3154/J XXII. GP
Eingelangt am 09.06.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Werner Kummerer und
GenossInnen
an den Bundesminister
für Landesverteidigung
betreffend Massnahmen am Standort MISTELBACH
Dem
übermittelten Bericht „ÖBH 2010, Die Realiserung" ist zu entnehmen, dass
es
zur Schaffung von 3 Aufklärungs-Artillerie-Bataillonen kommen soll. Eines
dieser
Bataillone soll in MISTELBACH stationiert sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Welche
Vorteile bringt die Zusammenlegung eines flexiblen
Aufklärungsbataillons
mit einem eher stationären Artilleriebataillon?
2.)
Gibt es im internationalen Vergleich ähnlich strukturierte Bataillone?
wenn ja,
2a) wo?
2b) mit welchem Auftrag?
3.)
Welche Aufträge bzw. Einsatzgrundsätze sollen dies
Aufklärungs-Artillerie-
Bataillone erhalten?
4.) Ist es richtig, dass Panzerhaubitzen M109 in MISTELBACH stationiert werden
sollen?
wenn ja,
4a) sind bauliche Maßnahmen notwendig?
4b) welche Beträge werden dafür notwenig sein?
4c) wo sollen die Artillerieteile üben?
4d) sind die eher ländlichen Straßen dieser Region für die Benutzung von so
schwerem Gerät geeignet?
5.)
Ist es richtig, dass das Munitionslager TOTENHAUER geschlossen werden
soll?
wenn ja,
5a) wann soll die Schließung erfolgen?
5b) wird für eine sozial verträglich Weiterverwendung der Bediensteten des
Munitionslagers gesorgt?
5c) wie viele Bedienstete wurden vom Munitionslager TOTENHAUER
bereits abgezogen?
5d) warum ist dieses Munitionslager für das AAB3 nicht geeignet?
6.) Warum ist der militärische Schießplatz
TOTENHAUER schon jahrelang
geschlossen?
7.) Was hat die Errichtungen der Schießanlage TOTENHAUER
gekostet und wie
lange war sie in
Betrieb?
8.) Welche Investitionen wären für eine Wiederzulassung notwendig?