3123/J XXII. GP
Eingelangt am 08.06.2005
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner
betreffend das Auslaufen von ESF-Förderungen ab 2007.
Für den Zeitraum von 2000 bis 2006
stehen Österreich aus den Mitteln des Europäischen
Sozialfonds
(ESF) für die drei Programmziele (Ziel-1, Ziel-2, Ziel-3) und die
Gemeinschaftsinitiative
„Equal“ insgesamt 761 Mio. Euro zu Verfügung. Jährlich nehmen in
Österreich 120.000 Menschen an ESF
geförderten Projekten teil. Eine Regelung über die
weitere Vergabe der Mittel aus dem
ESF für die Zeit nach 2006 wurde auf EU-Ebene bislang
noch nicht beschlossen. Die
Beratungen dazu sind allerdings längst im Gange und auch
Entwürfe für eine künftige ESF-Verordnung liegen bereits vor.
Es stellt sich daher
die Frage, wie die künftige Finanzierung hunderter Projekte und
Initiativen,
die zurzeit mit ESF-Mittel gefördert werden, aussehen wird. Eine Frage, die für
die
Finanzplanung
und zum Teil auch das Weiterbestehen dieser Projekte von größter
Bedeutung
ist.
Im Rahmen der Zuständigkeit des BMSG
sind davon vor allem Projekte zur
„Chancengleichheit
und Bekämpfung von Ausgrenzung am Arbeitsmarkt" (Schwerpunkt Ziel-
3) und die Umsetzung von „Equal“ betroffen.
Durch Equal werden so
wichtige sozialpolitische und menschenrechtliche Ziele wie die
Erleichterung
des Zugangs zum Arbeitsmarkt, die Verbesserung der Qualität von
Arbeitsplätzen, Maßnahmen gegen
Fremdenfeindlichkeit am Arbeitsmarkt,
Chancengleichheit der Geschlechter und
integrative Maßnahmen für Menschen mit
Behinderung
und für Asylwerber ermöglicht. Zur Zeit werden (in beiden Antragsrunden
gemeinsam) 112
österreichsche Initiativen unterstützt, die Gesamtzahl der begünstigten
Personen liegt bei 30.140.
Nach einem Entwurf
der Europäischen Kommission zur ESF-Verordnung für 2007 -2013 soll
künftig
das bisher eigenständige Equal-Programm in den ESF eingegliedert werden,
wodurch unter
Umständen einzelne Ziele der derzeitigen Initiative nicht mehr verfolgt,
dh.
finanziert werden könnten. Eine ganze Reihe
von wertvollen Projekten, die ohne die
Kofinanzierung durch Equal nicht bestehen könnten, wären dadurch
gefährdet.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin
nachstehende
ANFRAGE
1.
Wie hoch ist die Förderung durch Equal für die derzeit
laufenden Projekte insgesamt ?
(Stichtag 1. Juni 2005, Gesamtfördersumme und Equal-Anteil)
2.
Welche
einzelnen Projekte werden derzeit über Equal gefördert und wie hoch ist
der
jeweilige Förderbetrag ? (Stichtag 1. Juni 2005, Auflistung der Projekte
einzeln, Anteil
Equal-Förderung pro Jahr)
3.
Können Sie für die Zeit ab 2007 für Folgeprojekte, der
heute im Rahmen von Equal
geförderten Projekte,
eine Förderung in gleicher Größenordnung garantieren ?
4.
Wenn nein, welche Fördersumme können Sie ab 2007 für
Folgeprojekte, der heute im
Rahmen von Equal geförderten Projekte, garantieren ?
5.
Haben Sie Vorkehrungen getroffen, um den Weiterbestand
der Förderschiene, die heute
im Rahmen der
Equal-Projekte abgewickelt wird, auch ab 2007 zu sichern, falls die
heutigen Equal-Ziele, wegen einer
Neuformulierung der ESF-Ziele nicht mehr, oder nicht
mehr in demselben Ausmaß über EU-Gelder mitfinanziert werden können ?
5a) Wenn ja, welche Vorkehrungen ?
5b) Wenn nein, warum
nicht ?
6.
In welcher Höhe wird die „Arbeitsassistenz“ durch
ESF-Mittel gefördert ? (Stichtag 1. Juni
2005, Gesamtsumme ,
Projekte einzeln mit Anteil Fördersumme durch ESF)
7.
Können Sie für die Zeit ab 2007 für die bestehenden
Arbeitsassistenz-Projekte eine
Förderung in gleicher
Größenordnung wie bisher garantieren ?
8.
Welche weiteren Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Ziel-3
Schwerpunkt:
„Chancengleichheit
für Menschen mit Behinderungen“), deren Abwicklung in den
Bereich
der Bundessozialämter fällt, werden außerdem noch durch ESF-Mittel gefördert?
(Stichtag 1. Juni
2005, Gesamtsumme , Projekte einzeln mit Anteil Fördersumme durch
ESF)
9.
Können Sie für die Zeit ab 2007 für die auf Frage 8
aufzulistenden Projekte oder ähnliche
Folgeprojekte eine
Förderung in der gleichen Größenordnung wie bisher garantieren ?
10.
Wann werden Sie in der Lage sein, die Öffentlichkeit und
die derzeit in den Projekten
Verantwortlichen über
die künftigen Fördermöglichkeiten zu informieren ?