3107/J XXII. GP

Eingelangt am 08.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend „Taxigewerbe in Österreich“

Mit der AB 4305 XXI.GP vom 15.11.2002 wurde durch den BM für Verkehr, Innovation
und Technologie die Parlamentarische Anfrage betreffend „Taxigewerbe“ beantwortet.
Allerdings blieben einige Fragen offen, ein Großteil wurde unter Hinweis auf die
Zuständigkeit des BM für Verkehr, Innovation und Technologie nicht beantwortet.

Presseberichten zufolge überprüfen seit 2004 Finanzbehörden (KIAB) und
Sicherheitsbehörden in Schwerpunktaktionen (Razzien) österreichweit höchst erfolgreich
das Taxigewerbe. Nachgewiesen wurde durch die Behörden bei diesen Kontrollen in
Österreich nicht angemeldete Fahrer, illegal beschäftigte Ausländer, TaxifahrerInnen ohne
Berechtigung (Taxischein) etc. .Darüber hinaus gab es auch sozial- und steuerrechtliche
Auffälligkeiten. Besondere Probleme gab es nach Presseberichten bei diesen Kontrollen in
Graz und Wien. Laut Aussage des KIAB Leiters vom Zollamt Graz ist „jeder 10. Taxler
ein schwarzes Schaf. Der Wirtschaftskammer-Obmann der Taxler und 878 Funkgruppen-
Chef Hans Loibner meinte sogar, dass 20-50% der 550 Grazer Taxis davon betroffen sind.

Ein Grund für diese Missstände in Graz könnte in der vorgenommenen Abschaffung des
verordneten Taxitarifes durch die Landesregierung liegen. Damit ging jedenfalls nicht nur
die Preistransparenz verloren, sondern damit wurde auch das Aufkommen illegaler
Praktiken am Markt gefördert.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.  Wie beurteilen Sie - in Anbetracht der zunehmenden wirtschaftlichen Probleme
Österreichischer TaxiunternehmerInnen und der zunehmenden illegalen Praktiken-
den Wegfall der Bedarfsprüfung (1993)?

2.            Wie hoch lagen in den Jahren 2002, 2003 und 2004 jeweils die durchschnittlichen
jährlichen Umsätze und Erträge (mit bzw. ohne Steuern) bei den
TaxiunternehmerInnen in den einzelnen Bundesländern (Aufschlüsselung auf Jahre
und Bundesländer)?

3.            Wie hoch lag das jährliche Durchschnittseinkommen von unselbständigen
TaxilenkerInnen in den Jahren 2002, 2003 und 2004 (Aufschlüsselung auf Jahre
und Bundesländer)?

4.            Wie hoch ist die Durchschnittspension eines unselbstständigen Taxifahrers in
Österreich?

5.            Wie hoch ist die Durchschnittspension eines Taxiunternehmers (GSVG) in
Österreich?

6.            In wie vielen Fällen musste in den Jahren 2002, 2003 und 2004 jeweils ein
Konkursverfahren über Taxiunternehmen eröffnet werden (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

7.            Warum gibt es bis heute noch keinen österreichweit gültigen Kollektivvertrag für
die TaxifahrerInnen? Werden Sie sich für die Erstellung eines solchen gegenüber
den Kollektivvertragspartnern einsetzen? Woran ist der Abschluss eines
Kollektivvertrages bislang gescheitert?

8.            Wie viele Fälle von rechtswidrigen Entgeltsvereinbarungen zwischen
unselbständigen FahrerInnen und Konzessionsinhabern sind Ihnen 2002, 2003 und


2004 bekannt geworden Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

9.   Welche Maßnahmen können seitens Ihres Ressorts gegen rechtswidrige
Entgeltsvereinbarungen zwischen unselbstständigen FahrerInnen und
Konzessionsinhabern ergriffen werden (z.B. Aufteilung Fuhrlohn 50 : 50 oder 60 :
40 oder nach gefahrenen Kilometern)?

Welche haben Sie bislang in den Jahren 2002, 2003 und 2004 ergriffen (ersuche
um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer)?

10.      Was spricht gegen eine konzentrierte Zusammenarbeit von
Sozialversicherungsträgern, Finanzverwaltung, KIAB, Arbeitsinspektorat sowie
Sicherheitsdienststellen um den Problemen der Scheinselbstständigkeit, Steuer-
und Sozialbetrug etc. im Taxibereich auf die Spuren zu kommen?

11.      Treten Sie in Anbetracht dieser Situation für eine obligatorische
Legitimationskarte mit Namen, Foto und Sozialversicherungsnummer ein?

12.      Wie stehen Sie - nicht zuletzt aus Transparenzgründen - zur verpflichtenden
Einführung eines multifunktionellen Kartenterminals für Taxifahrzeuge (Km-
Angabe, Abrechnungsfunktion, Lesegerät von Bankomat- und Kreditkarten sowie
Rechnungsdrucker)?