3109/J XXII. GP

Eingelangt am 08.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister der Finanzen

betreffend „Taxiunternehmen in Österreich - Wirtschaftliche Situation“

Presseberichten zufolge überprüfen seit 2004 Finanzbehörden (KIAB) und
Sicherheitsbehörden in Schwerpunktaktionen (Razzien) österreichweit höchst erfolgreich das
Taxigewerbe. Nachgewiesen wurde durch die Behörden bei diesen Kontrollen in Österreich
nicht angemeldete Fahrer, illegal beschäftigte Ausländer, TaxifahrerInnen ohne Berechtigung
(Taxischein) etc. .Darüber hinaus gab es auch sozial- und steuerrechtliche Auffälligkeiten.
Besondere Probleme gab es nach Presseberichten bei diesen Kontrollen in Graz und Wien.
Laut Aussage des KIAB Leiters vom Zollamt Graz ist „jeder 10. Taxler ein schwarzes Schaf.“
Der Wirtschaftskammer-Obmann der Taxler und 878 Funkgruppen-Chef Hans Loibner
meinte sogar, dass 20-50% der 550 Grazer Taxis davon betroffen sind.

Ein Grund für diese Missstände in Graz könnte in der vorgenommenen Abschaffung des
verordneten Taxitarifes durch die Landesregierung liegen. Damit ging jedenfalls nicht nur die
Preistransparenz verloren, sondern damit wurde auch das Aufkommen illegaler Praktiken am
Markt gefördert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.            Wie beurteilen Sie - in Anbetracht der zunehmenden wirtschaftlichen Probleme
Österreichischer TaxiunternehmerInnen und der zunehmenden illegalen Praktiken- den
Wegfall der Bedarfsprüfung (1993)?

2.            Wie hoch lagen in den Jahren 2002, 2003 und 2004 jeweils die durchschnittlichen
jährlichen Umsätze und Erträge (mit bzw. ohne Steuern) bei den TaxiunternehmerInnen in
den einzelnen Bundesländern (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

 


3.              Wie hoch lag das jährliche Durchschnittseinkommen von unselbständigen
TaxilenkerInnen in den Jahren 2002, 2003 und 2004 (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

4.      In wie vielen Fällen musste in den Jahren 2002, 2003 und 2004 jeweils ein
Konkursverfahren über Taxiunternehmen eröffnet werden (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

5.              Sehen Sie abgaben- oder steuerrechtliche Probleme in der Taxibranche?

6.              In wie weit werden konkret die gefahrenen Fahrkilometer von Taxi bei der Berechnung
der Umsatzsteuer, Einkommensteuer etc. des Taxiunternehmers berücksichtigt?

7.              Welche Haltung nehmen Sie zu einer steuerlichen Pauschalierung von Kleinunternehmen
in der Taxibranche (z.B. bis 10 Taxis) ein?

8.              Wie viele Fälle von Manipulationen am Kilometeranzeiger von Taxifahrzeugen sind
Ihnen in den Jahren 2002, 2003, 2004 und 2005 und bis zum Stichtag 31.05.2005 bekannt
geworden (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen Bundesländer)?

9.              Was hatte dies zu Folge? Zu welchen konkreten behördlichen Maßnahmen kam es dabei
in diesen Jahren (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen
Bundesländer)?

10.       Wie vielen Werkstätten hat man in den Jahren 2002, 2003 und 2004 und mit Stichtag
31.05.2005 - aufgrund der Manipulation am Kilometerzähler von Taxis oder aufgrund
ähnlicher Vorfälle - die Konzession entzogen bzw. ein Strafverfahren eingeleitet (Ersuche
um Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen Bundesländer)?

11.       Wie stehen Sie - nicht zuletzt aus Transparenzgründen - zur verpflichtenden Einführung
eines multifunktionellen Kartenterminals für Taxifahrzeuge (Km-Angabe,
Abrechnungsfunktion, Lesegerät von Bankomat- und Kreditkarten sowie
Rechnungsdrucker)?

 


12.     Wie viele Fälle von rechtswidrigen Entgeltsvereinbarungen zwischen unselbständigen
FahrerInnen und Konzessionsinhabern sind Ihnen 2002, 2003 und 2004 bekannt geworden
Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

13.     Welche Maßnahmen können seitens Ihres Ressorts gegen rechtswidrige
Entgeltsvereinbarungen zwischen unselbstständigen FahrerInnen und
Konzessionsinhabern ergriffen werden (z.B. Fuhrlohn 50:50 oder 60:40 oder nach
gefahrenen Kilometern)?

14.     Welche haben Sie bislang in den Jahren 2002, 2003, 2004 und 2005 mit dem Stichtag
30.04.2005 ergriffen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

15.     Wie viele der in der Einleitung zur Anfrage zitierten Schwerpunktaktionen wurden in den
Jahren 2002, 2003, 2004 und 2005 bis zu dem Stichtag 31.5.2005 durchgeführt? Wie viele
Taxis wurden überprüft? Welche konkreten Ergebnisse erbrachten diese
Schwerpunktaktionen (ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und
die einzelnen Bundesländer)?

16.     Wie viele Anzeigen wurden dabei erstattet? Welche Delikte wurden jeweils angezeigt? In
wie vielen Fällen wurde der Führerschein abgenommen? In wie vielen Fällen hatten
TaxifahrerInnen keine Aufenthalts- und/oder Beschäftigungsbewilligungen? In wie vielen
Fällen musste das Kennzeichen abgenommen werden? (ersuche um Aufschlüsselung auf
Jahre, Delikte und Bundesländer)?

17.     Was spricht gegen eine verstärkte regelmäßige und konzentrierte Zusammenarbeit von
Sozialversicherungsträgern, Finanzverwaltung, KIAB, Arbeitsinspektorrat sowie
Sicherheitsdienststellen um dem Problemen von Scheinselbstständigkeit, illegaler
Beschäftigung, Steuer- und Sozialbetrug etc. im Taxibereich auf die Spur zu kommen?

18.     Treten Sie in Anbetracht dieser Situation und Missstände für eine obligatorische
Legitimationskarte für TaxifahrerInnen mit Namen, Foto und Sozialversicherungsnummer
ein?

Wenn nein, weshalb nicht?