veranlasst
und
wie hoch waren die entsprechenden Steuernachzahlungen
durch
den Direktor bzw. den Dienstgeber?
2.
Sollte die in Frage 1. näher bezeichnete Einkommensperiode
bisher
nicht
steuerrechtlich geprüft sein, bis wann wird aufgrund des
vorliegenden
Rechnungshofberichtes eine entsprechende Prüfung
stattfinden?
3.
Ist in Aussicht genommen, die (verkehrs-)steuerliche
Gebarung des
privatrechtlich
organisierten Museumshop des Kunsthistorischen
Museums
zu überprüfen, wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt ist mit
einer
entsprechenden Prüfung zu rechnen?
4.
Wurde der Museumshop des Kunsthistorischen Museums
bereits
einer
steuerrechtlichen Prüfung unterzogen, wenn ja, wann fand
diese
statt und welches Ergebnis zeigte diese Prüfung?