3174/J XXII. GP

Eingelangt am 20.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend "Wasserqualität in Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen II)"

Zu hohe Nitratbelastungen wurden im Rahmen der Aktion „Wassercheck" in privaten
Hausbrunnen nachgewiesen. 20.000 Österreicher haben 2004 eine Test-Box der privaten
Wasseragentur Aquaquality Austria (AQA) gekauft, das Wasser getestet und im Austria
Research Center Seibersdorf untersuchen lassen. Dabei wurden insgesamt bei 22% der 20.000
Proben (verschiedene) Grenz- oder Richtwertüberschreitungen festgestellt. Insgesamt wurde
die Qualität des Trinkwassers als gut bezeichnet, aber in vielen Fällen wird das Trinkwasser -
so eine Erkenntnis - erst auf den letzten Metern verschmutzt.

Das große Problem lag dabei bei den österreichischen Hausbrunnen:

12,7 Prozent aller Proben aus privaten Brunnen lagen über dem Nitrat-Grenzwert von 50
Milligramm pro Liter. Belastungen gab es auch dort, wo die Grundwassermessstellen keine
Grenzwertüberschreitungen messen, so AQA-Geschäftsführer Stephan Bruck: „Das heißt,
dass die Nitratprobleme von Brunnenbesitzern teilweise hausgemacht sind" - das könne von
überdüngten Gärten bis hin zu baulichen Problemen reichen. Bei öffentlichen Versorgern
übertrafen 0,4% der Proben den Grenzwert.

Das Schwermetall Nickel wurde bei rund 12% der Proben aus Haushalten
(Armaturenproblematik) nachgewiesen und bei 2,9% der Proben überhöhe Bleiwerte (Wien
aber 22%!).

Diese Zahlen über die Nitratbelastung deckten sich auch mit den Ergebnissen einer
Untersuchung der AK Oberösterreich, die teilweise erschreckende Ergebnisse brachten.

Von 1183 Wasserproben aus Oberösterreich lagen 72 über dem zulässigen Nitrat-Höchstwert
von 50 mg/l. AK-Präsident Johann Kalliauer forderte daher kostenlose Trinkwasseranalysen
nicht nur für die Milchbauern, sondern auch für die privaten Hausbrunnenbesitzer.


 

Von den 1183 entnommenen Wasserproben aus Hausbrunnen in den belasteten Gebieten
Eferdinger Becken, Machland und unteres Ennstal lagen 72 Proben über dem zulässigen
Nitrat-Höchstwert von 50 mg/l. 14 Proben wiesen sogar einen Nitratwert von über 100 mg/l
auf. Spitzenreiter war ein Brunnen aus Schwertberg mit über 221 mg/l, gefolgt von einer
Probe aus Aschach mit 206 mg/l und einer weiteren Probe aus Schwermetall mit 183 mg/l.

Die Landesregierung sollte daher - so die Arbeiterkammer OÖ - allen Hausbrunnenbesitzern,
die keinen öffentlichen Wasseranschluss haben, regelmäßig Trinkwasseranalysen bezahlen
und nicht wie bisher nur milcherzeugenden Landwirten. Als Hauptverursacher der
Grundwasserbelastung durch Nitrate sieht übrigens auch das Land Oberösterreich die
Landwirtschaft.

Zu befürchten ist, dass mit der geplanten Aufweichung des Stickstoff-Höchstwertes durch
eine Novelle zum Wasserrechtsgesetz die Nitratbelastung im Grundwasser wieder steigen
wird. Statt wieder Ausnahmen für die Intensivlandwirtschaft zu schaffen, sollte aus Sicht des
Fragestellers der Grenzwert jedenfalls beibehalten und besser kontrolliert werden. Die
Bundesarbeiterkammer hat dies heftigst kritisiert:

„In den letzten Jahren wurden in Österreich pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche
jährlich im Durchschnitt 104 Kilogramm Stickstoff aufgebracht, davon 36 Kilogramm aus
Wirtschaftsdünger. Und davon gelangen durchschnittlich 26 Kilogramm als
Stickstoffüberschuss ins Grundwasser. Dem Durchschnittswert von 36 Kilogramm als
Wirtschaftsdünger (Stallmist, Gülle, Jauche) steht derzeit ein zuverlässiger Maximalwert von
170 Kilogramm gegenüber. Dieser Höchstwert wurde mit dem geltenden Nitrat-
Aktionsprogramm im Jahr 2003 eingeführt.

Nun soll der Höchstwert von 170 Kilogramm Stickstoff überschritten werden dürfen. Es
können, so heißt es im Entwurf- die Begutachtungsfrist für die Wasserrechtsgesetz-Novelle
2005 endet am 25.April. Zusätzliche Kriterien, Maßnahmen, Verfahren und Verhaltensweisen
werden festgelegt, deren Vorliegen bzw. Einhaltung sicher gestellt wird, dass die schrittweise
Reduzierung und Verhinderung der weiteren Verschmutzung der Gewässer nicht gefährdet
ist, wenn Ackerbau- und Tierhaltungsbetriebe von der festgelegten Höchstmenge an Stickstoff
(also 170 kg) abweichen. Bisher hat eine solche Ausnahmeregelung nur Dänemark
vorgesehen, also ein Land, das mit seiner industriellen Landwirtschaft beim Düngeeinsatz an
der Spitze steht."


 

Der jeweils zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft hat in der Vergangenheit bereits zu mehreren diesbezüglichen Fragen des
Fragestellers Stellung genommen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft. Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

ANFRAGE

1.  Wie viele Hausbrunnen (Einzelversorgungsanlagen) gibt es in Österreich (Aufschlüsselung nach
einzelnen Bundesländern)? Wenn aktuell wieder nicht erfasst, ist Ihnen eine neue Schätzung
bekannt?

2.      Wie oft wurden Überprüfungen (Monitoring) von Hausbrunnen für die eine Zuständigkeit der
Wasserrechtsbehörde vorliegt (d.h. keine bewilligungsfreie Wassernutzung) in den Jahren 2003
und 2004 vorgenommen (Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländer)?

3.             Welche konkreten Ergebnisse gab es bei diesen jeweiligen Untersuchungen (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

4.             Sehen Sie in Anbetracht der bekannt gewordenen Untersuchungsergebnisse zur Hebung bzw.
Sicherung der Wassergüte aus Einzelwasserversorgungsanlagen einen legistischen
Handlungsbedarf?

5.             Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

6.             Sehen Sie grundsätzlich aus Sicht Ihres Ressorts einen Handlungsbedarf in der Vollziehung des
Bundes bzw. der Länder, um die Qualität des Trinkwassers (Wassergüte) aus Hausbrunnen
(Einzelversorgungsanlagen) in Österreich zu verbessern?

7.             Wenn ja, welche?

8.             Wenn nein, weshalb nicht?


 

9.            Haben Sie in Fragen des baulichen Zustandes bzw. der Wasserqualität in Hausbrunnen mit den
zuständigen Stellen der Landesregierungen (Landeshauptmann/hauptfrau) 2003 oder 2004 bereits
Kontakt aufgenommen? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche?

10.     Wenn nein, werden Sie zu diesen Fragen mit den zuständigen Stellen der Landesregierungen
Kontakt aufnehmen?

11.     Falls nein, weshalb nicht?

12.     Worin liegen aus Ihrer Sicht aktuell die Hauptprobleme für die Einhaltung der notwendigen und
vorgeschriebenen Wasserqualität aus Hausbrunnen (Einzelwasserversorgungsanlagen)? Welche
Maßnahmen wären für die Behebung dieser Mängel, aus Sicht ihres Ressorts, notwendig?

13.     Trinkwasser aus Hausbrunnen unterliegt in der Regel d.h. keiner behördlichen Kontrolle
(Bewilligungsfreie Wassernutzung). Halten Sie das im Lichte der im Einleitungstext
angesprochenen jüngsten Untersuchungsergebnisse und Erkenntnisse für änderungswürdig?
a.)Wenn ja, in welcher Form sollte eine Änderung erfolgen?

b.)Wenn nein, weshalb sehen Sie keinen Handlungsbedarf?
c.) Halten sie das Prinzip der Eigenkontrolle weiter aufrecht?

14. Halten Sie eine generelle Bestandsaufnahme des Zustandes von Hausbrunnen und der Qualität
von Trinkwasser aus Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) aus gesundheitspolitischen
Gründen für Österreich für sinnvoll und notwendig?

Wenn ja, werden sie diesbezüglich initiativ werden?
Wenn nein, warum nicht?

15. Wie wurde seitens Ihres Ressorts die 2003 und 2004 bundesweite Schwerpunktaktion betreffend
Wasserqualität und mikrobiologische Mängel beurteilt?

a)   Welche Erkenntnisse zogen Sie aus diesen vorliegenden Ergebnissen?

b)  Sehen Sie in den Ergebnissen von Ihrer Sicht einen Handlungsbedarf

c)   Wenn ja - Wie sieht dieser aus?

d)  Wenn nein - weshalb nicht?


 

16.       Welche Maßnahmen wurden 2003 und 2004 durch Ihr Ressort (z.B. Bäuerliche Betriebe)
durchgeführt bzw. sind 2005 geplant, um die Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer zu
erhöhen?

17.       Ist es aus Sicht Ihres Ressort richtig, dass Hausbrunnenbesitzer die Trinkwasser im Rahmen einer
Privatzimmervermietung, Pension oder Urlaub am Bauernhof an ihre Gäste abgeben, ebenfalls
den lebensmittelrechtlichen Vorschriften unterliegen - auch wenn eine bewilligungsfreie
Grundwassernutzung vorliegt?

18.       Wenn nein, warum nicht?

19.       Wenn ja, wie viele Hausbrunnenbesitzer (z.B. Bäuerliche Betriebe) sind in Österreich davon
betroffen?

20.  Wie viele Hausbrunnen - deren Trinkwasser im Rahmen einer Beherbergung oder Verköstigung
Gästen angeboten wird - wurden 2003 und 2004 auf Sicherheit, Hygiene, Unbedenklichkeit etc.
kontrolliert?

21.  Was war das Ergebnis dieser Untersuchungen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

22.  Wurden durch Ihr Ressort 2003, 2004 oder 2005 gegenüber dem BM für soziale Sicherheit und
Generationen bzw. nun dem BM für Gesundheit und Frauen Maßnahmen zur Hebung der Grund-
bzw. Trinkwasserqualität von Wasser aus Hausbrunnen angeregt? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?

23.  Welche wasserrechtlichen Maßnahmen können sie nach der geltenden Rechtslage als
ressortzuständiger Bundesminister veranlassen, wenn es sich bei Verunreinigungen im Wasser
von Hausbrunnen um flächendeckende Verunreinigungen wie z.B. erhöhte Nitratwerte handelt?
Welche diesbezügliche Maßnahmen können vom Landeshauptmann/Landeshauptfrau veranlasst
werden?

24.  Welche und wie viele diesbezügliche wasserrechtliche Maßnahmen wurden von ihnen bzw. ihren
Ressort 2003 und 2004 veranlasst? Welche von den Landeshauptleuten/ Landeshauptfrauen?

 


25. Welche Behörden können die Schließung (Sperre) von Hausbrunnen bei Vorliegen bau- oder
installationstechnischer Mängel bzw. aus gesundheitlichen Gründen veranlassen (gleichgültig ob
es sich um bewilligter oder beiwilligungsfreier Grund- und bzw. Quellwassernutzung handelt)

a)   bei verseuchten oder mit Schadstoffen (z.B. Atrazin, Nitrat) belastetem Wasser für den eigenen
Haus- und Wirtschaftsbedarf

b)  bei verseuchten oder mit Schadstoffen belastetem Wasser, das lebensmittelrechtlich in Verkehr
gebracht wird?

c)   Bei bau- oder installationstechnischen Mängeln?

26. Unter welchen Voraussetzungen bzw. wann kann die zuständige Wasserrechtsbehörde eine
Schließung (Sperre) von Hausbrunnen veranlassen?

Können auch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Einbau von Entkeimungsanlagen) verlangt werden?

27.  Wie viele Hausbrunnen mussten durch die jeweils zuständigen Behörden 2003 und 2004
gesperrt werden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? Wie viele bereits 2005?

28.  Wie sieht das aktuelle Krisenkonzept des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und

Wasserwirtschaft für die betroffene Bevölkerung aus, wenn das Quell- bzw. Grundwasser die
Hausbrunnen versorgen versiegt bzw. Hausbrunnen aus baulichen oder gesundheitspolitischen
Gründen gesperrt werden müssen(z.B. Trockenperiode)?

29.       Wer übernimmt in diesem Fall die Wasserversorgung? Wer ist für deren Finanzierung zuständig?

30.  Wie oft musste dies in den Jahren 2003 und 2004 vorgenommen werden (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

31.       Wie oft wurden in den Jahren 2003 und 2004 Hausbrunnen auf bauliche und
installationstechnische Mängel überprüft (Anzahl der überprüften Hausbrunnen und
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


 

32.  Welches Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

33.       In welcher Form wird die Sanierung von Hausbrunnen durch Ihr Ressort gefördert?

34.  Welche aktuellen Landesförderungen gibt es dafür (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

35.  Welche Werte (Wassergüte) liegen über Einzelwasserversorgungsanlagen vor, die in das
bundesweit angelegte Wasserinformationssystem aufgenommen wurden?

36.       Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zum Schutz der österreichischen Wasserressourcen
(z.B. Grundwasser) treffen?

37.       Wie wird seitens Ihres Ressorts die Einhaltung des Nitrat-Aktionsprogramms 2003 in der
Landwirtschaft kontrolliert?

38.       Wie viele entsprechende Kontrollen fanden 2004 statt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

39.       Welches Ergebnis erbrachten 2004 diese Kontrollen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

40.  Wie wurden festgestellte Verstöße geahndet?

41.       Welche Maßnahmen, Aktionen, Projekte etc. werden sie als für Wasserwirtschaft
ressortzuständiger Bundesminister zum Schutz der Lebensressource Wasser auch nach dem
„Internationalen Jahr des Wassers" (2003 ) in den Jahren 2005 und 2006 ergreifen, veranlassen

oder fördern?