3111/J XXII. GP
Eingelangt am 08.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Sicherheitsbehördliche Ermittlungen nach §
168 a Strafgesetzbuch -
Pyramidenspiele"
In der AB 1364 XXII.GP vom 26.03.2004 durch BM a.D. Dr.
Böhmdorfer wurde versucht die
Fragen nach der
Anzahl gerichtlicher Anzeigen und Verurteilungen nach § 168 a StGB zu
beantworten. Nicht bekannt wurde, welche und wie viele Sicherheitsbehördliche
Ermittlungen es diesbezüglich gegeben hat.
Seit 1997 wurden nach Auskunft des Bundesministeriums
für Justiz in Österreich über 100
so
genannte „Pyramidenspiele" bei Gerichten, den Staatanwaltschaften oder den
Sicherheitsdienststellen
angezeigt. Über 60 Verfahren wurden zwar eingestellt, jedoch kam
es auch zu
gerichtlichen Verurteilungen. Bedauerlicherweise ist die Statistik des
Justizministeriums unvollständig.
Die
österreichischen Strafbestimmungen gelten auch gegenüber ausländischen
Veranstaltern von Pyramidenspielen (sofern
die Voraussetzungen des § 168 a StGB
vorliegen) sowie auch für Pyramidenspiele im Internet. Letztere stellen
genauso wie
Internetcasinos oder Wettcasinos im Internet
- zunehmend ein großes Problem dar.
2004
wurden
aber auch neue Pyramidenspiele bekannt. Öffentlich bekannt wurden so
genannte „Schenkkreise" in fast allen
Bundesländern. In diesem Zusammenhang wurde
2005
in
Salzburg sogar ein Gendarmeriebeamter suspendiert, der einen sogenannten
„Schenkkreis" im Tennengau initiiert
hatte. Aus Tirol wiederum wurde der Zusammenbruch
des Anlagemodells nach Art von Pyramidenspielen der „VIP-GesmbH"
mit Sitz in Wörgl
bekannt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Gegen welche Pyramidenspiele (bzw.
Gewinnerwartungssysteme) wurden konkret
seit 1997
sicherheitsbehördliche Ermittlungen geführt (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?
2.
Gegen welche Pyramidenspiele (bzw.
Gewinnerwartungssysteme) wurden konkret
2004
sicherheitsbehördliche Ermittlungen geführt (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?
3.
Welche Pyramidenspiele (bzw. Gewinnerwartungssysteme)
wurden nach § 168 a
StGB im Jahr 2004 in
Österreich bei den zuständigen Gerichten bzw.
Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht
(Aufschlüsselung auf die zuständigen
Staatsanwaltschaften)?
4.
Wie wurde 2004 seitens des Bundesministeriums für
Inneres gegen Veranstalter von
„Pyramidenspielen"
(bzw. Gewinnerwartungssysteme) mit Sitz in anderen EU-
Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten vorgegangen, die diese in Österreich
verbreitet
haben?
Gab es dabei Kooperationen mit anderen Ländern? Gegen
welche Pyramidenspiele
wurde
vorgegangen?
5. Welche
Möglichkeiten haben sich für die Justiz 2004 konkret ergeben gegen
Veranstalter von „Pyramidenspielen"
(bzw. Gewinnerwartungssysteme) im Internet
vorzugehen?
Gab es dabei Kooperationen mit anderen Ländern? Gegen
welche Pyramidenspiele
wurde vorgegangen?
6.
Vertritt
das BMI auch die Auffassung, dass so genannte Schenkkreise
„Pyramidenspiele" im Sinne von § 168 a
StGB sind? Wenn nein, warum nicht?
7.
Wie
viele Veranstalter bzw. Teilnehmer von Schenkkreisen wurden bis 31.05.2005
bei den Staatsanwaltschaften angezeigt
(ersuche um Bekanntgabe der zuständigen
Staatsanwaltschaften)?
8.
Wie
ist der Stand der sicherheitsbehördlichen Ermittlungen?
9.
Vertritt das BMJ auch die Auffassung, dass die
VIP-Beteiligungs-GesmbH in Wörgl
ein Pyramidenspiel im
Sinne von § 168 a StGB war? Wenn nein, warum nicht?
10.
Wie viele Verantwortliche bzw. Teilnehmer von der
VIP-Beteiligungs-GesmbH wurden
bis 31.05.2005 bei
den Staatsanwaltschaften angezeigt (ersuche um Bekanntgabe
der zuständigen Staatsanwaltschaften)?
11. Wie ist der Stand dieser
sicherheitsbehördlichen Ermittlungen?
12.
Gegen
welche Pyramidenspiele wird zur Zeit (31.05.2005) durch
Sicherheitsbehörden ermittelt (Ersuche um
Bekanntgabe der einzelnen
Pyramidenspiele)?