3129/J XXII. GP
Eingelangt am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend das Verbot von Qualzüchtungen
Das
am 1. Jänner 2005 in Kraft getretene Tierschutzgesetz hält in § 5 Abs. 2 Z 1
fest, dass so
genannte Qualzüchtungen - das sind
Züchtungen, die für das Tier oder dessen Nachkommen mit
starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind -
unter das Verbot
der Tierquälerei fallen.
Weiters enthält das Tierschutzgesetz in § 5 Abs. 5 Z 1
eine Verordnungsermächtigung, laut der die
Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen, in Bezug auf landwirtschaftliche Nutztiere im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, per Verordnung
festzulegen hat, welche Züchtungen jedenfalls unter das Verbot
von Qualzüchtungen gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 fallen.
Qualzüchtungen
gehören sicherlich zu den massivsten Formen von Tierquälerei; die davon
betroffenen Tiere haben oft ihr ganzes
Leben unter den verschiedensten körperlichen Symptomen
zu leiden.
Qualzüchtungen betreffen jedoch nicht nur Haustiere,
sondern kommen auch bei bestimmten
Gänse-, Enten- und vor allem Hühnerrassen vor.
Aus
einer Presseunterlage anlässlich einer Pressekonferenz der Bundesministerin für
Gesundheit
und Frauen zum Thema „Präsentation der Verordnungen zum neuen
Tierschutzgesetz" am
13. Dezember 2004 im Kaiser-Pavillon des
Schlosses Schönbrunn geht hervor, dass „bis Mitte 2005
[...] die ausständigen Verordnungen fertiggestellt [werden]."
Da es bis heute aber nicht einmal einen Entwurf für eine
derartige Verordnung gibt, richten die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
nachstehende
Anfrage:
1. Wurde mit Ihnen seitens der
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in Bezug auf
Qualzüchtungen bei landwirtschaftlichen
Nutztieren das Einvernehmen für die gemäß § 5
Abs. 5 Z 1 Tierschutzgesetz zu erlassende Verordnung hergestellt?
1 .a. Falls ja, zu welchem Ergebnis hat dies geführt?
2.
Weshalb ist die Verordnung noch nicht erlassen worden
bzw. gibt es nicht einmal noch einen
Entwurf?
3.
Haben Sie von sich aus irgendwelche Initiativen
unternommen, die das Zustandekommen
dieser in § 5 Abs. 5
Z 1 Tierschutzgesetz normierten Verordnung zum Ziel haben?