3177/J XXII. GP
Eingelangt am 20.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Bäder: Bäderhygiene und Legionellenproblematik in Österreich"
Gemäß § 1 Abs. 3 leg.cit. Bäderhygienegesetz sind Bäder
(Hallenbäder, künstliche Freibäder,
Warmsprudelbecken-Whirlpools
und Bäder an
Oberflächengewässern), die im Rahmen
einer der
Gewerbeordnung unterliegenden Tätigkeit betrieben werden,
genehmigungspflichtige Betriebsanlagen im Sinne des § 74 der Gewerbeordnung
1994.
Danach sind auch Wasserqualität und Hygiene in diesen „Bädern" nach dem
Bäderhygienegesetz bzw. der Bäderhygieneverordnung durch die jeweils
zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde zu überprüfen.
„Ergibt
sich nach rechtskräftiger Erteilung einer Bewilligung gemäß §§ 4 oder 5
Bäderhygienegesetz, dass trotz Einhaltung
der bescheidmäßig vorgeschriebenen Auflagen der
Schutz der Gesundheit der Badegäste oder der Gäste der Saunaanlagen,
Warmluft- oder
Dampfbäder - insbesondere in hygienischer Hinsicht - nicht hinreichend
gewährleistet ist, so
hat die Bezirksverwaltungsbehörde andere oder zusätzliche Auflagen
vorzuschreiben. Die
Bezirksverwaltungsbehörde hat gemäß § 9a Abs.l leg.cit. die Qualität der
Badewässer (§ 2
Abs. 5) während der Badesaison zu
überwachen und zu diesem Zweck die Wasserqualität von
Badestellen (§ 2 Abs. 11) durch Besichtigung und Messungen an Ort und
Stelle sowie durch
die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben zu überprüfen. Hierbei sind die
Organe
der Bezirksverwaltungsbehörde sowie die von dieser herangezogenen
Sachverständigen
berechtigt, die den Badestellen anliegenden
Grundstücke zu betreten und die zur Überprüfung
der Wasserqualität erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen. Gemäß § 14
Abs.l
Bäderhygienegesetz hat der Inhaber eines Bades - in unserem Fall also die
jeweilige
Gemeinde - dafür zu sorgen, dass während der Betriebszeiten eine Person
erreichbar ist, die
mit der Wahrnehmung des Schutzes der Gesundheit der Badegäste der Saunaanlagen
oder
Warmluft oder Dampfbäder — insbesondere in
hygienischer Hinsicht — betraut ist und die
entsprechenden Kenntnisse aufweist. " (Kommunal)
Ein weiteres Problem stellt in diesem Zusammenhang die „Warmwasseraufbereitung"
dar: Da
der Warmwasserbereich
boomt werden verstärkt Legionellen auftreten. Legionellen treten,
neben Bädern und Whirlpools, auf
Campingplätzen auch in Krankenanstalten, Hotels etc. auf.
Diese finden in schlecht gewarteten Leitungen eine ideale Brutstätte.
Sie gelangen beim
Duschen durch Einatmen in die Lunge und verursachen eine atypische
Lungenentzündung.
Häufig mit Todesfolge. Weitere Erkrankungen im sogenannten
„Warmwasserbereich" sind
nach Presseberichten Infektionen im Harnwegsbereich, Mittelohrentzündungen und
Hautkrankheiten aller Art.
Immer
wieder werden Legionellenfälle bekannt, die meist tödlich enden. Ende Juni 2004
traten beispielsweise die ersten Legionellenfälle in Klagenfurt auf. Anfang
Juli zog sich ein
Urlauber aus Niederösterreich tödliche Legionellenkeime auf dem Campingplatz in
Klagenfurt zu. Massive Anlagen- und Wartungsfehler haben nach Presseberichten
diese
Legionellen-Erkrankung ausgelöst.
Rechtsgrundlage für die entsprechenden Kontrollen von
Campingplätzen sind in Österreich 9 verschiedene Landesgesetze.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage
1.
Wie viele genehmigte Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz
gab es in Österreich mit
Stichtag 01.01.2005 (Aufschlüsselung nach politischen Bezirken)?
2.
Wie
viele Kontrollen nach dem Bäderhygienegesetz gab es durch die jeweils
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden in
den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und
2004 in Österreich (Aufschlüsselung nach Jahren und politischen
Bezirken)?
3.
Welche Mängel wurden in diesen Jahren dabei
festgestellt, welche Beanstandungen
jeweils ausgesprochen (Aufschlüsselung nach Jahren, politischen Bezirken und
Art
der Bäder)?
4.
Wurde in diesen Jahren die Wasserqualität von Bädern
durch Besichtigung und
Messungen an Ort und Stelle sowie durch die Entnahme und Untersuchung von
Wasserproben
untersucht?
5.
Können durch Ihr Bundesministerium diese Überprüfungen
für alle öffentlichen Bäder
in Österreich
garantiert werden? Gibt es diesbezügliche Erlässe? Wenn ja, wie lauten
diese?
6.
Wie wird durch die jeweils zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörden die Einhaltung
der Bestimmungen der
Bäderhygiene-Verordnung kontrolliert (z.B. 30 Liter
Frischwasser, Vorhandensein von Überprüfungsprotokollen)?
7.
Welche Erkrankungen von BäderbesucherInnen sind den
Behörden in diesen Jahren
bekannt geworden
(z.B. Hautkrankheiten)?
8.
Wie viele Anzeigen nach dem Bäderhygienegesetz wurden
2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 erstattet
(Aufschlüsselung auf Jahre)? Welche Beanstandungen betrafen
diese Anzeigen?
9.
Wie viele Legionellen-Fälle gab es 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 in Österreich
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
10. Was waren jeweils die Gründe für
dieses Auftreten?
Wo traten diese jeweils auf (Ersuche um Anlagenbeschreibung)?
11.
Zu welchen Erkrankungen führten diese? Wie viele
Todesfälle gab es in diesen
Jahren?
12.
Welche grundsätzlichen gesundheitlichen Probleme sehen
Sie im
„Warmwasserbereich"
von Bädern, etc. ?