3169/J XXII. GP
Eingelangt am 16.06.2005
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend Bauschuttdeponie in Hitzendorf/ Steiermark
Im Zusammenhang mit einem Bewilligungsbescheid, GZ: FA
13A-38.2075-
03/11
einer Müll- bzw. Bauschuttdeponie in Hitzendorf dürfte es aufgrund
einer
fragwürdigen Terminabfolge bei der Kundmachung zu groben
Unregelmäßigkeiten
gekommen sein. Die Anrainer wurden erst am Vortag
der Verhandlung geladen, die Deponiepläne lagen allerdings nur bis zu
diesem Vortag im Gemeindeamt und im Land Steiermark für die Anrainer
zur
Einsicht auf. Nunmehr sollen die Gemeindebürger von Hitzendorf nach
einem
einstimmigen Gemeinderatsbeschluss gegen das Projekt eine Art
„Abschlagszahlung"
für den Verzicht der Betreiberfirma auf das Projekt
leisten.
Diesbezüglich wird eine Summe in der Höhe von 1,7 Millionen Euro
genannt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für
Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Können Sie als Umweltminister der Republik Österreich
akzeptieren,
dass
Anrainer in sensiblen umweltrelevanten Verfahren erst am
Vortag
zu einer öffentlichen Verhandlung ohne Möglichkeit der
Einsichtnahme
in die Pläne geladen werden?
2.
Wenn nein, welche Möglichkeiten stehen Ihnen offen,
korrigierend
einzuschreiten?
3.
Sollte diese Vorgangsweise bewusst und gezielt erfolgt
sein, werden
Sie
entsprechende behördliche Schritte, etwa wegen Amtsmissbrauch
einleiten?
4.
Sind Ihnen Präzedenzfälle bekannt, wo von Betreiberfirmen
von Müll-
oder
Bauschuttdeponien bei Widerstand und Ablehnung der
Gemeinde
gegen ein Projekt hohe Summen an Abschlagszahlungen
verlangt
werden?
5.
Sollte seitens des Landes nicht mit der Einschaltung der
Gemeindeaufsichtsbehörde
und des Landesrechnungshofes reagiert
werden, werden Sie dementsprechende Initiativen setzen?