3174/J XXII. GP
Eingelangt am 20.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend "Wasserqualität in Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen II)"
Zu
hohe Nitratbelastungen wurden im Rahmen der Aktion „Wassercheck" in
privaten
Hausbrunnen nachgewiesen. 20.000 Österreicher haben 2004 eine Test-Box der
privaten
Wasseragentur Aquaquality Austria (AQA) gekauft, das Wasser getestet und im
Austria
Research Center Seibersdorf untersuchen
lassen. Dabei wurden insgesamt bei 22% der 20.000
Proben (verschiedene) Grenz- oder Richtwertüberschreitungen
festgestellt. Insgesamt wurde
die Qualität des Trinkwassers als gut
bezeichnet, aber in vielen Fällen wird das Trinkwasser -
so eine Erkenntnis - erst auf den letzten Metern verschmutzt.
Das große Problem lag dabei bei den österreichischen Hausbrunnen:
12,7 Prozent aller Proben aus privaten Brunnen lagen
über dem Nitrat-Grenzwert von 50
Milligramm pro Liter. Belastungen gab es auch dort, wo die
Grundwassermessstellen keine
Grenzwertüberschreitungen
messen, so AQA-Geschäftsführer Stephan Bruck: „Das heißt,
dass die Nitratprobleme von
Brunnenbesitzern teilweise hausgemacht sind" - das könne von
überdüngten Gärten bis hin zu baulichen Problemen reichen. Bei
öffentlichen Versorgern
übertrafen 0,4% der Proben den Grenzwert.
Das
Schwermetall Nickel wurde bei rund 12% der Proben aus Haushalten
(Armaturenproblematik) nachgewiesen und bei
2,9% der Proben überhöhe Bleiwerte (Wien
aber 22%!).
Diese
Zahlen über die Nitratbelastung deckten sich auch mit den Ergebnissen einer
Untersuchung der AK Oberösterreich, die
teilweise erschreckende Ergebnisse brachten.
Von 1183 Wasserproben aus Oberösterreich lagen 72 über
dem zulässigen Nitrat-Höchstwert
von
50 mg/l. AK-Präsident Johann Kalliauer forderte daher kostenlose
Trinkwasseranalysen
nicht nur für die
Milchbauern, sondern auch für die privaten Hausbrunnenbesitzer.
Von
den 1183 entnommenen Wasserproben aus Hausbrunnen in den belasteten Gebieten
Eferdinger Becken, Machland und unteres Ennstal lagen 72 Proben über dem
zulässigen
Nitrat-Höchstwert von 50 mg/l. 14 Proben
wiesen sogar einen Nitratwert von über 100 mg/l
auf. Spitzenreiter war ein Brunnen
aus Schwertberg mit über 221 mg/l, gefolgt von einer
Probe aus Aschach mit 206 mg/l und einer weiteren Probe aus Schwermetall mit
183 mg/l.
Die Landesregierung sollte daher - so die Arbeiterkammer
OÖ - allen Hausbrunnenbesitzern,
die keinen
öffentlichen Wasseranschluss haben, regelmäßig Trinkwasseranalysen bezahlen
und nicht wie bisher nur milcherzeugenden Landwirten. Als Hauptverursacher der
Grundwasserbelastung durch Nitrate sieht übrigens auch das Land Oberösterreich
die
Landwirtschaft.
Zu
befürchten ist, dass mit der geplanten Aufweichung des Stickstoff-Höchstwertes
durch
eine Novelle zum Wasserrechtsgesetz die Nitratbelastung im Grundwasser wieder
steigen
wird. Statt wieder Ausnahmen für die
Intensivlandwirtschaft zu schaffen, sollte aus Sicht des
Fragestellers der Grenzwert jedenfalls beibehalten und besser
kontrolliert werden. Die
Bundesarbeiterkammer hat dies heftigst
kritisiert:
„In
den letzten Jahren wurden in Österreich pro Hektar landwirtschaftlicher
Nutzfläche
jährlich im Durchschnitt 104 Kilogramm Stickstoff aufgebracht, davon 36
Kilogramm aus
Wirtschaftsdünger. Und davon gelangen
durchschnittlich 26 Kilogramm als
Stickstoffüberschuss ins Grundwasser. Dem Durchschnittswert von 36
Kilogramm als
Wirtschaftsdünger (Stallmist, Gülle,
Jauche) steht derzeit ein zuverlässiger Maximalwert von
170 Kilogramm gegenüber. Dieser Höchstwert wurde mit dem geltenden
Nitrat-
Aktionsprogramm im Jahr 2003 eingeführt.
Nun
soll der Höchstwert von 170 Kilogramm Stickstoff überschritten werden dürfen.
Es
können, so heißt es im Entwurf- die
Begutachtungsfrist für die Wasserrechtsgesetz-Novelle
2005 endet am 25.April. Zusätzliche
Kriterien, Maßnahmen, Verfahren und Verhaltensweisen
werden festgelegt, deren Vorliegen bzw. Einhaltung sicher gestellt wird, dass
die schrittweise
Reduzierung und Verhinderung der weiteren Verschmutzung der Gewässer
nicht gefährdet
ist, wenn Ackerbau- und
Tierhaltungsbetriebe von der festgelegten Höchstmenge an Stickstoff
(also 170 kg) abweichen. Bisher hat eine solche Ausnahmeregelung nur
Dänemark
vorgesehen, also ein Land, das mit seiner industriellen Landwirtschaft beim
Düngeeinsatz an
der Spitze steht."
Der
jeweils zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft hat in der Vergangenheit
bereits zu mehreren diesbezüglichen Fragen des
Fragestellers Stellung genommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft.
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
ANFRAGE
1.
Wie viele Hausbrunnen (Einzelversorgungsanlagen) gibt es
in Österreich (Aufschlüsselung nach
einzelnen
Bundesländern)? Wenn aktuell wieder nicht erfasst, ist Ihnen eine neue
Schätzung
bekannt?
2.
Wie
oft wurden Überprüfungen (Monitoring) von Hausbrunnen für die eine
Zuständigkeit der
Wasserrechtsbehörde vorliegt (d.h. keine
bewilligungsfreie Wassernutzung) in den Jahren 2003
und 2004 vorgenommen (Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländer)?
3.
Welche konkreten Ergebnisse gab es bei diesen jeweiligen
Untersuchungen (Aufschlüsselung auf
Jahre und
Bundesländer)?
4.
Sehen Sie in Anbetracht der bekannt gewordenen
Untersuchungsergebnisse zur Hebung bzw.
Sicherung der
Wassergüte aus Einzelwasserversorgungsanlagen einen legistischen
Handlungsbedarf?
5.
Wenn
ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?
6.
Sehen Sie grundsätzlich aus Sicht Ihres Ressorts einen
Handlungsbedarf in der Vollziehung des
Bundes bzw. der
Länder, um die Qualität des Trinkwassers (Wassergüte) aus Hausbrunnen
(Einzelversorgungsanlagen) in Österreich zu verbessern?
7.
Wenn
ja, welche?
8.
Wenn
nein, weshalb nicht?
9.
Haben
Sie in Fragen des baulichen Zustandes bzw. der Wasserqualität in Hausbrunnen
mit den
zuständigen Stellen der Landesregierungen
(Landeshauptmann/hauptfrau) 2003 oder 2004 bereits
Kontakt aufgenommen? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche?
10.
Wenn nein, werden Sie zu diesen Fragen mit den
zuständigen Stellen der Landesregierungen
Kontakt aufnehmen?
11. Falls nein, weshalb nicht?
12.
Worin liegen aus Ihrer Sicht aktuell die Hauptprobleme
für die Einhaltung der notwendigen und
vorgeschriebenen Wasserqualität aus Hausbrunnen
(Einzelwasserversorgungsanlagen)? Welche
Maßnahmen wären für
die Behebung dieser Mängel, aus Sicht ihres Ressorts, notwendig?
13.
Trinkwasser
aus Hausbrunnen unterliegt in der Regel d.h. keiner behördlichen Kontrolle
(Bewilligungsfreie Wassernutzung). Halten Sie das im Lichte der im
Einleitungstext
angesprochenen jüngsten
Untersuchungsergebnisse und Erkenntnisse für änderungswürdig?
a.)Wenn ja, in welcher Form sollte eine Änderung erfolgen?
b.)Wenn
nein, weshalb sehen Sie keinen Handlungsbedarf?
c.) Halten sie das Prinzip der
Eigenkontrolle weiter aufrecht?
14. Halten
Sie eine generelle Bestandsaufnahme des Zustandes von Hausbrunnen und der
Qualität
von Trinkwasser aus
Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) aus gesundheitspolitischen
Gründen für Österreich für sinnvoll und notwendig?
Wenn ja, werden sie diesbezüglich initiativ werden?
Wenn nein, warum
nicht?
15. Wie wurde seitens Ihres Ressorts die 2003 und
2004 bundesweite Schwerpunktaktion betreffend
Wasserqualität und mikrobiologische Mängel beurteilt?
a)
Welche
Erkenntnisse zogen Sie aus diesen vorliegenden Ergebnissen?
b)
Sehen
Sie in den Ergebnissen von Ihrer Sicht einen Handlungsbedarf
c)
Wenn
ja - Wie sieht dieser aus?
d) Wenn nein - weshalb nicht?
16.
Welche Maßnahmen wurden 2003 und 2004 durch Ihr Ressort
(z.B. Bäuerliche Betriebe)
durchgeführt bzw. sind 2005 geplant, um die Eigenkontrolle der
Hausbrunnenbesitzer zu
erhöhen?
17.
Ist es aus Sicht Ihres Ressort richtig, dass
Hausbrunnenbesitzer die Trinkwasser im Rahmen einer
Privatzimmervermietung,
Pension oder Urlaub am Bauernhof an ihre Gäste abgeben, ebenfalls
den lebensmittelrechtlichen Vorschriften unterliegen - auch wenn eine
bewilligungsfreie
Grundwassernutzung vorliegt?
18. Wenn nein,
warum nicht?
19.
Wenn ja, wie viele Hausbrunnenbesitzer (z.B. Bäuerliche
Betriebe) sind in Österreich davon
betroffen?
20.
Wie viele Hausbrunnen - deren Trinkwasser im Rahmen
einer Beherbergung oder Verköstigung
Gästen angeboten wird - wurden 2003 und 2004 auf Sicherheit, Hygiene,
Unbedenklichkeit etc.
kontrolliert?
21. Was war das Ergebnis dieser
Untersuchungen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
22.
Wurden
durch Ihr Ressort 2003, 2004 oder 2005 gegenüber dem BM für soziale Sicherheit
und
Generationen bzw. nun dem BM für Gesundheit
und Frauen Maßnahmen zur Hebung der Grund-
bzw. Trinkwasserqualität von Wasser aus Hausbrunnen angeregt? Wenn nein,
warum nicht?
Wenn ja, welche?
23.
Welche
wasserrechtlichen Maßnahmen können sie nach der geltenden Rechtslage als
ressortzuständiger Bundesminister veranlassen, wenn es sich bei
Verunreinigungen im Wasser
von Hausbrunnen um flächendeckende
Verunreinigungen wie z.B. erhöhte Nitratwerte handelt?
Welche diesbezügliche Maßnahmen können vom Landeshauptmann/Landeshauptfrau
veranlasst
werden?
24.
Welche und wie viele diesbezügliche wasserrechtliche
Maßnahmen wurden von ihnen bzw. ihren
Ressort 2003 und 2004
veranlasst? Welche von den Landeshauptleuten/ Landeshauptfrauen?
25. Welche
Behörden können die Schließung (Sperre) von Hausbrunnen bei Vorliegen bau- oder
installationstechnischer Mängel bzw. aus
gesundheitlichen Gründen veranlassen (gleichgültig ob
es sich um bewilligter oder beiwilligungsfreier Grund- und bzw. Quellwassernutzung
handelt)
a)
bei verseuchten oder mit Schadstoffen (z.B. Atrazin,
Nitrat) belastetem Wasser für den eigenen
Haus-
und Wirtschaftsbedarf
b)
bei verseuchten oder mit Schadstoffen belastetem Wasser,
das lebensmittelrechtlich in Verkehr
gebracht
wird?
c)
Bei
bau- oder installationstechnischen Mängeln?
26. Unter welchen Voraussetzungen bzw. wann kann die
zuständige Wasserrechtsbehörde eine
Schließung (Sperre) von Hausbrunnen veranlassen?
Können auch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Einbau von Entkeimungsanlagen) verlangt werden?
27.
Wie viele Hausbrunnen mussten durch die jeweils
zuständigen Behörden 2003 und 2004
gesperrt werden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? Wie viele bereits
2005?
28.
Wie sieht das aktuelle Krisenkonzept des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt
und
Wasserwirtschaft für die betroffene Bevölkerung aus,
wenn das Quell- bzw. Grundwasser die
Hausbrunnen versorgen versiegt bzw. Hausbrunnen aus baulichen oder
gesundheitspolitischen
Gründen gesperrt
werden müssen(z.B. Trockenperiode)?
29. Wer
übernimmt in diesem Fall die Wasserversorgung? Wer ist für deren Finanzierung
zuständig?
30.
Wie oft musste dies in den Jahren 2003 und 2004
vorgenommen werden (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
31.
Wie oft wurden in den Jahren 2003 und 2004 Hausbrunnen
auf bauliche und
installationstechnische
Mängel überprüft (Anzahl der überprüften Hausbrunnen und
Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
32.
Welches Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen
(Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
33. In welcher Form wird die Sanierung
von Hausbrunnen durch Ihr Ressort gefördert?
34. Welche aktuellen Landesförderungen
gibt es dafür (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
35.
Welche Werte (Wassergüte) liegen über
Einzelwasserversorgungsanlagen vor, die in das
bundesweit angelegte
Wasserinformationssystem aufgenommen wurden?
36.
Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zum Schutz der österreichischen
Wasserressourcen
(z.B.
Grundwasser) treffen?
37.
Wie wird seitens Ihres Ressorts die Einhaltung des
Nitrat-Aktionsprogramms 2003 in der
Landwirtschaft kontrolliert?
38.
Wie
viele entsprechende Kontrollen fanden 2004 statt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
39.
Welches
Ergebnis erbrachten 2004 diese Kontrollen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
40.
Wie
wurden festgestellte Verstöße geahndet?
41.
Welche
Maßnahmen, Aktionen, Projekte etc. werden sie als für Wasserwirtschaft
ressortzuständiger Bundesminister zum Schutz der Lebensressource Wasser auch
nach dem
„Internationalen Jahr des Wassers"
(2003 ) in den Jahren 2005 und 2006 ergreifen, veranlassen
oder fördern?