3182/J XXII. GP
Eingelangt am 20.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend mögliche Schließung des Bezirksgerichtes Hermagor
Derzeit wird vom Bundesministerium für Justiz eine Neuorganisation der Gerichtsstandorte in
Österreich geplant. Kernpunkt dieser Pläne ist die Schließung von zahlreichen
Bezirksgerichten, darunter soll sich dem Vernehmen nach auch das Bezirksgericht Hermagor
befinden.
Es steht damit zu befürchten, dass nach der Schließung mehrerer Gendarmerieposten und
Postämter im Bezirk Hermagor nun auch das Bezirksgericht verloren geht, also eine weitere
Ausdünnung öffentlicher Strukturen im Bezirk erfolgt.
Da es von Seiten des Justizministeriums weiterhin keinerlei detaillierte Aussagen zum
(Nicht)Fortbestand der Gerichtsstandorte gibt, werden Gerichtsbedienstete und Bevölkerung
des Bezirks Hermagor weiterhin im Ungewissen gelassen.
Die Schließung des
Bezirksgerichtes Hermagor würde nicht nur einen Verlust von
Arbeitsplätzen
(direkt am Gericht sowie Abwanderung von Rechtsanwälten) bedeuten,
sondern
auch den Zugang der Bürgerinnen zu „ihrem" Gericht erschweren. Dies
betrifft nicht
nur
Gerichtsverhandlungen, sondern auch die Einblicknahme in das Grundbuch oder die
Einholung
richterlichen Rats im Rahmen von Amtstagen.
Ihren Aussagen zufolge planen Sie, dass
Bezirkshauptstädte auch weiterhin Sitz von
Bezirksgerichten sein
sollen. In Ihrer Anfragebeantwortung 2770/AB (XXII. GP) führen Sie
dazu aus: „Ich strebe eine weitgehend an die Standorte der
Bezirksverwaltungsbehörden
angelehnte Gerichtsorganisation an, die
viele Vorteile bietet. "
Diese Vorgangsweise wäre gerade im Fall
des Bezirks Hermagor aufgrund seiner
topographischen
Lage sinnvoll und gerechtfertigt, da die Distanz zwischen dem westlichen
Teil
des Bezirks (Lesachtal) und Villach (vermutlich zuständiges Gericht bei einer
Schließung
des Bezirksgerichtes
Hermagor) an die 100 km beträgt.
Den unterfertigten Abgeordneten ist
nicht verborgen geblieben, dass Sie bei ähnlich
gelagerten
parlamentarischen Anfragen (bezüglich Schließung von Bezirksgerichten) nicht
auf
die einzelnen Fragen eingegangen sind, sondern alle Fragen mit einer einzigen
(noch dazu
sehr
allgemein und unbestimmt gehaltenen) Antwort zu beantworten versuchten. Es darf
daher ersucht werden,
nach Möglichkeit die gegenständliche Anfrage - parlamentarischen
Usancen folgend - Frage für Frage zu beantworten.
Somit
stellen die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin
für Justiz
nachfolgende
ANFRAGE
1. Wie viele Personen arbeiten derzeit am
Bezirksgericht Hermagor, wie viele davon sind
Richter?
2. Wie hoch ist der Arbeitsanfall beim
Bezirksgericht Hermagor, bezogen auf
Richterkapazitäten mit richterlichen Rechtsprechungsagenden?
3. Gilt Ihre Aussage, wonach am Sitz von
Bezirksverwaltungsbehörden auch Bezirksgerichte
bestehen sollten, auch für Hermagor?
4. Wenn ja: Bedeutet dies, dass man von einem
Fortbestand des Bezirksgerichtes Hermagor
ausgehen darf?
5.
Wenn
nein: Warum nicht?
6.
Spielt bei Ihren Planungen die spezielle topographische
Lage des Bezirks Hermagor eine
Rolle?
7. Ist es Ihrer Ansicht nach für die Bevölkerung
zumutbar, wenn das zuständige
Bezirksgericht 100 km entfernt ist?
8. Beziehen Sie auch den Umstand, dass Teile des
Bezirks Hermagor gar nicht bzw. nur sehr
schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, in Ihre
Überlegungen ein?
9. Welche Gründe sprechen Ihrer Ansicht nach für,
welche Gründe gegen die Schließung des
Bezirksgerichtes Hermagor?
10. Für
wann ist mit Ihrer Entscheidung betreffend die Zukunft des Bezirksgerichtes
Hermagor zu rechnen?