3138/J XXII. GP

Eingelangt am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Broukal und GenossInnen
an die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „Gehälter der Universitätsleitung und Vergütung für
Universitätsräte"

Schon in der November 2003-Ausgabe der „Unipress" (Monatszeitung der
ÖH Innsbruck) konnte man eine Aufstellung der hohen Kosten nachlesen,
die der Universitätsrat der Medizin-Universität Innsbruck bis zu diesem
Zeitpunkt verursacht hat (ca. 85.000 Euro, darin Sitzungsgelder in Höhe
von 1500.- Euro für den Vorsitzenden und 1000.- Euro für die Mitglieder).
Da die Mitglieder der Universitätsräte ihre Vergütungen selbst festlegen,
bot sich österreichweit ein recht unterschiedliches Bild der Vergütungen für
die mehr oder weniger intensive Tätigkeit in den Universitätsräten: Laut
„Salzburger Nachrichten" vom 10.11.2003 reichte die Bandbreite der
Vergütungen von „null bis immerhin 17.000 und 18.000 Euro pro Jahr und
Unirat."

In der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 1395/AB-
NR/2004 von Kollegen Dr. Grünewald am 30. März 2004 stellten Sie, Frau
Ministerin, zu den „Vergütungen der Universitätsräte" dazu aber lapidar
fest: „Über die Höhe der Vergütungen für die Mitglieder der
Universitätsräte liegen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur derzeit noch keine Daten vor. Der Universitätsrat entscheidet
diesbezüglich autonom. Es liegt im Ermessen der Universitätsräte, die
Vergütung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit vorzulegen."

In der „Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur über den Rechnungsabschluss der Universitäten" (BGBl.229/2003)
wird in §11 Abschnitt 7 genau definiert, was die „Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung" der Universitäten beinhalten muss. Nämlich eine genaue
Abrechnung „der Bezüge der Mitglieder des Rektorats und des
Universitätsrates gesondert für jedes Organ, und zwar:

a)        die für die Tätigkeit im Rechnungsjahr gewährten Gesamtbezüge
(Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen
und Nebenleistungen jeder Art). In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge
einzurechnen, die nicht ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art
umgewandelt oder zur Erhöhung anderer Ansprüche verwendet werden;

b)        die Gesamtbezüge (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge
und Leistungen verwandter Art) der früheren Mitglieder der bezeichneten
Organe und ihrer Hinterbliebenen; (...)"

Die österreichischen Universitäten werden in §15 Abschnitt 5 zudem
aufgefordert, der Bundesministerin bis längsten 31. März 2004 Entwürfe
ihrer Eröffnungsbilanz zu übermitteln. Die Daten über die Bezüge der


Mitglieder des Rektorats und des Universitätsrats müssten demzufolge nun
auch offiziell vorliegen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

Anfrage

1.             Wie hoch waren die Gesamtbezüge der Mitglieder der Rektorate der
österreichischen Universitäten in den Jahren 2003 und 2004 (nach
Möglichkeit Einzelausweisungen für Rektoren und Vizerektoren jeder
einzelnen Universität, jedenfalls aber nach Gesamtbeträgen der
einzelnen Universitäten)?

2.             Wie stark sind die Aufwendungen für die Gehälter der Rektoren und
Vizerektoren der einzelnen Universitäten im Jahr 2004 im Vergleich
zu 2002 gestiegen?

3.             Wie hoch waren die Aufwände für die Universitätsräte der
österreichischen Universitäten in den Jahren 2003 und 2004
(Einzelaufgliederung nach Vorsitzenden, stv. Vorsitzenden,
einfachen Mitgliedern und Verwaltungspersonal)?

4.             Welchen Prozentanteil hatten die Aufwendungen für Universitäts-
räte und Rektorate am Gesamtbudget 2003 und 2004 der einzelnen
Universitäten?

5.             Glauben Sie, dass es den Grundsätzen der „Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" dienlich wäre, wenn das
Bildungsministerium jährlich Einkommensberichte der
Leitungsorgane der einzelnen Universitäten erstellen ließe? Oder ist
es Ihrer Meinung nach ausreichend, wenn die Bezüge der
Universitätsräte und Rektoratsmitglieder in den
Einkommensberichten des Rechnungshofes erfasst werden?