3113/J XXII. GP

Eingelangt am 08.06.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Beharren auf Tempo-160-Träumereien trotz eindeutig entgegenstehender Faktenlage

 

 

Während seitens der Bundesregierung und der Regierungsparteien viele wichtige Verkehrsthemen vom Feinstaub bis zum Radverkehr unbehandelt bleiben bzw. entsprechende Oppositionsvorschläge blockiert werden und manche andere dieser wichtigen Themen von den Stellvertretern des Verkehrsministers okkupiert werden, scheint dem Verkehrsminister selbst vor allem das Stammtisch- und Nebenthema Tempo 160 ein besonders wichtiges und ernsthaftes Anliegen zu sein.

 

Es ist hier nicht Thema, ob es aus Sicht der Partei(en) des HVK HBM (oder auch von Teilen der angeblichen Sicherheitspartei ÖVP) erfolgversprechend sein könnte, mit derartigen offenkundig populistischen „Schwerpunktsetzungen“ in eine nächste Wahlauseinandersetzung zu gehen, und sei es im krassen Widerspruch zu allen Verkehrssicherheits- und Umweltschutzbekenntnissen der letzten Jahre. Die negativen Auswirkungen höherer Geschwindigkeit auf Unfallgeschehen, Straßenkapazität und Treibstoffverbrauch sowie Schadstoffbilanz haben jedoch physikalische, naturgesetzliche Grundlagen, an denen weder parteipolitisches Kalkül noch die Beschäftigung von Arbeitsgruppen im BMVIT etwas ändern können.

 

Es wäre daher hoch an der Zeit für den Verkehrsminister, nicht länger auf dem Unsinnsprojekt Tempo 160 zu beharren und dafür weiter öffentliche Mittel sowie die knappen Kapazitäten der Verwaltung zu vergeuden. Die zahlreichen Widersprüche der Tempo-160-Träumereien zu geltenden rechtlichen Festlegungen Österreichs mit Umweltbezug sollten dafür neben den eindeutig negativen Unfallfolgen ein hinreichender Grund sein.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Ist es zutreffend, dass bei Erhöhung der Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen im diskutierten Bereich die Emissionen a) generell, b) speziell von CO2, Feinstaub und Stickoxiden exponentiell ansteigen?

 

  1. Liegen Ihnen Untersuchungen oder sonstige Entscheidungsgrundlagen vor, die eine Senkung die Emissionen a) generell, b) speziell von CO2, Feinstaub und Stickoxiden durch versuchsweise oder sonstige Umsetzung von Tempo 160 auf Teilstrecken des Straßennetzes belegen? Wenn ja, welche, und mit welchen entsprechenden Inhalten im einzelnen?

 

  1. Liegen Ihnen Untersuchungen oder sonstige Entscheidungsgrundlagen vor, die eine Senkung die Emissionen von Lärm durch versuchsweise oder sonstige Umsetzung von Tempo 160 auf Teilstrecken des Straßennetzes belegen? Wenn ja, welche, und mit welchen entsprechenden Inhalten im einzelnen?

 

  1. Liegen Ihnen Untersuchungen oder sonstige Entscheidungsgrundlagen vor, die eine Senkung von Unfallzahlen, Umfallschwere, Zahl von Unfalltoten oder Zahl von Unfallverletzten durch die Umsetzung von Tempo 160 auf Teilstrecken des Straßennetzes belegen? Wenn ja, welche, und mit welchen entsprechenden Inhalten im einzelnen?

 

  1. Wie erklären Sie Ihr Festhalten am Projekt „Tempo 160“ trotz der unmissverständlichen Tatsache, dass beispielsweise, aber nicht nur an der geplanten Versuchsstrecke in Oberösterreich (A1) die Stickoxid- und Feinstaubgrenzwerte nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft bereits heute überschritten werden und eine wissentliche Vergrößerung dieses Problems durch die Zulassung noch höherer Geschwindigkeiten daher klar in Konflikt mit bundesgesetzlich bindenden Vorgaben des IG-L stünde?

 

  1. Wie erklären Sie Ihr Festhalten am Projekt „Tempo 160“ trotz der unmissverständlichen Tatsache, dass die mit der auch nur versuchsweisen Umsetzung unausweichlich verbundene Zunahme des Ausstoßes an klimawirksamen Gasen wie CO2 im Widerspruch zur Einhaltung der Klimaschutz-Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll stünde, zu denen Österreich bundesgesetzlich und im EU-Rahmen verpflichtet ist?

 

  1. Haben Sie bereits die Meinung der Industrie – beispielsweise der VÖEST im für den Probelauf von Ihnen ins Auge gefassten oberösterreichischen Zentralraum - zu Ihrem Tempo-160-Vorschlag eingeholt, konkret hinsichtlich der Frage, ob die Industrie nach den bereits getätigten bzw. paktierten massiven Maßnahmen gegen Luftschadstoffemissionen zu zusätzlichen Investitionen in die Reduktion des Schadstoffausstoßes bereit ist, um die durch Ihre Tempo-160-Pläne zu erwartenden Emissionszuwächse in der Region zu kompensieren? Ist die Industrie dazu bereit? 

 

  1. Welchen Beitrag würde von Ihnen beabsichtigte versuchsweise oder sonstige Umsetzung von Tempo 160 auf Teilstrecken des Straßennetzes zur Erreichung der gesetzlichen Verpflichtungen Österreichs nach dem Emissionshöchstmengengesetz Luft leisten?

 

  1. Würde eine Überwachung von Tempo 160 mittels Section Control ausschließen, dass auf einem Teil der so überwachten Strecke weit höhere Geschwindigkeiten als zulässig gefahren werden (zB 200 km/h) bei entsprechend niedrigeren Geschwindigkeiten auf den verbleibenden Streckenteilen (zB 120 km/h)?

 

  1. Wer sind die Mitglieder der von Ihnen eingerichteten Arbeitsgruppe zum Thema Tempo 160?

 

  1. Welche Aktivitäten sind seitens dieser von Ihnen eingerichteten Arbeitsgruppe bisher im einzelnen gesetzt worden?

 

  1. Wieviele Arbeitsstunden für MitarbeiterInnen Ihres Ressorts waren bisher mit den einzelnen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Tempo-160-Vorhaben verbunden (bitte um Angaben je nach Tätigkeit)?

 

  1. Wieviele Arbeitsstunden für MitarbeiterInnen Ihres Ressorts sollen künftig mit den einzelnen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Tempo-160-Vorhaben verbunden (bitte um Angaben je nach Tätigkeit)?

 

  1. Wie hoch waren bisher die Ausgaben für die einzelnen Aktivitäten im Zusammenhang mit Ihrem Tempo-160-Vorhaben (bitte um Angaben je nach Aktivität)?

 

  1. Wie hoch sollen die künftigen Ausgaben für die einzelnen Aktivitäten im Zusammenhang mit Ihrem Tempo-160-Vorhaben sein (bitte um Angaben je nach Aktivität)?