3111/J XXII. GP

Eingelangt am 08.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Sicherheitsbehördliche Ermittlungen nach § 168 a Strafgesetzbuch -
Pyramidenspiele"

In der AB 1364 XXII.GP vom 26.03.2004 durch BM a.D. Dr. Böhmdorfer wurde versucht die
Fragen nach der Anzahl gerichtlicher Anzeigen und Verurteilungen nach § 168 a StGB zu
beantworten. Nicht bekannt wurde, welche und wie viele Sicherheitsbehördliche
Ermittlungen es diesbezüglich gegeben hat.

Seit 1997 wurden nach Auskunft des Bundesministeriums für Justiz in Österreich über 100
so genannte „Pyramidenspiele" bei Gerichten, den Staatanwaltschaften oder den
Sicherheitsdienststellen angezeigt. Über 60 Verfahren wurden zwar eingestellt, jedoch kam
es auch zu gerichtlichen Verurteilungen. Bedauerlicherweise ist die Statistik des
Justizministeriums unvollständig.

Die österreichischen Strafbestimmungen gelten auch gegenüber ausländischen
Veranstaltern von Pyramidenspielen (sofern die Voraussetzungen des § 168 a StGB
vorliegen) sowie auch für Pyramidenspiele im Internet. Letztere stellen genauso wie
Internetcasinos oder Wettcasinos im Internet - zunehmend ein großes Problem dar.

2004  wurden aber auch neue Pyramidenspiele bekannt. Öffentlich bekannt wurden so
genannte „Schenkkreise" in fast allen Bundesländern. In diesem Zusammenhang wurde

2005  in Salzburg sogar ein Gendarmeriebeamter suspendiert, der einen sogenannten
„Schenkkreis" im Tennengau initiiert hatte. Aus Tirol wiederum wurde der Zusammenbruch
des Anlagemodells nach Art von Pyramidenspielen der „VIP-GesmbH" mit Sitz in Wörgl
bekannt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.              Gegen welche Pyramidenspiele (bzw. Gewinnerwartungssysteme) wurden konkret
seit 1997 sicherheitsbehördliche Ermittlungen geführt (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?

2.              Gegen welche Pyramidenspiele (bzw. Gewinnerwartungssysteme) wurden konkret
2004 sicherheitsbehördliche Ermittlungen geführt (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?

3.              Welche Pyramidenspiele (bzw. Gewinnerwartungssysteme) wurden nach § 168 a
StGB im Jahr 2004 in Österreich bei den zuständigen Gerichten bzw.
Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf die zuständigen
Staatsanwaltschaften)?

4.              Wie wurde 2004 seitens des Bundesministeriums für Inneres gegen Veranstalter von
„Pyramidenspielen" (bzw. Gewinnerwartungssysteme) mit Sitz in anderen EU-
Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten vorgegangen, die diese in Österreich verbreitet
haben?

Gab es dabei Kooperationen mit anderen Ländern? Gegen welche Pyramidenspiele
wurde vorgegangen?


5.    Welche Möglichkeiten haben sich für die Justiz 2004 konkret ergeben gegen
Veranstalter von „Pyramidenspielen" (bzw. Gewinnerwartungssysteme) im Internet
vorzugehen?

Gab es dabei Kooperationen mit anderen Ländern? Gegen welche Pyramidenspiele
wurde vorgegangen?

6.              Vertritt das BMI auch die Auffassung, dass so genannte Schenkkreise
„Pyramidenspiele" im Sinne von § 168 a StGB sind? Wenn nein, warum nicht?

7.              Wie viele Veranstalter bzw. Teilnehmer von Schenkkreisen wurden bis 31.05.2005
bei den Staatsanwaltschaften angezeigt (ersuche um Bekanntgabe der zuständigen
Staatsanwaltschaften)?

8.              Wie ist der Stand der sicherheitsbehördlichen Ermittlungen?

9.              Vertritt das BMJ auch die Auffassung, dass die VIP-Beteiligungs-GesmbH in Wörgl
ein Pyramidenspiel im Sinne von § 168 a StGB war? Wenn nein, warum nicht?

10.       Wie viele Verantwortliche bzw. Teilnehmer von der VIP-Beteiligungs-GesmbH wurden
bis 31.05.2005 bei den Staatsanwaltschaften angezeigt (ersuche um Bekanntgabe
der zuständigen Staatsanwaltschaften)?

11.       Wie ist der Stand dieser sicherheitsbehördlichen Ermittlungen?

12.       Gegen welche Pyramidenspiele wird zur Zeit (31.05.2005) durch
Sicherheitsbehörden ermittelt (Ersuche um Bekanntgabe der einzelnen
Pyramidenspiele)?