3182/J XXII. GP

Eingelangt am 20.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend mögliche Schließung des Bezirksgerichtes Hermagor

Derzeit wird vom Bundesministerium für Justiz eine Neuorganisation der Gerichtsstandorte in

Österreich   geplant.    Kernpunkt   dieser   Pläne   ist   die   Schließung   von   zahlreichen

Bezirksgerichten, darunter soll sich dem Vernehmen nach auch das Bezirksgericht Hermagor

befinden.

Es steht damit zu befürchten, dass nach der Schließung mehrerer Gendarmerieposten und

Postämter im Bezirk Hermagor nun auch das Bezirksgericht verloren geht, also eine weitere

Ausdünnung öffentlicher Strukturen im Bezirk erfolgt.

Da es von Seiten des Justizministeriums weiterhin keinerlei detaillierte Aussagen zum

(Nicht)Fortbestand der Gerichtsstandorte gibt, werden Gerichtsbedienstete und Bevölkerung

des Bezirks Hermagor weiterhin im Ungewissen gelassen.

Die Schließung des Bezirksgerichtes Hermagor würde nicht nur einen Verlust von
Arbeitsplätzen (direkt am Gericht sowie Abwanderung von Rechtsanwälten) bedeuten,
sondern auch den Zugang der Bürgerinnen zu „ihrem" Gericht erschweren. Dies betrifft nicht
nur Gerichtsverhandlungen, sondern auch die Einblicknahme in das Grundbuch oder die
Einholung richterlichen Rats im Rahmen von Amtstagen.

Ihren Aussagen zufolge planen Sie, dass Bezirkshauptstädte auch weiterhin Sitz von
Bezirksgerichten sein sollen. In Ihrer Anfragebeantwortung 2770/AB (XXII. GP) führen Sie
dazu aus: „Ich strebe eine weitgehend an die Standorte der Bezirksverwaltungsbehörden
angelehnte Gerichtsorganisation an, die viele Vorteile bietet. "

Diese Vorgangsweise wäre gerade im Fall des Bezirks Hermagor aufgrund seiner
topographischen Lage sinnvoll und gerechtfertigt, da die Distanz zwischen dem westlichen
Teil des Bezirks (Lesachtal) und Villach (vermutlich zuständiges Gericht bei einer Schließung
des Bezirksgerichtes Hermagor) an die 100 km beträgt.

Den unterfertigten Abgeordneten ist nicht verborgen geblieben, dass Sie bei ähnlich
gelagerten parlamentarischen Anfragen (bezüglich Schließung von Bezirksgerichten) nicht
auf die einzelnen Fragen eingegangen sind, sondern alle Fragen mit einer einzigen (noch dazu
sehr allgemein und unbestimmt gehaltenen) Antwort zu beantworten versuchten. Es darf
daher ersucht werden, nach Möglichkeit die gegenständliche Anfrage - parlamentarischen
Usancen folgend - Frage für Frage zu beantworten.


Somit   stellen   die   unterfertigten   Abgeordneten   an   die   Bundesministerin   für   Justiz
nachfolgende

ANFRAGE

1.   Wie viele Personen arbeiten derzeit am Bezirksgericht Hermagor, wie viele davon sind
Richter?

2.   Wie hoch ist der Arbeitsanfall beim Bezirksgericht Hermagor, bezogen auf
Richterkapazitäten mit richterlichen Rechtsprechungsagenden?

3.   Gilt Ihre Aussage, wonach am Sitz von Bezirksverwaltungsbehörden auch Bezirksgerichte
bestehen sollten, auch für Hermagor?

4.   Wenn ja: Bedeutet dies, dass man von einem Fortbestand des Bezirksgerichtes Hermagor
ausgehen darf?

5.             Wenn nein: Warum nicht?

6.              Spielt bei Ihren Planungen die spezielle topographische Lage des Bezirks Hermagor eine
Rolle?

7.    Ist es Ihrer Ansicht nach für die Bevölkerung zumutbar, wenn das zuständige
Bezirksgericht 100 km entfernt ist?

8.   Beziehen Sie auch den Umstand, dass Teile des Bezirks Hermagor gar nicht bzw. nur sehr
schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, in Ihre Überlegungen ein?

9.    Welche Gründe sprechen Ihrer Ansicht nach für, welche Gründe gegen die Schließung des
Bezirksgerichtes Hermagor?

10. Für wann ist mit Ihrer Entscheidung betreffend die Zukunft des Bezirksgerichtes
Hermagor zu rechnen?