Eingelangt am 08.06.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Beharren
auf Tempo-160-Träumereien trotz eindeutig entgegenstehender Faktenlage
Während seitens der
Bundesregierung und der Regierungsparteien viele wichtige Verkehrsthemen vom
Feinstaub bis zum Radverkehr unbehandelt bleiben bzw. entsprechende
Oppositionsvorschläge blockiert werden und manche andere dieser wichtigen
Themen von den Stellvertretern des Verkehrsministers okkupiert werden, scheint
dem Verkehrsminister selbst vor allem das Stammtisch- und Nebenthema Tempo 160
ein besonders wichtiges und ernsthaftes Anliegen zu sein.
Es ist hier nicht Thema, ob es aus Sicht
der Partei(en) des HVK HBM (oder auch von Teilen der angeblichen
Sicherheitspartei ÖVP) erfolgversprechend sein könnte, mit derartigen
offenkundig populistischen „Schwerpunktsetzungen“ in eine nächste
Wahlauseinandersetzung zu gehen, und sei es im krassen Widerspruch zu allen
Verkehrssicherheits- und Umweltschutzbekenntnissen der letzten Jahre. Die
negativen Auswirkungen höherer Geschwindigkeit auf Unfallgeschehen,
Straßenkapazität und Treibstoffverbrauch sowie Schadstoffbilanz haben jedoch
physikalische, naturgesetzliche Grundlagen, an denen weder parteipolitisches
Kalkül noch die Beschäftigung von Arbeitsgruppen im BMVIT etwas ändern können.
Es wäre daher hoch an der Zeit für den
Verkehrsminister, nicht länger auf dem Unsinnsprojekt Tempo 160 zu beharren und
dafür weiter öffentliche Mittel sowie die knappen Kapazitäten der Verwaltung zu
vergeuden. Die zahlreichen Widersprüche der Tempo-160-Träumereien zu geltenden
rechtlichen Festlegungen Österreichs mit Umweltbezug sollten dafür neben den
eindeutig negativen Unfallfolgen ein hinreichender Grund sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Ist es zutreffend, dass bei Erhöhung der Geschwindigkeit von
Kraftfahrzeugen im diskutierten Bereich die Emissionen a) generell, b)
speziell von CO2, Feinstaub und Stickoxiden exponentiell ansteigen?
- Liegen Ihnen Untersuchungen oder sonstige
Entscheidungsgrundlagen vor, die eine Senkung die Emissionen a) generell,
b) speziell von CO2, Feinstaub und Stickoxiden durch versuchsweise oder
sonstige Umsetzung von Tempo 160 auf Teilstrecken des Straßennetzes belegen?
Wenn ja, welche, und mit welchen entsprechenden Inhalten im einzelnen?
- Liegen Ihnen Untersuchungen oder sonstige
Entscheidungsgrundlagen vor, die eine Senkung die Emissionen von Lärm
durch versuchsweise oder sonstige Umsetzung von Tempo 160 auf Teilstrecken
des Straßennetzes belegen? Wenn ja, welche, und mit welchen entsprechenden
Inhalten im einzelnen?
- Liegen Ihnen Untersuchungen oder sonstige
Entscheidungsgrundlagen vor, die eine Senkung von Unfallzahlen,
Umfallschwere, Zahl von Unfalltoten oder Zahl von Unfallverletzten durch
die Umsetzung von Tempo 160 auf Teilstrecken des Straßennetzes belegen?
Wenn ja, welche, und mit welchen entsprechenden Inhalten im einzelnen?
- Wie erklären Sie Ihr Festhalten am Projekt
„Tempo 160“ trotz der unmissverständlichen Tatsache, dass beispielsweise,
aber nicht nur an der geplanten Versuchsstrecke in Oberösterreich (A1) die
Stickoxid- und Feinstaubgrenzwerte nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft
bereits heute überschritten werden und eine wissentliche Vergrößerung
dieses Problems durch die Zulassung noch höherer Geschwindigkeiten daher
klar in Konflikt mit bundesgesetzlich bindenden Vorgaben des IG-L stünde?
- Wie erklären Sie Ihr Festhalten am Projekt „Tempo 160“ trotz
der unmissverständlichen Tatsache, dass die mit der auch nur
versuchsweisen Umsetzung unausweichlich verbundene Zunahme des Ausstoßes
an klimawirksamen Gasen wie CO2 im Widerspruch zur Einhaltung der
Klimaschutz-Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll stünde, zu denen
Österreich bundesgesetzlich und im EU-Rahmen verpflichtet ist?
- Haben Sie bereits die Meinung der Industrie – beispielsweise
der VÖEST im für den Probelauf von Ihnen ins Auge gefassten
oberösterreichischen Zentralraum - zu Ihrem Tempo-160-Vorschlag eingeholt,
konkret hinsichtlich der Frage, ob die Industrie nach den bereits
getätigten bzw. paktierten massiven Maßnahmen gegen
Luftschadstoffemissionen zu zusätzlichen Investitionen in die Reduktion
des Schadstoffausstoßes bereit ist, um die durch Ihre Tempo-160-Pläne zu
erwartenden Emissionszuwächse in der Region zu kompensieren? Ist die
Industrie dazu bereit?
- Welchen Beitrag würde von Ihnen beabsichtigte versuchsweise
oder sonstige Umsetzung von Tempo 160 auf Teilstrecken des Straßennetzes
zur Erreichung der gesetzlichen Verpflichtungen Österreichs nach dem
Emissionshöchstmengengesetz Luft leisten?
- Würde eine Überwachung von Tempo 160 mittels Section Control
ausschließen, dass auf einem Teil der so überwachten Strecke weit höhere
Geschwindigkeiten als zulässig gefahren werden (zB 200 km/h) bei
entsprechend niedrigeren Geschwindigkeiten auf den verbleibenden
Streckenteilen (zB 120 km/h)?
- Wer sind die Mitglieder der von Ihnen eingerichteten
Arbeitsgruppe zum Thema Tempo 160?
- Welche Aktivitäten sind seitens dieser von Ihnen eingerichteten
Arbeitsgruppe bisher im einzelnen gesetzt worden?
- Wieviele Arbeitsstunden für MitarbeiterInnen Ihres Ressorts
waren bisher mit den einzelnen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem
Tempo-160-Vorhaben verbunden (bitte um Angaben je nach Tätigkeit)?
- Wieviele Arbeitsstunden für MitarbeiterInnen Ihres Ressorts
sollen künftig mit den einzelnen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem
Tempo-160-Vorhaben verbunden (bitte um Angaben je nach Tätigkeit)?
- Wie hoch waren bisher die Ausgaben für die einzelnen
Aktivitäten im Zusammenhang mit Ihrem Tempo-160-Vorhaben (bitte um Angaben
je nach Aktivität)?
- Wie hoch sollen die künftigen Ausgaben für die einzelnen
Aktivitäten im Zusammenhang mit Ihrem Tempo-160-Vorhaben sein (bitte um
Angaben je nach Aktivität)?