3128/J XXII. GP
Eingelangt am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,
Genossinnen
und Genossen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend
das Verbot von Qualzüchtungen
Das
am 1. Jänner 2005 in Kraft getretene Tierschutzgesetz hält in § 5 Abs. 2 Z 1
fest, dass so
genannte Qualzüchtungen - das sind
Züchtungen, die für das Tier oder dessen Nachkommen mit
starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind -
unter das Verbot
der Tierquälerei fallen.
Weiters enthält das Tierschutzgesetz in § 5 Abs. 5 Z 1
eine Verordnungsermächtigung, laut der die
Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen (in Bezug auf landwirtschaftliche Nutztiere im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft) per Verordnung
festzulegen hat, welche Züchtungen jedenfalls unter das Verbot
von Qualzüchtungen gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 fallen.
Qualzüchtungen gehören sicherlich zu den massivsten
Formen von Tierquälerei; die davon
betroffenen Tiere haben oft ihr ganzes Leben unter den verschiedensten
körperlichen Symptomen
zu
leiden.
Dazu zählen beispielsweise:
bei Hunden:
•
Missbildungen
an der Wirbelsäule (Mops),
•
eine
erhöhte Neigung von Hautkarzinomen bei bestimmten Formen von Albinismus,
•
Hörschäden
(Dalmatiner) oder
•
eine durch die Verkürzung des Unterkiefers verursachte
Beeinträchtigung der
Nahrungsaufnahme und
Kautätigkeit;
bei Katzen:
•
Störungen der artspezifischen Bewegungsabläufen auf
Grund von Kurzschwänzigkeit und
Schwanzlosigkeit (Manxkatze) bzw. auf Grund von Zwergenwuchs,
•
Verkürzung des Oberkiefers und Verengung der oberen
Atemwege auf Grund von
„Kurzköpfigkeit"
(Perserkatzen)
Die Auflistung ließe sich noch lange fortsetzen!
Aus
einer Presseunterlage anlässlich Ihrer Pressekonferenz zum Thema „Präsentation
der
Verordnungen zum neuen
Tierschutzgesetz" am 13. Dezember 2004 im Kaiser-Pavillon des
Schlosses Schönbrunn geht hervor, dass „bis Mitte 2005 [...] die ausständigen
Verordnungen
fertiggestellt [werden]."
Da es bis heute aber nicht einmal einen Entwurf für eine
derartige Verordnung gibt, richten die
unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
nachstehende
Anfrage:
1. Haben Sie in
Bezug auf Qualzüchtungen bei landwirtschaftlichen Nutztieren bereits das
Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft hergestellt?
l.a. Falls nein, weshalb?
2.
Auf Grund welcher Umstände sind Sie bislang Ihrer in § 5
Abs. 5 Z 1 Tierschutzgesetz
normierten
Verpflichtung zur Erlassung einer entsprechenden Verordnung nicht
nachgekommen?
3.
Wann
gedenken Sie diese Verordnung zu erlassen?