3145/J XXII. GP
Eingelangt am 09.06.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Kontrolle von LKWs und Reisebussen
Mit dem Auslaufen
des Transitvertrages wurden verstärkte Kontrollen von LKWs und Reisebussen
angekündigt. Diese Kontrollen können auch bewirken, dass Fälle illegaler
Beschäftigung bzw. von Steuervergehen geahndet werden.
In diesem
Zusammenhang stellt sich auch die Frage, welche Einkünfte Ihr Ressort aus § 3 a UStG erzielt. Nach dieser Bestimmung des
Umsatzsteuergesetzes sind Beförderungsleistungen von (transitierenden bzw.
einreisenden) Reisebussen umsatzsteuerpflichtig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie viele
Kontrollen von LKW bzw. Reisebussen wurden durch Behörden Ihres Ressorts in den
jeweiligen Jahren 2000 bis 2004 durchgeführt bzw. an wie vielen Kontrollen
haben Ihre Behörden mitgewirkt?
2.
Wie viele
Beanstandungen wurden durch Behörden Ihres Ressorts bei LKW bzw. Reisebussen
jeweils festgestellt?
3.
Welcher Art
waren jeweils die Beanstandungen (bitte nach Fällen und Jahren aufgliedern)?
4.
Wie hoch
waren die Einnahmen, die Ihr Ressort aus den Beförderungsleistungen nach § 3a
(7) UstG in den jeweiligen Jahren
2000 bis 2004 erzielt hat, nach Verkehrsträgern (also etwa: Bahn, Bus) sowie
nach Herkunftsländern?
5.
Wie hoch
waren die Einnahmen nach § 3a UStG, die nach § 3a (11) erzielt wurden, jeweils
in den Jahren 2000 bis 2004?
6.
Wie hoch
waren insbesondere jeweils die Einnahmen nach § 3a (11) im Zusammenhang mit
Vermietung von Beförderungsmitteln?
7.
Welche
Verordnungen nach § 3a (13) UStG wurden durch Ihr Ressort erlassen und wie wirken
sich diese aus?
8.
Welche
Verordnungen nach § 3a (13) UStG wurden durch Ihr Ressort insbesondere im
Zusammenhang mit Vermietung von Beförderungsmitteln erlassen und wie wirken
sich diese aus?