3156/J XXII. GP

Eingelangt am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen Maga Trunk
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Wörtherseebühne

Das BKA hat das Projekt Wörtherseefestspiele mit einer Sonderzahlung von 1,6 Mio
€ gefördert; beantragt wurde die Förderung für den Spielbetrieb in den Jahren 2004
bis 2008 durch den Geschäftsführer der Cine Culture Carinthia (CCC) GmbH, Dr.
Bernhard Sapetschnig, mit Schreiben vom 23. Jänner 2004. Die Zuerkennung der
Förderung erfolgte mit 16. März 2004; die Überweisung erfolgte im April 2004.

Laut 2268/AB war „die Sonderzahlung ....entsprechend dem Antrag mit folgender
Voraussetzung verbunden: Die Förderung des Bundeskanzleramts in Höhe von Euro
1,6 Mio. soll in den Jahren 2004 bis 2008 dazu verwendet werden, dem Festival
Intemationalität und Qualität zu verleihen und dadurch die Attraktivität insgesamt zu
erhöhen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bewilligungs- und
Abrechnungsbedingungen wurde mit dieser einmaligen Hilfe zur künstlerischen
Neuorientierung (und "zur teilweisen Deckung eines bei ordentlicher und
zweckmäßiger Durchführung der geförderten Tätigkeit entstehenden Abgangs")
verfügt, dass die Tätigkeit und der Produktionsumfang auf die absehbaren
Finanzierungsmöglichkeiten abzustimmen sind".

Nun weist der Kunstbericht 2004 diese Förderung für die CCC in der Höhe von 1,6
Mio. Euro zwar aus (S 67), wobei aber die Sonderzahlung wie eine „normale"
Jahresförderung dargestellt wird und nicht wie eine Projektförderung für den
Spielbetrieb von 2004-2008.

Darüber hinaus scheint auf der Homepage der Wörtherseefestspiele neuerdings die
„neugeschaffene und privatwirtschaftlich organisierte K & V Kultur- und
VeranstaltungsgesmbH" als Verantwortliche auf. Dies wirft die Frage nach der
tatsächlichen Organisationsstruktur der Wörtherseefestspiele sowie die Frage nach
der Haftung gegenüber dem BKA für die widmungsgemäße Verwendung der
Sonderförderung auf.

Das BKA gibt sich angesichts der Brisanz der Causa Wörtherseebühne und der
Befassung von Politik und Justiz mit der Materie erstaunlich gelassen und verweist
auf einen „ersten Zwischenbericht im Oktober 2005". Staatssekretär Morak hat in der
Pressestunde vom 29.5. 2005 dazu ausgeführt: „Noch einmal, ich habe 8000
Förderanträge im Gesamten. Also das heißt, es ist nicht jeder abgespeichert bei mir
im Kopf. Noch einmal, 5 Jahre muss auf der Wörtherseebühne ein Ereignis
stattfinden, dass das ist, was hier vorgesehen ist. Erster Zwischenbericht Oktober
2005".

 


Angesichts der Vielzahl offener Fragen richten die unterzeichneten Abgeordneten
daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.             Wieso fehlt im Kunstbericht jeglicher Hinweis darauf, dass die 1,6 Mio €
Sonderzahlung für die Wörtherseebühne für den Spielbetrieb 2004 - 2008
bestimmt sind?

2.             Wieso fehlt im Kunstbericht außer einer dreimaligen Erwähnung der 1,6 Mio €
Förderung für die CCC jegliche erläuternde Bemerkung zur Bundesförderung
des Millionen-Desasters der Wörtherseebühne?

3.             Hat die Wörthersee-Festspiele GmbH dem BKA einen ausführlichen
Tätigkeitsbericht und eine Dokumentation des künstlerischen Erfolgs für das
Kalenderjahr 2004 übermittelt?

4.             Hat das BKA eine Bilanz des Geschäftsjahres 2004 überprüft? Wie lautet das
Ergebnis?

5.             Liegt dieser Bilanz eine Planungsrechnung bzw. eine Vorschau für die Jahre
2005-2008 vor? Garantiert das Land Kärnten einen Spielbetrieb für diese
Zeit?

6.             Wurde die vom Bund zur Verfügung gestellt Förderung zweckmäßig
verwendet oder wurde durch die Verwendung für eine einmalige
Abgangsdeckung 2004 gegen den Fördervertrag verstoßen?

7.             Antragsteller und Fördernehmer für die 1,6 Mio € Sonderzahlung ist die CCC.
Nun ist aber diese für Abwicklung der Wörtherseefestspiele nicht mehr
zuständig: Medienberichten zufolge ist die Wörtherseefestspiele GmbH,
Betreibergesellschaft der Seebühne. Auf der Homepage der Wörthersee-
Festspiele scheint die „neugeschaffene und privatwirtschaftlich organisierte K
& V Kultur- und VeranstaltungsgesmbH" als Verantwortliche auf. Ist die CCC
nach wie vor Fördernehmer für die Sonderzahlung von 1,6 Mio €? Wenn nein,
wer dann?

8.             Wer haftet dem Bund gegenüber für die ordnungsgemäße Verwendung der
Sonder-Fördermittel?

9.             Welche Funktion kommt der „K & V Kultur- und VeranstaltungsgesmbH" zu?

10.     Ist die CCC wie vom BKA verpflichtet, ihrer Informationspflicht über alle
Feststellungen von Kontrolleinrichtungen der regionalen
Gebietskörperschaften (wie Landesrechnungshof) zur Geschäftsgebarung und
dessen Rückäußerungen nachgekommen?

 


11 .Wurde im Fördervertrag vereinbart, dass der erste Zwischenbericht erst im
Herbst 2005 zu geben ist?