3168/J XXII. GP
Eingelangt am 15.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Caspar Einem
und Genossen
an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
im Zusammenhang mit den Schlussfolgerungen des Vorsitzes beim
Europäischen Rat am 22. und 23. März 2005 und der Anfragebeantwortung
2764/AB XXII.GP.
Bei der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr jeden
Jahres wird traditionell
das Thema der Beschäftigungspolitik in der Europäischen Union behandelt. Heuer
kam überdies die
Notwendigkeit hinzu, auch das weitere Vorgehen der EU im
Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie zu besprechen und die notwendigen
Grundsatzbeschlüsse zu fassen.
Die
Lage auf den Arbeitsmärkten der EU-Mitgliedstaaten ist alles andere als
beruhigend. Die Lissabon-Strategie kann ihr im Jahr 2000 beschlossenes
ehrgeiziges Ziel nicht mehr erreichen. Alle
Kommentare zum Scheitern des Lissabon-
Zieles weisen darauf hin, dass die Mitgliedstaaten kein entsprechendes
Engagement
bei der Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Maßnahmen gezeigt hätten.
Es
scheint vielmehr so zu sein, dass die Staats- und Regierungschefs zwar zu
gemeinsamen Beschlüssen kommen, danach jedoch wieder heim kehren und dort
ihre Politik so weiter betreiben wie zuvor und keine Veranlassung sehen, auf
Basis
der gemeinsamen Beschlussfassung besondere und zusätzliche Akzente zu setzen,
die die Einlösung der gemeinsam beschlossenen Ziele erst erlaubten.
Zum
Frühjahrsgipfel 2005 hat nun die Europäische Kommission eine Mitteilung
„Zusammenarbeit für Wachstum und
Beschäftigung - Ein Neubeginn für die
Strategie von Lissabon"
vorgelegt, die offenbar auch Grundlage der Beratungen und
Beschlussfassungen des Europäischen Rates gewesen ist. Nun liegen die
Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates vor und
stellen in Punkt 4. fest, dass nun dringend gehandelt werden müsse.
Aus
diesem Grunde habe ich gemeinsam mit den Mitunterzeichnern der Anfrage
2794/J XXII. GP an
den Bundeskanzler achtundzwanzig Fragen gestellt, die die
Umsetzung der vom Bundeskanzler mit
beschlossenen Maßnahmen im Rahmen der
österreichischen Bundesregierung betroffen haben. Die Beantwortung der
gestellten
Fragen zeigte, dass sich der Bundeskanzler in 24 von 28 Fällen diesen
Fragen mit
dem Argument, sie „betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des
Bundeskanzlers" entzogen hat. Diese
Beantwortung befriedigt weder inhaltlich noch
rechtlich, weil sie dem Parlament das Auskunftsrecht verweigert.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher die folgende
Anfrage
1.
Ist Ihnen § 2 Absatz (1) Ziffer 2 des Bundesgesetzes über
die Zahl, den
Wirkungsbereich und
die Einrichtung der Bundesministerien
(Bundesministeriengesetz) i. d. g. F. bekannt?
2.
Ist Ihnen Teil 2 der Anlage zu § 2 dieses Bundesgesetzes
bekannt, in dem die
Aufgaben des
Bundeskanzleramtes beschrieben sind?
3.
Ist Ihnen bekannt, dass das Bundesministeriengesetz
durch die Novelle 2003
vom 25. April 2003 in
Punkt 6. Änderungen in der Zuständigkeit des
Bundeskanzleramtes mit sich gebracht hat?
4.
Ist Ihnen insbesondere die Bestimmung des Abschnittes A
Ziffer 1 des Teils 2
der Anlage zu § 2 des
zitierten Gesetzes bekannt, in dem die Zuständigkeit
des Bundeskanzleramtes unter Punkt a)
nunmehr lautet „Angelegenheiten des
Europäischen Rates, einschließlich der Koordination der diesbezüglichen
Vorbereitungsmaßnahmen" und unter Punkt b) „wirtschaftliche Koordination,
einschließlich der Koordination der Maßnahmen zur Umsetzung der
Beschlüsse der Frühjahrstagungen des
Europäischen Rates"?
5.
Ist Ihnen bekannt, dass es sich bei der Tagung des
Europäischen Rates am
22. und 23. März 2005
um die Frühjahrstagung des Europäischen Rates
gehandelt hat?
6.
Haben sich die in der meiner Anfrage 2794/JXXII.GP
gestellten und auf die
Schlussfolgerungen
des Vorsitzes gestützten Fragen auf Beschlüsse der
Frühjahrstagung des Europäischen Rates
bezogen?
7.
Sind Sie in Ihrer Regierungsfunktion für die
Koordination der Maßnahmen zur
Umsetzung dieser Beschlüsse zuständig?
8.
Wenn
nein: Auf welche Weise soll der Bestimmung des
Bundesministeriengesetzes, die unter 4.
angeführt ist, sonst Rechnung
getragen werden?
9.
Wenn ja, welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie
im Rahmen der
von Ihnen geführten
Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit
für „wirtschaftliche Koordination" zu veranlassen, damit das Ziel eines
Investitionsniveaus von 3% für den F &
E-Bereich in Österreich in absehbarer
Zeit erreicht wird (vgl. Punkt 11. der Schlussfolgerungen)?
10.
Welche
zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im Rahmen der von
Ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche Koordination" zu
veranlassen, um folgende Ziele zu erreichen?
„Schaffung von Mechanismen zur Unterstützung von innovativen KMU,
einschließlich Jungunternehmen im Hochtechnologiebereich, Förderung
gemeinsamer Forschungsarbeiten von
Unternehmen und Hochschulen,
Verbesserung des Zugangs zu Risikokapital, Neuausrichtung des öffentlichen
Auftragswesens auf innovative Güter und
Dienstleistungen, Aufbau von
Partnerschaften
für die Innovation und Schaffung von Innovationszentren auf
regionaler und lokaler Ebene." (vgl. Punkt
13. der Schlussfolgerungen)
11.Weiche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im Rahmen der von
Ihnen geführten
Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche Koordination" zu
veranlassen, um folgendem Ziel gerecht zu
werden? „Eine
aktive Industriepolitik ist nach wie vor unverzichtbar und
erfordert
die Stärkung der Wettbewerbsvorteile der industriellen Basis, wobei
darauf zu
achten ist, dass sich die Maßnahmen auf nationaler, transnationaler
und
europäischer Ebene gegenseitig ergänzen. Dieses Ziel wird unter
anderem durch
Technologie-Initiativen auf der Grundlage öffentlich-privater
Partnerschaften
und durch die Organisation von Technologieplattformen zur
Festlegung
langfristiger Forschungsagenden verfolgt." (vgl. Punkt 16. der
Schlussfolgerungen)
12.
Welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im
Rahmen der von
Ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche Koordination" zu veranlassen, um zu einem effizienteren
Energieeinsatz als Faktor der Wettbewerbsfähigkeit und der nachhaltigen
Entwicklung zu kommen? (vgl. Punkt 19. der Schlussfolgerungen)
13.
Welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im
Rahmen der von
Ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche Koordination" zu veranlassen, um ökologische Innovationen
und Umwelttechnologien, insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr
mit
Nachdruck zu fördern, wobei besonderes Augenmerk auf die KMU und die
Förderung
der Umwelttechnologien im öffentlichen Auftragswesen zu richten
ist (vgl. Punkt 19. der Schlussfolgerungen)?
14.
Welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im
Rahmen der von
Ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche
Koordination" zu veranlassen, um in Anbetracht der Bedeutung
der biologischen
Vielfalt für bestimmte Wirtschaftszweige dem Verlust der
biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 Einhalt zu gebieten, und zwar
insbesondere durch Einbeziehung dieser
Belange in andere Politikbereiche
(vgl. Punkt 19. der Schlussfolgerungen)?
15.
Welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im
Rahmen der von
Ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche
Koordination" zu veranlassen, um sicher zu stellen, dass auch
der
zuständige Bundesminister im Sinne der im folgenden zitierten
Schlussfolgerungen
aus der Sitzung des Europäischen Rates handelt? „Zur
Förderung von Wachstum und Beschäftigung
und zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit muss der Binnenmarkt für Dienstleistungen in vollem
Umfang funktionieren, wobei zugleich das europäische Sozialmodell zu
wahren ist. Angesichts der derzeitigen Debatte, die zeigt, dass die vorliegende
Fassung des Richtlinienvorschlags den
Anforderungen nicht in vollem Umfang
gerecht wird, fordert der
Europäische Rat, dass im Rahmen des
Rechtsetzungsprozesses alle Anstrengungen unternommen
werden, damit ein
breiter Konsens
herbeigeführt werden kann, der allen Zielen gerecht wird."
(vgl. Punkt 22. der Schlussfolgerungen)
16.
Welche
zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im Rahmen der von
Ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche Koordination" zu
veranlassen, um zusätzlich zu einer aktiven
Wettbewerbspolitik das allgemeine Niveau der staatlichen Beihilfen weiter zu
senken, wobei etwaigen Ausfällen der Märkte jedoch Rechnung zu tragen ist
(vgl. Punkt 23. der Schlussfolgerungen)?
17.
In
welcher Weise wollen Sie auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche Koordination" sicherstellen, dass diese Tendenz mit einer
Umlenkung der Mittel zugunsten bestimmter
horizontaler Ziele - wie z.B.
Forschung und Innovation sowie Erschließung von Humankapital -
einhergeht
(vgl. Punkt 23. der Schlussfolgerungen)?
18.
Die
kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle für
Wachstum und Beschäftigung und sind an der Entwicklung des
Wirtschaftsgefüges beteiligt. Die
Mitgliedstaaten der EU sind im Sinne der
Schlussfolgerungen daher gehalten, ihre Politik in diesem Bereich
fortzusetzen, und zwar durch eine
Verringerung des Verwaltungsaufwands,
die Einrichtung zentraler Anlaufstellen sowie den Zugang zu Krediten,
Kleinstkrediten, anderen Finanzierungsarten
und Unterstützungsdiensten.
Welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im Rahmen der von
ihnen geführten Bundesregierung auf der
Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche Koordination" zu veranlassen (vgl. Punkt 25. der
Schlussfolgerungen)?
19.
Welche
zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im Rahmen der von
Ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche Koordination" zu veranlassen, um sicher zu stellen, dass
österreichische KMU den größtmöglichen Nutzen aus den
Unterstützungsnetzen für KMU ziehen können? Zu diesem Zweck muss
gemeinsam mit den Sozialpartnern auf
nationaler und regionaler Ebene sowie
nach Möglichkeit mit den Handelskammern rasch sondiert werden, welche
Rationalisierungs- und
Kooperationsmaßnahmen erforderlich sind. (vgl. Punkt
25. de Schlussfolgerungen)
20.
Dem
gemeinsamen Markt muss in materieller Hinsicht ein Binnenmarkt
zugrunde liegen, der hinsichtlich Interoperabilität und Logistik keinen
Einschränkungen unterliegt. Die Einrichtung leistungsstarker
Datenübermittlungsnetze in schlecht
angebundenen Regionen ist eine
Vorbedingung für die Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft. Generell
werden Infrastrukturinvestitionen das Wachstum fördern und eine größere
Konvergenz in wirtschaftlicher, sozialer
und ökologischer Hinsicht bewirken.
Welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im Rahmen der von
ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche Koordination" zu veranlassen, um die vorrangigen Vorhaben
im Bereich der Verkehrs- und Energienetze durchzuführen,
und die nötigen
Investitionsbemühungen
fortzusetzen und Partnerschaften zwischen
öffentlichem und privatem Sektor zu veranlassen (vgl. Punkt 27. der
Schlussfolgerungen)?
21.
Die
Ziele Vollbeschäftigung sowie bessere und produktivere Arbeit und der
soziale Zusammenhalt müssen ihren Niederschlag in klaren und messbaren
Prioritäten finden: Beschäftigung als
realistische Möglichkeit für alle, Erhöhung
der Arbeitsmarktbeteiligung, Verbesserung der Anpassungsfähigkeit,
Investitionen in Humankapital,
Modernisierung des Sozialschutzes, Förderung
der Chancengleichheit - insbesondere zwischen Männern und Frauen - und
der sozialen Eingliederung. Welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen
Sie im Rahmen der von Ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage
Ihrer Zuständigkeit für „wirtschaftliche
Koordination" zu veranlassen (vgl.
Punkt 31. der Schlussfolgerungen)?
22.
Es ist unumgänglich, mehr Personen für den Arbeitsmarkt
zu gewinnen. Für
die Verwirklichung
dieses Ziels ist eine Reihe von Faktoren wichtig: aktive
Beschäftigungspolitik, finanzielle Attraktivität der Arbeit, Maßnahmen zur
Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, einschließlich einer
Verbesserung der Kinderbetreuungseinrichtungen. Welche zusätzlichen
Maßnahmen beabsichtigen Sie im Rahmen der von Ihnen geführten
Bundesregierung, insbesondere zur Verbesserung der
Kinderbetreuungseinrichtungen auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche Koordination" zu veranlassen (vgl. Punkt 32. der
Schlussfolgerungen)?
23.
Vorrangige Anliegen sind ferner Chancengleichheit,
Strategien für ein aktives
Altern, Förderung der
sozialen Eingliederung und Umwandlung nicht
angemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung. Zudem müssen
unter anderem mit Hilfe der Förderung der lokalen Partnerschaften für
Wachstum und Beschäftigung neue Beschäftigungspotenziale in folgenden
Bereichen erschlossen werden: personen- und unternehmensbezogene
Dienstleistungen, Solidarwirtschaft, Raumordnung und Umweltschutz sowie
neue Industrieberufe. Welche zusätzlichen
Maßnahmen beabsichtigen Sie im
Rahmen der von Ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer
Zuständigkeit für „wirtschaftliche
Koordination" zu veranlassen (vgl. Punkt 32.
der Schlussfolgerungen)?
24.
Neue
Formen der Arbeitsorganisation und eine größere Vielfalt der
Arbeitsverträge mit besserer Kombination von Flexibilität und Sicherheit
werden zur Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen
beitragen. Welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im Rahmen
der von Ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer
Zuständigkeit für „wirtschaftliche
Koordination" zu veranlassen (vgl. Punkt 33.
der Schlussfolgerungen)?
25.
Der Schwerpunkt muss auch darauf gelegt werden,
wirtschaftlichen Wandel
besser vorherzusehen und zu gestalten. Welche zusätzlichen Maßnahmen
beabsichtigen Sie im Rahmen der von Ihnen geführten
Bundesregierung auf
der Grundlage Ihrer
Zuständigkeit für „wirtschaftliche Koordination" zu
veranlassen (vgl. Punkt 33. der Schlussfolgerungen)?
26.
Das
Humankapital ist der wichtigste Aktivposten Europas. Welche
zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im Rahmen der von Ihnen
geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche Koordination" zu
veranlassen, um die Bemühungen um eine
Anhebung des allgemeinen Bildungsniveaus und um eine Verringerung der
Zahl der Schulabbrecher zu verstärken,
indem insbesondere das Programm
"Allgemeine und berufliche Bildung 2010" fortgesetzt wird (vgl. Punkt
34. der
Schlussfolgerungen)?
27.
Das
lebenslange Lernen stellt eine unerlässliche Bedingung für die
Verwirklichung der Lissabonner Ziele dar,
wobei einer hohen Qualität auf allen
Ebenen größte Bedeutung zukommt. Welche zusätzlichen Maßnahmen
beabsichtigen Sie im Rahmen der von Ihnen geführten Bundesregierung auf
der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für „wirtschaftliche Koordination" zu
veranlassen, um das lebenslange Lernen zu
einem Angebot für alle Menschen
in Schulen, Unternehmen und Haushalten zu machen (vgl. Punkt 34. der
Schlussfolgerungen)?
28.
Besonders ist - gemäß Schlussfolgerungen zum
Europäischen Rat - darauf zu
achten, dass geringer
qualifizierte Arbeitnehmer sowie die Beschäftigten der
kleinen und mittleren Unternehmen lebenslang Zugang zum Lernangebot
haben. Welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im Rahmen der
von Ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit
für „wirtschaftliche Koordination" zu veranlassen (vgl. Punkt 34. der
Schlussfolgerungen)?
29.
Zudem
sind durch eine entsprechende Arbeitszeitgestaltung, durch
Dienstleistungen zur Unterstützung von
Familien, durch Berufsberatung und
durch neue Formen der Kostenteilung bessere Bedingungen für den Zugang
zum Lernangebot zu schaffen. Welche zusätzlichen Maßnahmen
beabsichtigen Sie im Rahmen der von Ihnen
geführten Bundesregierung auf
der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für „wirtschaftliche
Koordination" zu
veranlassen (vgl. Punkt 34. der Schlussfolgerungen)?
30.
Die
Politik der sozialen Eingliederung muss von der Union und den
Mitgliedstaaten unter Beibehaltung des mehrdimensionalen Ansatzes
fortgesetzt werden und sich auf Zielgruppen wie in Armut lebende Kinder
konzentrieren. Welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie im
Rahmen der von Ihnen geführten Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer
Zuständigkeit für „wirtschaftliche
Koordination" zu veranlassen (vgl. Punkt 36.
der Schlussfolgerungen)?
31.
Die
Rückkehr zu anhaltendem und nachhaltigem Wachstum ist an eine
dynamischere Bevölkerungsentwicklung, eine
bessere soziale und berufliche
Integration und eine stärkere Nutzung des menschlichen Potenzials geknüpft,
das die europäische Jugend darstellt. Zu diesem Zweck hat der Europäische
Rat den Europäischen
Pakt für die Jugend (siehe Anlage I) als eines der
Instrumente zur
Verwirklichung der Lissabonner Ziele angenommen. Welche
zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigen Sie
im Rahmen der von Ihnen
geführten
Bundesregierung auf der Grundlage Ihrer Zuständigkeit für
„wirtschaftliche Koordination" zu veranlassen, um diesen Pakt auch
umzusetzen (vgl. Punkt 37. der Schlussfolgerungen)?
32. Wenn Sie in den genannten Bereichen
keine zusätzlichen Initiativen in
Österreich
für nötig halten sollten:
-
Halten
Sie die österreichischen Standards bereits für vorbildlich?
-
Wovon soll dann eine zusätzliche Dynamik der Entwicklung
ausgehen?