3138/J XXII. GP
Eingelangt am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Broukal und
GenossInnen
an die Ministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „Gehälter der Universitätsleitung
und Vergütung für
Universitätsräte"
Schon in der November 2003-Ausgabe der „Unipress"
(Monatszeitung der
ÖH Innsbruck) konnte man eine Aufstellung der hohen Kosten nachlesen,
die der
Universitätsrat der Medizin-Universität Innsbruck bis zu diesem
Zeitpunkt verursacht hat (ca. 85.000 Euro, darin Sitzungsgelder in Höhe
von 1500.- Euro für den Vorsitzenden und 1000.- Euro für die Mitglieder).
Da die Mitglieder der Universitätsräte ihre Vergütungen selbst festlegen,
bot sich österreichweit ein recht
unterschiedliches Bild der Vergütungen für
die mehr oder weniger intensive
Tätigkeit in den Universitätsräten: Laut
„Salzburger Nachrichten" vom 10.11.2003 reichte die Bandbreite der
Vergütungen von „null bis immerhin 17.000 und 18.000 Euro pro Jahr und
Unirat."
In der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage 1395/AB-
NR/2004
von Kollegen Dr. Grünewald am 30. März 2004 stellten Sie, Frau
Ministerin, zu den
„Vergütungen der Universitätsräte" dazu aber lapidar
fest: „Über die Höhe der Vergütungen für die
Mitglieder der
Universitätsräte liegen dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur derzeit noch keine Daten vor. Der Universitätsrat entscheidet
diesbezüglich autonom. Es liegt im Ermessen
der Universitätsräte, die
Vergütung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit vorzulegen."
In
der „Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur über den Rechnungsabschluss der
Universitäten" (BGBl.229/2003)
wird in §11 Abschnitt 7 genau definiert, was die „Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung" der Universitäten
beinhalten muss. Nämlich eine genaue
Abrechnung „der Bezüge der
Mitglieder des Rektorats und des
Universitätsrates gesondert für jedes Organ, und zwar:
a)
die für die Tätigkeit im Rechnungsjahr gewährten
Gesamtbezüge
(Gehälter,
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen
und
Nebenleistungen jeder Art). In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge
einzurechnen, die nicht ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art
umgewandelt oder zur
Erhöhung anderer Ansprüche verwendet werden;
b)
die Gesamtbezüge (Abfindungen, Ruhegehälter,
Hinterbliebenenbezüge
und
Leistungen verwandter Art) der früheren Mitglieder der bezeichneten
Organe
und ihrer Hinterbliebenen; (...)"
Die österreichischen Universitäten werden in §15
Abschnitt 5 zudem
aufgefordert, der Bundesministerin bis längsten 31. März 2004 Entwürfe
ihrer
Eröffnungsbilanz zu übermitteln. Die Daten über die Bezüge der
Mitglieder des Rektorats und des Universitätsrats müssten demzufolge nun
auch
offiziell vorliegen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem
Zusammenhang an die
Ministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende
Anfrage
1.
Wie hoch waren die Gesamtbezüge der Mitglieder der
Rektorate der
österreichischen
Universitäten in den Jahren 2003 und 2004 (nach
Möglichkeit
Einzelausweisungen für Rektoren und Vizerektoren jeder
einzelnen
Universität, jedenfalls aber nach Gesamtbeträgen der
einzelnen
Universitäten)?
2.
Wie stark sind die Aufwendungen für die Gehälter der
Rektoren und
Vizerektoren
der einzelnen Universitäten im Jahr 2004 im Vergleich
zu 2002 gestiegen?
3.
Wie
hoch waren die Aufwände für die Universitätsräte der
österreichischen Universitäten in den
Jahren 2003 und 2004
(Einzelaufgliederung nach
Vorsitzenden, stv. Vorsitzenden,
einfachen Mitgliedern und
Verwaltungspersonal)?
4.
Welchen
Prozentanteil hatten die Aufwendungen für Universitäts-
räte und Rektorate am Gesamtbudget 2003 und
2004 der einzelnen
Universitäten?
5.
Glauben Sie, dass es den Grundsätzen der „Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit" dienlich wäre, wenn das
Bildungsministerium jährlich
Einkommensberichte der
Leitungsorgane der einzelnen
Universitäten erstellen ließe? Oder ist
es Ihrer Meinung nach ausreichend,
wenn die Bezüge der
Universitätsräte und Rektoratsmitglieder in den
Einkommensberichten des Rechnungshofes
erfasst werden?