3106/J XXII. GP

Eingelangt am 08.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Einhaltung des Steuerrechts durch das Kunsthistorische Museum

Der Rechnungshof-Bericht III-149 d.B. betreffend das Kunsthistorische
Museum mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem
Theatermuseum geht auf Seite 42 davon aus, dass für den Zeitraum
1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001 keine Richtigstellung hinsichtlich der
Widmung der Einkünfte von Direktor Seipel als Einkünfte aus nichtselb-
ständiger Arbeit gemäß den Bestimmungen des EStG 1988 erfolgte. Unklar
bleibt, ob die Einkommen von Direktor Seipel des Jahres 1999, 2000 und
2001 rechtmäßig im Sinne des Einkommenssteuergesetzes versteuert
wurden.

Ebenso Zweifel an einer steuerlich richtigen Veranlagung ergeben sich rund
um das Unternehmen „Museums-Collection" Design & Vertriebsgesellschaft
m.b.H.

Der Rechnungshof erkannte, dass durch drei Umbuchungen des Kontos
Warenvorräte ein Schwund im Wert von 50.109 Euro verbucht wurde.
Ferner wurde ein Betrag von 8.317 Euro für beschädigte Waren ausgebucht
(Rechnungshof-Bericht Seite 77). Der Rechnungshof erachtete auch die
Schwankungen der Rohaufschläge auf Verkaufsware zwischen 65,6 Prozent
und 148,3 Prozent für unüblich und branchenfremd. Kostenlos abgegebene
Museumsshopartikel bzw. Eigenverbrauch betrugen rund 190.000 Euro für
vier Geschäftsjahre. Gleichzeitig stellt sich auch die Frage nach der richtigen
steuerlichen Gebarung dieser Vorgänge, ebenso wie im Hinblick auf eine
Abfindung für einen früheren Gesellschafter der „Museums-Collection".

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen nachstehende

 


Anfrage:

1.  Wurden die Gehälter von Direktor Seipel für den Zeitraum 1. Jänner
1999 bis 31. Dezember 2001 gemäß dem Einkommenssteuergesetz
ordnungsgemäß versteuert, wurden entsprechende
Richtigstellungen durch das Kunsthistorische Museum veranlasst
und wie hoch waren die entsprechenden Steuernachzahlungen
durch den Direktor bzw. den Dienstgeber?

2.           Sollte die in Frage 1. näher bezeichnete Einkommensperiode bisher
nicht steuerrechtlich geprüft sein, bis wann wird aufgrund des
vorliegenden Rechnungshofberichtes eine entsprechende Prüfung
stattfinden?

3.           Ist in Aussicht genommen, die (verkehrs-)steuerliche Gebarung des
privatrechtlich organisierten Museumshop des Kunsthistorischen
Museums zu überprüfen, wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt ist mit
einer entsprechenden Prüfung zu rechnen?

4.           Wurde der Museumshop des Kunsthistorischen Museums bereits
einer steuerrechtlichen Prüfung unterzogen, wenn ja, wann fand
diese statt und welches Ergebnis zeigte diese Prüfung?