3128/J XXII. GP

Eingelangt am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,
Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend das Verbot von Qualzüchtungen

Das am 1. Jänner 2005 in Kraft getretene Tierschutzgesetz hält in § 5 Abs. 2 Z 1 fest, dass so
genannte Qualzüchtungen - das sind Züchtungen, die für das Tier oder dessen Nachkommen mit
starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind - unter das Verbot
der Tierquälerei fallen.

Weiters enthält das Tierschutzgesetz in § 5 Abs. 5 Z 1 eine Verordnungsermächtigung, laut der die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen (in Bezug auf landwirtschaftliche Nutztiere im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft) per Verordnung festzulegen hat, welche Züchtungen jedenfalls unter das Verbot
von Qualzüchtungen gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 fallen.

Qualzüchtungen gehören sicherlich zu den massivsten Formen von Tierquälerei; die davon
betroffenen Tiere haben oft ihr ganzes Leben unter den verschiedensten körperlichen Symptomen
zu leiden.

Dazu zählen beispielsweise:

bei Hunden:

                Missbildungen an der Wirbelsäule (Mops),

                eine erhöhte Neigung von Hautkarzinomen bei bestimmten Formen von Albinismus,

                Hörschäden (Dalmatiner) oder

                eine durch die Verkürzung des Unterkiefers verursachte Beeinträchtigung der
Nahrungsaufnahme und Kautätigkeit;

bei Katzen:

                Störungen der artspezifischen Bewegungsabläufen auf Grund von Kurzschwänzigkeit und
Schwanzlosigkeit (Manxkatze) bzw. auf Grund von Zwergenwuchs,

                Verkürzung des Oberkiefers und Verengung der oberen Atemwege auf Grund von
„Kurzköpfigkeit" (Perserkatzen)

Die Auflistung ließe sich noch lange fortsetzen!

Aus einer Presseunterlage anlässlich Ihrer Pressekonferenz zum Thema „Präsentation der
Verordnungen zum neuen Tierschutzgesetz" am 13. Dezember 2004 im Kaiser-Pavillon des
Schlosses Schönbrunn geht hervor, dass „bis Mitte 2005 [...] die ausständigen Verordnungen
fertiggestellt [werden]."


Da es bis heute aber nicht einmal einen Entwurf für eine derartige Verordnung gibt, richten die
unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

Anfrage:

1.       Haben Sie in Bezug auf Qualzüchtungen bei landwirtschaftlichen Nutztieren bereits das
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft hergestellt?

l.a.     Falls nein, weshalb?

2.                           Auf Grund welcher Umstände sind Sie bislang Ihrer in § 5 Abs. 5 Z 1 Tierschutzgesetz
normierten Verpflichtung zur Erlassung einer entsprechenden Verordnung nicht
nachgekommen?

3.                           Wann gedenken Sie diese Verordnung zu erlassen?