3109/J XXII. GP
Eingelangt am 08.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister der Finanzen
betreffend „Taxiunternehmen in Österreich - Wirtschaftliche Situation“
Presseberichten
zufolge überprüfen seit 2004 Finanzbehörden (KIAB) und
Sicherheitsbehörden in Schwerpunktaktionen
(Razzien) österreichweit höchst erfolgreich das
Taxigewerbe. Nachgewiesen wurde durch die Behörden bei diesen Kontrollen
in Österreich
nicht angemeldete Fahrer, illegal
beschäftigte Ausländer, TaxifahrerInnen ohne Berechtigung
(Taxischein) etc. .Darüber hinaus gab es auch sozial- und
steuerrechtliche Auffälligkeiten.
Besondere Probleme gab es nach Presseberichten bei diesen Kontrollen in Graz
und Wien.
Laut Aussage des KIAB Leiters vom Zollamt
Graz ist „jeder 10. Taxler ein schwarzes Schaf.“
Der Wirtschaftskammer-Obmann der Taxler und 878 Funkgruppen-Chef Hans
Loibner
meinte sogar, dass 20-50% der 550 Grazer Taxis davon betroffen sind.
Ein
Grund für diese Missstände in Graz könnte in der vorgenommenen Abschaffung des
verordneten Taxitarifes durch die
Landesregierung liegen. Damit ging jedenfalls nicht nur die
Preistransparenz verloren, sondern damit wurde auch das Aufkommen illegaler
Praktiken am
Markt gefördert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie beurteilen Sie - in Anbetracht der zunehmenden
wirtschaftlichen Probleme
Österreichischer
TaxiunternehmerInnen und der zunehmenden illegalen Praktiken- den
Wegfall der Bedarfsprüfung (1993)?
2.
Wie
hoch lagen in den Jahren 2002, 2003 und 2004 jeweils die durchschnittlichen
jährlichen Umsätze und Erträge (mit bzw. ohne Steuern) bei den
TaxiunternehmerInnen in
den einzelnen Bundesländern (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
3.
Wie hoch lag das jährliche Durchschnittseinkommen von
unselbständigen
TaxilenkerInnen in den Jahren 2002, 2003 und 2004 (Aufschlüsselung auf Jahre
und
Bundesländer)?
4.
In
wie vielen Fällen musste in den Jahren 2002, 2003 und 2004 jeweils ein
Konkursverfahren über Taxiunternehmen
eröffnet werden (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
5.
Sehen
Sie abgaben- oder steuerrechtliche Probleme in der Taxibranche?
6.
In wie weit werden konkret die gefahrenen Fahrkilometer
von Taxi bei der Berechnung
der Umsatzsteuer,
Einkommensteuer etc. des Taxiunternehmers berücksichtigt?
7.
Welche Haltung nehmen Sie zu einer steuerlichen
Pauschalierung von Kleinunternehmen
in der Taxibranche
(z.B. bis 10 Taxis) ein?
8.
Wie
viele Fälle von Manipulationen am Kilometeranzeiger von Taxifahrzeugen sind
Ihnen in den Jahren 2002, 2003, 2004 und
2005 und bis zum Stichtag 31.05.2005 bekannt
geworden (ersuche um Aufschlüsselung
auf Jahre und die einzelnen Bundesländer)?
9.
Was hatte dies zu Folge? Zu welchen konkreten
behördlichen Maßnahmen kam es dabei
in diesen Jahren
(Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen
Bundesländer)?
10.
Wie
vielen Werkstätten hat man in den Jahren 2002, 2003 und 2004 und mit Stichtag
31.05.2005 - aufgrund der Manipulation am Kilometerzähler von Taxis oder
aufgrund
ähnlicher Vorfälle - die Konzession entzogen
bzw. ein Strafverfahren eingeleitet (Ersuche
um Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen Bundesländer)?
11.
Wie
stehen Sie - nicht zuletzt aus Transparenzgründen - zur verpflichtenden
Einführung
eines multifunktionellen Kartenterminals für Taxifahrzeuge (Km-Angabe,
Abrechnungsfunktion, Lesegerät von Bankomat- und Kreditkarten sowie
Rechnungsdrucker)?
12.
Wie
viele Fälle von rechtswidrigen Entgeltsvereinbarungen zwischen unselbständigen
FahrerInnen und Konzessionsinhabern sind
Ihnen 2002, 2003 und 2004 bekannt geworden
Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
13.
Welche
Maßnahmen können seitens Ihres Ressorts gegen rechtswidrige
Entgeltsvereinbarungen zwischen unselbstständigen FahrerInnen und
Konzessionsinhabern ergriffen werden (z.B.
Fuhrlohn 50:50 oder 60:40 oder nach
gefahrenen Kilometern)?
14.
Welche haben Sie bislang in den Jahren 2002, 2003, 2004
und 2005 mit dem Stichtag
30.04.2005 ergriffen
(Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
15.
Wie viele der in der Einleitung zur Anfrage zitierten
Schwerpunktaktionen wurden in den
Jahren 2002, 2003, 2004 und 2005 bis zu dem Stichtag 31.5.2005 durchgeführt?
Wie viele
Taxis wurden
überprüft? Welche konkreten Ergebnisse erbrachten diese
Schwerpunktaktionen (ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre
und
die einzelnen Bundesländer)?
16.
Wie viele Anzeigen wurden dabei erstattet? Welche
Delikte wurden jeweils angezeigt? In
wie vielen Fällen
wurde der Führerschein abgenommen? In wie vielen Fällen hatten
TaxifahrerInnen keine Aufenthalts- und/oder
Beschäftigungsbewilligungen? In wie vielen
Fällen musste das Kennzeichen abgenommen werden? (ersuche um
Aufschlüsselung auf
Jahre, Delikte und Bundesländer)?
17.
Was spricht gegen eine verstärkte regelmäßige und
konzentrierte Zusammenarbeit von
Sozialversicherungsträgern,
Finanzverwaltung, KIAB, Arbeitsinspektorrat sowie
Sicherheitsdienststellen um dem Problemen von Scheinselbstständigkeit,
illegaler
Beschäftigung, Steuer- und Sozialbetrug etc. im Taxibereich auf die Spur zu
kommen?
18.
Treten
Sie in Anbetracht dieser Situation und Missstände für eine obligatorische
Legitimationskarte für TaxifahrerInnen mit
Namen, Foto und Sozialversicherungsnummer
ein?
Wenn nein, weshalb nicht?