3154/J XXII. GP

Eingelangt am 09.06.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Werner Kummerer und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Massnahmen am Standort MISTELBACH

Dem übermittelten Bericht „ÖBH 2010, Die Realiserung" ist zu entnehmen, dass es
zur Schaffung von 3 Aufklärungs-Artillerie-Bataillonen kommen soll. Eines dieser
Bataillone soll in MISTELBACH stationiert sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.)  Welche Vorteile bringt die Zusammenlegung eines flexiblen
Aufklärungsbataillons mit einem eher stationären Artilleriebataillon?

2.)   Gibt es im internationalen Vergleich ähnlich strukturierte Bataillone?
wenn ja,

2a)   wo?

2b)   mit welchem Auftrag?

3.)   Welche Aufträge bzw. Einsatzgrundsätze sollen dies Aufklärungs-Artillerie-
Bataillone erhalten?

4.)   Ist es richtig, dass Panzerhaubitzen M109 in MISTELBACH stationiert werden

sollen?

wenn ja,

4a)   sind bauliche Maßnahmen notwendig?

4b)  welche Beträge werden dafür notwenig sein?

4c)   wo sollen die Artillerieteile üben?

4d)   sind die eher ländlichen Straßen dieser Region für die Benutzung von so

schwerem Gerät geeignet?

5.)   Ist es richtig, dass das Munitionslager TOTENHAUER geschlossen werden soll?
wenn ja,

5a)   wann soll die Schließung erfolgen?

5b)   wird für eine sozial verträglich Weiterverwendung der Bediensteten des

Munitionslagers gesorgt?

5c)  wie viele Bedienstete wurden vom Munitionslager TOTENHAUER

bereits abgezogen?

5d)  warum ist dieses Munitionslager für das AAB3 nicht geeignet?

 


6.)  Warum ist der militärische Schießplatz TOTENHAUER schon jahrelang
geschlossen?

7.) Was hat die Errichtungen der Schießanlage TOTENHAUER gekostet und wie
lange war sie in Betrieb?

8.)  Welche Investitionen wären für eine Wiederzulassung notwendig?