3177/J XXII. GP

Eingelangt am 20.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Bäder: Bäderhygiene und Legionellenproblematik in Österreich"

Gemäß § 1 Abs. 3 leg.cit. Bäderhygienegesetz sind Bäder (Hallenbäder, künstliche Freibäder,
Warmsprudelbecken-Whirlpools und   Bäder an Oberflächengewässern), die im Rahmen
einer der Gewerbeordnung unterliegenden Tätigkeit betrieben werden,
genehmigungspflichtige Betriebsanlagen im Sinne des § 74 der Gewerbeordnung 1994.
Danach sind auch Wasserqualität und Hygiene in diesen „Bädern" nach dem
Bäderhygienegesetz bzw. der Bäderhygieneverordnung durch die jeweils zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde zu überprüfen.

„Ergibt sich nach rechtskräftiger Erteilung einer Bewilligung gemäß §§ 4 oder 5
Bäderhygienegesetz, dass trotz Einhaltung der bescheidmäßig vorgeschriebenen Auflagen der
Schutz der Gesundheit der Badegäste oder der Gäste der Saunaanlagen, Warmluft- oder
Dampfbäder - insbesondere in hygienischer Hinsicht - nicht hinreichend gewährleistet ist, so
hat die Bezirksverwaltungsbehörde andere oder zusätzliche Auflagen vorzuschreiben. Die
Bezirksverwaltungsbehörde hat gemäß § 9a Abs.l leg.cit. die Qualität der Badewässer (§ 2
Abs. 5) während der Badesaison zu überwachen und zu diesem Zweck die Wasserqualität von
Badestellen (§ 2 Abs. 11) durch Besichtigung und Messungen an Ort und Stelle sowie durch
die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben zu überprüfen. Hierbei sind die Organe
der Bezirksverwaltungsbehörde sowie die von dieser herangezogenen Sachverständigen
berechtigt, die den Badestellen anliegenden Grundstücke zu betreten und die zur Überprüfung
der Wasserqualität erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen. Gemäß § 14 Abs.l
Bäderhygienegesetz hat der Inhaber eines Bades - in unserem Fall also die jeweilige
Gemeinde - dafür zu sorgen, dass während der Betriebszeiten eine Person erreichbar ist, die
mit der Wahrnehmung des Schutzes der Gesundheit der Badegäste der Saunaanlagen oder
Warmluft oder Dampfbäder — insbesondere in hygienischer Hinsicht — betraut ist und die
entsprechenden Kenntnisse aufweist. "
(Kommunal)


Ein weiteres Problem stellt in diesem Zusammenhang die „Warmwasseraufbereitung" dar: Da
der Warmwasserbereich boomt werden verstärkt Legionellen auftreten. Legionellen treten,
neben Bädern und Whirlpools, auf Campingplätzen auch in Krankenanstalten, Hotels etc. auf.
Diese finden in schlecht gewarteten Leitungen eine ideale Brutstätte. Sie gelangen beim
Duschen durch Einatmen in die Lunge und verursachen eine atypische Lungenentzündung.
Häufig mit Todesfolge. Weitere Erkrankungen im sogenannten „Warmwasserbereich" sind
nach Presseberichten Infektionen im Harnwegsbereich, Mittelohrentzündungen und
Hautkrankheiten aller Art.

Immer wieder werden Legionellenfälle bekannt, die meist tödlich enden. Ende Juni 2004
traten beispielsweise die ersten Legionellenfälle in Klagenfurt auf. Anfang Juli zog sich ein
Urlauber aus Niederösterreich tödliche Legionellenkeime auf dem Campingplatz in
Klagenfurt zu. Massive Anlagen- und Wartungsfehler haben nach Presseberichten diese
Legionellen-Erkrankung ausgelöst. Rechtsgrundlage für die entsprechenden Kontrollen von
Campingplätzen sind in Österreich 9 verschiedene Landesgesetze.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage

1.            Wie viele genehmigte Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz gab es in Österreich mit
Stichtag 01.01.2005 (Aufschlüsselung nach politischen Bezirken)?

2.            Wie viele Kontrollen nach dem Bäderhygienegesetz gab es durch die jeweils
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und
2004 in Österreich (Aufschlüsselung nach Jahren und politischen Bezirken)?

3.            Welche Mängel wurden in diesen Jahren dabei festgestellt, welche Beanstandungen
jeweils ausgesprochen (Aufschlüsselung nach Jahren, politischen Bezirken und Art
der Bäder)?


4.      Wurde in diesen Jahren die Wasserqualität von Bädern durch Besichtigung und
Messungen an Ort und Stelle sowie durch die Entnahme und Untersuchung von
Wasserproben untersucht?

5.             Können durch Ihr Bundesministerium diese Überprüfungen für alle öffentlichen Bäder
in Österreich garantiert werden? Gibt es diesbezügliche Erlässe? Wenn ja, wie lauten
diese?

6.             Wie wird durch die jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden die Einhaltung
der Bestimmungen der Bäderhygiene-Verordnung kontrolliert (z.B. 30 Liter
Frischwasser, Vorhandensein von Überprüfungsprotokollen)?

7.             Welche Erkrankungen von BäderbesucherInnen sind den Behörden in diesen Jahren
bekannt geworden (z.B. Hautkrankheiten)?

8.             Wie viele Anzeigen nach dem Bäderhygienegesetz wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre)? Welche Beanstandungen betrafen
diese Anzeigen?

9.             Wie viele Legionellen-Fälle gab es 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 in Österreich
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

10.      Was waren jeweils die Gründe für dieses Auftreten?

Wo traten diese jeweils auf (Ersuche um Anlagenbeschreibung)?

11.      Zu welchen Erkrankungen führten diese? Wie viele Todesfälle gab es in diesen
Jahren?

12.      Welche grundsätzlichen gesundheitlichen Probleme sehen Sie im
„Warmwasserbereich" von Bädern, etc. ?