3175/J XXII. GP

Eingelangt am 20.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Vollziehung der Fertigverpackungsverordnung - Konsumentenprobleme IV"

In der AB 2111/ XXII.GP vom 16.11.2004 haben Sie auf eine ähnliche Parlamentarische Anfrage nur teilweise
geantwortet. Einige Fragen konnten damals nicht beantwortet werden.

Die deutschen Verbraucherzentralen haben im März 2005 den Missbrauch durch unterfüllte Verpackungen
heftigst kritisiert, VerbraucherInnen zahlen Millionen zu viel.

„Durch zu gering befüllte Verpackungen werden Verbraucher in Millionenhöhe übervorteilt. Das geht aus der
kürzlich veröffentlichten bundesweiten Statistik der Füllmengenkontrolle der Eichbehörden für das Jahr 2003
hervor. Danach enthalten sechs Prozent der Produkte im Mittel weniger Inhalt als auf der Verpackung
angegeben. Bei unverpackten Waren (Beispiel: Brot) und Produkten ungleicher Füllmenge (Beispiel:
abgepacktes Fleisch) waren die Abweichungen so groß, dass jedes siebte bis achte Produkt gar nicht hätte in
Verkehr gebracht werden dürfen, bei offen verpacktem Obst und Gemüse sogar jedes dritte.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv fordert als Konsequenz die Einführung des Mindest- anstelle
des Mittelwertprinzips, mehr Kontrollen und härtere Sanktionen sowie die Verabschiedung eines effektiven
Informationsfreiheitsgesetzes.

„ Viele Unternehmen kassieren die Verbraucher durch systematische Unterfüllungen ab ohne Sanktionen
befürchten zu müssen ", so Patrick von Braunmühl, Leiter Fachbereich Wirtschaftsfragen beim vzbv. Vor allem
fehle die Nennung von Ross und Reiter. Nach wie. vor blieben in den meisten Fällen die Namen von
Unternehmen, die Verbraucher durch zu gering befüllte Verpackungen prellen, ein Staatsgeheimnis. Der vzbv
erneuert seine Forderung zur Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes, „dass diesen Namen auch
verdient". Zudem fordert der vzbv die Abkehr vom Mittelwertsprinzip und die Einführung einer
Mindestfüllmenge.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
nachstehende

Anfrage:

 


1.              Bei der Beantwortung der Fragen 1-3 (2111/AB XXII.GP) verweisen Sie neuerlich darauf, dass die
Beratungen einer Mindestmengenregelung auf europäischer Ebene noch nicht abgeschlossen sind.
Sind die diesbezüglichen Beratungen bezüglich der Vereinfachung des Fertigpackungsrechts bereits
abgeschlossen?

2.              Wenn ja, wie lauten die entsprechenden Ergebnisse?

3.              Wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Wie lauten die bisherigen Ergebnisse?

4.      Sind Beschwerden von österreichischen VerbraucherInnen und Unternehmern im Jahr 2004 bei den
Eichämtern wegen nicht ausreichend gefüllter Fertigverpackungen erhoben worden (Aufschlüsselung
auf Jahre)?

Wenn ja, wie viele?

5.    Wenn ja:

5.1       Wie viele Überprüfungen von beanstandeten Fertigverpackungen wurden aufgrund dessen durch die
zuständigen Eichämter durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und Eichämter)?

5.2  Wie viele Überprüfungen davon erbrachten eine Bestätigung der Beschwerden? Wie viele
Beanstandungen der Fertigverpackungen wurden festgestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Eichämter)?

5.3  Wurden daraufhin behördliche Nachprüfungen bei den jeweiligen inländischen Abfüllbetrieben
durchgeführt? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, was ergab die Nachprüfung?

5.4  Wurde nach Beanstandung einer nichtösterreichischen Fertigverpackung eine Verständigung an die
zuständige Eichbehörde des Abfüll- bzw. Herstellungslandes durchgeführt?

Wenn nein, weshalb nicht?

6.    Bei der Beantwortung der entsprechenden Anfrage 2004 haben Sie neuerlich bestätigt, dass Sie sich für
eine geeignete Veröffentlichung von vorliegenden Kontrolldaten einsetzen werden.

Wann wird der Jahresbericht des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) für 2004
veröffentlicht? Wurde der Jahresbericht 2003 überhaupt veröffentlicht?

7.    Lehnen Sie weiterhin eine Zweckbindung von Einnahmen aus Strafen ab? Wenn ja, warum lehnen Sie
eine Ausweitung der Strafsanktionen (Strafen) ab, um beispielsweise unlauter erzielter Gewinne der


Hersteller (d.s. Abfüller) abzuschöpfen und diese Einnahmen für Kontrollen nach dem MEW zu
verwenden?

8.            Wie oft hat die Eichbehörde in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 gemäß § 63 Abs. 2
Eichgesetz gegen Straferkenntnisse oder Einstellungsverfügungen der Bezirksverwaltungsbehörden
berufen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? Zu welchem Ergebnis führten diese
Berufungen?

9.            Wie ist der Diskussionsstand innerhalb der EU für ein harmonisiertes Berichtswesen hinsichtlich der
nationalen Kontrollen? Wie funktioniert zur Zeit der Informationsaustausch zwischen den
Mitgliedsstatten?

10.     Sie haben in der Anfragebeantwortung 2701/AB XXI GP begrüßt, wenn zum Schutz der
KonsumentInnen zwischen den Mitgliedsstaaten eine Informations- bzw. Warnsystem - analog zum
RAPEX (Gefährliche Produkte) - eingeführt wird.

Welche Initiativen haben Sie seitdem dazu gesetzt? Wurde im Rahmen einer technischen Arbeitsgruppe
der WELMEC von den Vertretern der Mitgliedsstaaten schon eine Lösung erarbeitet, um die
Vergleichbarkeit von Kontrollergebnissen sicherzustellen? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein,
wie ist der Stand der Diskussionen?

11.     Wie viele Personen waren 2004 mit der Kontrolle von Fertigverpackungen nach der FPVO betraut
(Aufschlüsselung auf Jahre)?

12.     Wie viele sind 2005 damit betraut?

13.     Wie viele Betriebe wurden 2004 auf Einhaltung der Bestimmungen nach der FPVO überprüft (Ersuche
um Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen Eichämter)?

14.     Wie viele Betriebe sollen 2005 überprüft werden? Wie sieht der Jahreskontrollplan aus?

15.     Wie viele Fertigverpackungen wurden nach der FPVO 2004 in Österreich kontrolliert (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen Eichämter, sowie jeweils nach: flüssige Lebensmittel,
nichtflüssige Lebensmittel, Arzneimittel, Erzeugnisse in offenen Packungen sowie fertig abgepackte
Produkte unterschiedlicher Inhaltsmengen)?

 


16.       Wie viele Fertigverpackungen sollen 2005 kontrolliert werden? Wie sieht der Jahreskontrollplan aus?

17.       Wie viele Fertigverpackungen mit unterschiedlichen Füllmengen wurden 2004 kontrolliert (Ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter)?

18.       Wie viele Fertigverpackungen mit unterschiedlichen Füllmengen sollen 2005 kontrolliert werden? Wie
sieht der Jahreskontrollplan aus?

19.       Wie viele offene Packungen wurden 2004 kontrolliert (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Eichämter)?

20.  Wie viele offene Packungen sollen 2005 kontrolliert werden? Wie sieht der Jahreskontrollplan 2005
aus?

21.  Wie viele Anzeigen im Zuge der Fertigverpackungskontrollen festgestellten Übertretungen von
Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes und der FPVO wurden 2004 getätigt (Ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter)?

22.  Wie viele und welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden 2004 in Österreich durch die
Bezirksverwaltungsbehörden verhängt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und die einzelnen
Eichämter)?

23.  Was spricht aus Ihrer Sicht derzeit gegen die Erlassung einer Mogelpackungsverordnung nach dem
MEG? Wurde von Ihnen die Vollziehbarkeit bereits geprüft? Wenn ja, welches Ergebnis erbrachte die
Überprüfung? Liegt bereits eine entsprechende Einigung auf europäischer Ebene vor? Wenn ja, wie
sieht diese aus?

24.  Welche Produktgruppen bzw. Branchen waren 2004 von Beanstandungen, Anzeigen etc. nach der
FPVO besonders getroffen (Ersuche um detaillierte Auflistung)?

25.  Wo sehen Sie derzeit die größten Probleme bei der Vollziehung bzw. Kontrollen des MEG bzw. FPVO?

26.  Welche Haltung nehmen Sie zu den im Einleitungstext zitierten Forderungen des Bundesverbandes der
deutschen Verbraucherzentralen ein? Sind diese auch in Österreich umsetzbar? Wenn nein, warum
nicht?