3134/J XXII. GP
Eingelangt am 09.06.2005
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möglich.
Anfrage
Der
Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Anrechnung nachgewiesener
Kenntnisse beim Besuch von
Fachhochschul Studiengängen
Die Anerkennung von Kenntnissen, die durch den Besuch
einer berufsbildenden höheren
Schule erworben wurden, ist für die Absolventen/innen solcher Schulen nach wie
vor nicht
zufriedenstellend
geregelt.
Zwar wird im FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan III (Ministerratsbeschluss 20.6.04)
die Verbesserung der
Anerkennung der facheinschlägigen Qualifikationen der
Absolventen/innen der BHS versprochen. Als Kriterium für die Zuerkennung von
Bundesmitteln gilt auch eine generelle Regelung für die Anerkennung von
facheinschlägigen Vorkenntnissen, insbesondere für BHS-Absolventen/innen.
Allerdings obliegt die Anerkennung im Einzelfall nach wie vor dem/der
Studiengangsleiter/in oder der Leiterin / dem Leiter des
Fachhochschulkollegiums und
führt meist nur zu einer Reduzierung der zu
besuchenden Lehrveranstaltungen, aber nicht
zu einer Reduzierung der Studienzeit.
Absolventen/innen von berufsbildenden höheren Schulen
stehen aber in zunehmendem
Masse andere
Möglichkeiten zur Verfügung, in einer verkürzten Zeit zu einem
Studienabschluss einer Fachhochschule zu kommen.
So bieten
etwa deutsche FH Standorte für österreichische HTL Ingenieure/innen
viersemestrige Studiengänge an, während vergleichbare Diplomstudiengänge in
Österreich 8 Semester dauern. Im Zuge der Umstellung auf das
Bakkalaureats/Magistersytem werden es bis
zu 10 Semester sein. Das Angebot an
verkürzten zielgruppenspezifischen Studiengängen wird immer weniger.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten
Abgeordneten an die
Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende
Anfrage:
1.
Sind Ihnen die dargestellten Probleme bekannt und wenn
ja, welche Maßnahmen
haben Sie im Sinne
einer Verbesserung gesetzt?
2.
Welche
vom BMBWK geförderten FH - Studiengänge führen gemäss § 12 Abs. 2
Z. 6 zu einer Verkürzung der Studienzeit und zu einem Eintritt für BHS-
Absolventen/innen in das 2. Studienjahr?
3.
Gibt
es für Interessenten allgemein zugängliche Informationen, in welchem
Ausmass bei einzelnen Studiengängen BHS
Abschlüsse im Sinne von § 16 Abs. 4
Z.2 anerkannt werden und wenn nein, besteht die Absicht, diese
Informationen in
einer Broschüre oder per Internet abrufbar zu machen.
4.
In
welchem Ausmaß spielt nach Ihrer Einschätzung eine Rolle, dass die
Bundesfinanzierung nach Studienplätzen erfolgt und bei einer späteren
Einstiegmöglichkeit von BHS
Absolventen/innen die Studiengangsbetreiber für das
erste und ev. zweite Semester auf einen Teil der studienplatzbezogenen
Finanzierung verzichten müssen?
5.
Ist in einem solchen Fall eine andere Form der
Finanzierung möglich oder wird eine
solche praktiziert?
6.
Gibt es in Ihrem Ressort Überlegungen, durch eine im
Gesetz neu zu verankernde
Verordnungsermächtigung
eine verbesserte Anerkennung zu erreichen?