3129/J XXII. GP

Eingelangt am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend das Verbot von Qualzüchtungen

Das am 1. Jänner 2005 in Kraft getretene Tierschutzgesetz hält in § 5 Abs. 2 Z 1 fest, dass so
genannte Qualzüchtungen - das sind Züchtungen, die für das Tier oder dessen Nachkommen mit
starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind - unter das Verbot
der Tierquälerei fallen.

Weiters enthält das Tierschutzgesetz in § 5 Abs. 5 Z 1 eine Verordnungsermächtigung, laut der die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, in Bezug auf landwirtschaftliche Nutztiere im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, per Verordnung festzulegen hat, welche Züchtungen jedenfalls unter das Verbot
von Qualzüchtungen gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 fallen.

Qualzüchtungen gehören sicherlich zu den massivsten Formen von Tierquälerei; die davon
betroffenen Tiere haben oft ihr ganzes Leben unter den verschiedensten körperlichen Symptomen
zu leiden.

Qualzüchtungen betreffen jedoch nicht nur Haustiere, sondern kommen auch bei bestimmten
Gänse-, Enten- und vor allem Hühnerrassen vor.

Aus einer Presseunterlage anlässlich einer Pressekonferenz der Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen zum Thema „Präsentation der Verordnungen zum neuen Tierschutzgesetz" am
13. Dezember 2004 im Kaiser-Pavillon des Schlosses Schönbrunn geht hervor, dass „bis Mitte 2005
[...] die ausständigen Verordnungen fertiggestellt [werden]."

Da es bis heute aber nicht einmal einen Entwurf für eine derartige Verordnung gibt, richten die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.      Wurde mit Ihnen seitens der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in Bezug auf
Qualzüchtungen bei landwirtschaftlichen Nutztieren das Einvernehmen für die gemäß § 5
Abs. 5 Z 1 Tierschutzgesetz zu erlassende Verordnung hergestellt?

1 .a.  Falls ja, zu welchem Ergebnis hat dies geführt?

 


2.                            Weshalb ist die Verordnung noch nicht erlassen worden bzw. gibt es nicht einmal noch einen
Entwurf?

3.                            Haben Sie von sich aus irgendwelche Initiativen unternommen, die das Zustandekommen
dieser in § 5 Abs. 5 Z 1 Tierschutzgesetz normierten Verordnung zum Ziel haben?