3175/J XXII. GP
Eingelangt am 20.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Vollziehung der Fertigverpackungsverordnung - Konsumentenprobleme IV"
In der AB 2111/ XXII.GP vom 16.11.2004 haben Sie auf
eine ähnliche Parlamentarische Anfrage nur teilweise
geantwortet. Einige
Fragen konnten damals nicht beantwortet werden.
Die deutschen Verbraucherzentralen haben im März 2005
den Missbrauch durch unterfüllte Verpackungen
heftigst kritisiert,
VerbraucherInnen zahlen Millionen zu viel.
„Durch zu gering befüllte Verpackungen werden
Verbraucher in Millionenhöhe übervorteilt. Das geht aus der
kürzlich
veröffentlichten bundesweiten Statistik der Füllmengenkontrolle der
Eichbehörden für das Jahr 2003
hervor. Danach enthalten sechs Prozent der Produkte im Mittel weniger Inhalt
als auf der Verpackung
angegeben. Bei unverpackten Waren (Beispiel: Brot) und Produkten ungleicher
Füllmenge (Beispiel:
abgepacktes Fleisch) waren die Abweichungen so groß, dass jedes siebte bis
achte Produkt gar nicht hätte in
Verkehr gebracht werden dürfen, bei offen
verpacktem Obst und Gemüse sogar jedes dritte.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv fordert als Konsequenz die
Einführung des Mindest- anstelle
des Mittelwertprinzips, mehr Kontrollen und härtere Sanktionen sowie die Verabschiedung
eines effektiven
Informationsfreiheitsgesetzes.
„ Viele Unternehmen kassieren die Verbraucher durch
systematische Unterfüllungen ab ohne Sanktionen
befürchten zu müssen ", so Patrick von Braunmühl, Leiter
Fachbereich Wirtschaftsfragen beim vzbv. Vor allem
fehle die
Nennung von Ross und Reiter. Nach wie. vor blieben in den meisten Fällen die
Namen von
Unternehmen, die Verbraucher durch zu gering befüllte Verpackungen prellen, ein
Staatsgeheimnis. Der vzbv
erneuert seine Forderung zur Verabschiedung eines
Informationsfreiheitsgesetzes, „dass diesen Namen auch
verdient". Zudem fordert der vzbv die Abkehr vom Mittelwertsprinzip und
die Einführung einer
Mindestfüllmenge.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
nachstehende
Anfrage:
1.
Bei der Beantwortung der Fragen 1-3 (2111/AB XXII.GP)
verweisen Sie neuerlich darauf, dass die
Beratungen einer
Mindestmengenregelung auf europäischer Ebene noch nicht abgeschlossen sind.
Sind die diesbezüglichen Beratungen
bezüglich der Vereinfachung des Fertigpackungsrechts bereits
abgeschlossen?
2.
Wenn
ja, wie lauten die entsprechenden Ergebnisse?
3.
Wenn
nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Wie lauten die bisherigen
Ergebnisse?
4.
Sind
Beschwerden von österreichischen VerbraucherInnen und Unternehmern im Jahr 2004
bei den
Eichämtern wegen nicht ausreichend
gefüllter Fertigverpackungen erhoben worden (Aufschlüsselung
auf Jahre)?
Wenn ja, wie viele?
5. Wenn ja:
5.1
Wie viele Überprüfungen von beanstandeten
Fertigverpackungen wurden aufgrund dessen durch die
zuständigen Eichämter
durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und Eichämter)?
5.2
Wie
viele Überprüfungen davon erbrachten eine Bestätigung der Beschwerden? Wie
viele
Beanstandungen der Fertigverpackungen
wurden festgestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Eichämter)?
5.3
Wurden daraufhin behördliche Nachprüfungen bei den
jeweiligen inländischen Abfüllbetrieben
durchgeführt? Wenn
nein, weshalb nicht? Wenn ja, was ergab die Nachprüfung?
5.4
Wurde nach Beanstandung einer nichtösterreichischen
Fertigverpackung eine Verständigung an die
zuständige
Eichbehörde des Abfüll- bzw. Herstellungslandes durchgeführt?
Wenn nein, weshalb nicht?
6. Bei der Beantwortung der entsprechenden Anfrage
2004 haben Sie neuerlich bestätigt, dass Sie sich für
eine geeignete Veröffentlichung von vorliegenden Kontrolldaten einsetzen
werden.
Wann wird der Jahresbericht des Bundesamtes für Eich-
und Vermessungswesen (BEV) für 2004
veröffentlicht? Wurde
der Jahresbericht 2003 überhaupt veröffentlicht?
7. Lehnen Sie weiterhin eine Zweckbindung von
Einnahmen aus Strafen ab? Wenn ja, warum lehnen Sie
eine Ausweitung der Strafsanktionen (Strafen) ab, um beispielsweise
unlauter erzielter Gewinne der
Hersteller (d.s. Abfüller) abzuschöpfen und diese
Einnahmen für Kontrollen nach dem MEW zu
verwenden?
8.
Wie
oft hat die Eichbehörde in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 gemäß § 63
Abs. 2
Eichgesetz gegen Straferkenntnisse oder
Einstellungsverfügungen der Bezirksverwaltungsbehörden
berufen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? Zu welchem
Ergebnis führten diese
Berufungen?
9.
Wie ist der Diskussionsstand innerhalb der EU für ein
harmonisiertes Berichtswesen hinsichtlich der
nationalen
Kontrollen? Wie funktioniert zur Zeit der Informationsaustausch zwischen den
Mitgliedsstatten?
10.
Sie
haben in der Anfragebeantwortung 2701/AB XXI GP begrüßt, wenn zum Schutz der
KonsumentInnen zwischen den
Mitgliedsstaaten eine Informations- bzw. Warnsystem - analog zum
RAPEX (Gefährliche Produkte) - eingeführt wird.
Welche Initiativen haben Sie seitdem dazu gesetzt? Wurde
im Rahmen einer technischen Arbeitsgruppe
der WELMEC von den
Vertretern der Mitgliedsstaaten schon eine Lösung erarbeitet, um die
Vergleichbarkeit von Kontrollergebnissen sicherzustellen? Wenn ja, wie sieht
diese aus? Wenn nein,
wie ist der Stand der Diskussionen?
11.
Wie viele Personen waren 2004 mit der Kontrolle von
Fertigverpackungen nach der FPVO betraut
(Aufschlüsselung auf
Jahre)?
12. Wie viele sind 2005 damit betraut?
13.
Wie viele Betriebe wurden 2004 auf Einhaltung der Bestimmungen
nach der FPVO überprüft (Ersuche
um Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen Eichämter)?
14. Wie viele Betriebe sollen 2005
überprüft werden? Wie sieht der Jahreskontrollplan aus?
15.
Wie
viele Fertigverpackungen wurden nach der FPVO 2004 in Österreich kontrolliert
(Ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen Eichämter, sowie jeweils nach:
flüssige Lebensmittel,
nichtflüssige Lebensmittel, Arzneimittel,
Erzeugnisse in offenen Packungen sowie fertig abgepackte
Produkte unterschiedlicher Inhaltsmengen)?
16. Wie viele Fertigverpackungen
sollen 2005 kontrolliert werden? Wie sieht der Jahreskontrollplan aus?
17.
Wie viele Fertigverpackungen mit unterschiedlichen Füllmengen
wurden 2004 kontrolliert (Ersuche um
Aufschlüsselung auf
die einzelnen Eichämter)?
18.
Wie viele Fertigverpackungen mit unterschiedlichen
Füllmengen sollen 2005 kontrolliert werden? Wie
sieht der Jahreskontrollplan aus?
19.
Wie viele offene Packungen wurden 2004 kontrolliert
(Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Eichämter)?
20.
Wie viele offene Packungen sollen 2005 kontrolliert
werden? Wie sieht der Jahreskontrollplan 2005
aus?
21.
Wie viele Anzeigen im Zuge der Fertigverpackungskontrollen
festgestellten Übertretungen von
Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes und der FPVO wurden 2004 getätigt
(Ersuche um
Aufschlüsselung auf
die einzelnen Eichämter)?
22.
Wie
viele und welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden 2004 in Österreich
durch die
Bezirksverwaltungsbehörden verhängt
(Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen
Eichämter)?
23.
Was
spricht aus Ihrer Sicht derzeit gegen die Erlassung einer
Mogelpackungsverordnung nach dem
MEG? Wurde von Ihnen die Vollziehbarkeit
bereits geprüft? Wenn ja, welches Ergebnis erbrachte die
Überprüfung? Liegt bereits eine entsprechende Einigung auf europäischer
Ebene vor? Wenn ja, wie
sieht diese aus?
24.
Welche Produktgruppen bzw. Branchen waren 2004 von
Beanstandungen, Anzeigen etc. nach der
FPVO besonders
getroffen (Ersuche um detaillierte Auflistung)?
25. Wo sehen Sie
derzeit die größten Probleme bei der Vollziehung bzw. Kontrollen des MEG bzw.
FPVO?
26.
Welche Haltung nehmen Sie zu den im Einleitungstext
zitierten Forderungen des Bundesverbandes der
deutschen
Verbraucherzentralen ein? Sind diese auch in Österreich umsetzbar? Wenn nein, warum
nicht?