3184/J XXII. GP
Eingelangt am 21.06.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Vermögensberatung und Vermögensdelikte von Fr. Krones-Taurer
Wie die Zeitschrift „News“ in ihrer Ausgabe Nr. 23 vom 9.6.05 unter dem Titel „Auf freiem Fuß statt im Häfen“ berichtete, musste die frühere Geschäftsführerin des Spendenvereins „World Vision“, die wegen Veruntreuung von Spendengeldern am 29. 9.04 zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt wurde, bis heute ihre Strafe nicht antreten. Stattdessen konnte Frau Krones Taurer ihre freie Zeit dazu nutzen, um bis heute völlig unbehindert ihre Gewerbeberechtigungen im Bereich Public Relations, Vermittlung von Verträgen zwischen VermögensberaterInnen und als Vermögensberaterin auszuüben. Frau Krones Taurer ist seit 18.2. 2003 alleinige Geschäftsführerin der Fa. Fibiz Vermögensverwaltung GmbH in Wien, seit 1.3.2003 auch alleinige Gesellschafterin dieser Firma.
Schon vor Jahren war Frau Krones Taurer in ein Konkursverfahren der Fa. „Golden Time“ verwickelt, bei dem ihr Geschäftspartner sogar wegen fahrlässiger Krida verurteilt wurde.
Obwohl das Urteil gegen Fr. Krones Taurer bereits am 29.9.04 ergangen und vermutlich nach weiteren drei Tagen rechtskräftig geworden ist, wurde die Magistratsabteilung 63 laut eigener Darstellung erst Anfang März 2005 vom Landesgericht Wien über die Verurteilung informiert. Die Verfahren wegen Entzugs der Gewerbeberechtigung für Public Relations und Vermittlung von Verträgen zwischen VermögensberaterInnen sind offensichtlich noch immer nicht abgeschlossen.
Als Vermögensberaterin müsste sich Frau Krones Taurer laut Darstellung der MA 63 (OTS 203 vom 8.6.05) nach EU-Recht in das Versicherungsvermittlungsregister eintragen lassen, wo sie aber laut MA 63 nicht aufscheint und daher nicht zur Ausübung des Gewerbes berechtigt ist.
Über die Homepage der Bundswirtschaftskammer (WKO) ist Frau Krones Taurer allerdings bis heute als Mitglied der Fachgruppe Finanzdienstleister bzw. der Berufsgruppe Vermögensberater und Hypothekarvermittler registriert.
In welcher dieser Funktionen Fr. Krones Taurer tätig geworden ist, um als Angeklagte wegen „gemeinschaftlich versuchten Scheckbetrugs und Urkundenfälschung“ demnächst vor dem Amtsgericht Passau Rede und Antwort zu stehen, ist uns nicht bekannt. Jedenfalls dürften ihre diesbezüglichen Aktivitäten kurz vor ihrer Verurteilung in Wien erfolgt sein. „NEWS“ schreibt jedenfalls, dass Fr. Krones Taurer im Juli 2004 im Bayrischen Wald festgenommen und gegen eine Kaution von € 20.000 am 4.8.2004 freigelassen wurde, sodass sie rechtzeitig zum Urteilsspruch in Wien wieder anwesend war.
Fr. Krones Taurer dürfte auch weitere einschlägige Aktivitäten entfaltet haben. So liegen uns Informationen vor, wonach sie im Frühjahr 2004 bei einer Wiener Bank im 3. Bezirk versucht haben soll, einen gefälschten Wechsel in der Höhe von 35.5 Mio. € einzulösen.
Andererseits sollen deutsche Strafverfolgungsbehörden im Frühjahr 2005 eine Hausdurchsuchung an einem der Wohnsitze von Fr. Krones Taurer erwirkt und auch durchgeführt haben.
Insgesamt gewinnt man den Eindruck, dass Frau Krones Taurer, die in früheren Jahren auch als Pressesprecherin eines ÖVP-Ministers tätig war, über die Jahre hinweg mit hoher (krimineller) Energie und völlig unbehelligt tätig sein durfte.
Nachdem schon das Verfahren wegen der Veruntreuung von Spendengeldern an die sechs Jahre dauerte, bis es mit einer rechtskräftigen Verurteilung zu 3 Jahren Haft beendet wurde,
nutzte Krones Taurer die Möglichkeit, um Strafaufschub anzusuchen. Dieser wurde laut „News“ zwar abgelehnt – Fr. Krones Taurer ist dennoch noch immer auf freiem Fuß.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: