3188/J XXII. GP
Eingelangt am 23.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Verdacht auf Tierquälerei in Zucht- bzw. Mastbetrieben o.a."
In
der AB 1748 / XXII.GP wurden die Fragen zum Schweinemastbetrieb Adolf Beckerle
beantwortet. (Gerichtliche) Verfahren waren
zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie ist der Stand des gerichtlichen Strafverfahrens
gegen den Schweinemäster Adolf
Beckerle u.a.?
2.
Welchen
Schweinebestand weist der Mastbetrieb Adolf Beckerle zur Zeit auf?
3.
Wann wurde 2004 und 2005 (Stichtag 31.05.2005) dieser
Betrieb durch Amtstierärzte
überprüft (ersuche um
Bekanntgabe der einzelnen Kontrollen)?
4.
Welche Missstände wurden dabei festgestellt? Welche
Maßnahmen wurden
jeweils
vorgeschrieben, um diese zu beseitigen?
5.
Wurden
2004 und 2005 (Stichtag 31.05.2005) Anzeigen gegen den Betreiber Adolf
Beckerle aufgrund dieser Kontrollen
erstattet? Wenn ja, wie viele und welche Delikte
betraf es?
6.
Wie viele der geschlachteten Schweine wurden 2004 aus
diesem Mastbetrieb als
untauglich (nachdem Fleischuntersuchungsgesetz) klassifiziert?
7.
Mit welchen konkreten Konsequenzen war dies für den
Betreiber dieses
Mastbetriebes
verbunden?
8.
Warum wurde bislang das Tierhaltungsverbot in diesem
Mastbetrieb nicht
durchgesetzt?
9.
Ist dieser Mastbetrieb momentan geschlossen? Wenn nein,
weshalb nicht?
10. Wenn ja, für wie lange?
11.
Wie
oft wurden in Österreich im Jahr 2004 in Zucht- bzw. Mastbetrieben durch den
jeweils zuständigen Amtstierarzt „Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen
Zustandes der Tierhaltung" aufgetragen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wie
viele davon wurden bescheidmäßig aufgetragen?
12.
Wie viele Lokalaugenscheine in Zucht- bzw. Mastbetrieben
wurden durch
Amtstierärzte 2004
durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
13.
Zu welchen veterinärrechtlichen Maßnahmen führten jeweils
diese
Lokalaugenschein
- Kontrollen?
14.
In wie vielen Fällen musste in diesem Jahr die
Herstellung des rechtmäßigen
Zustandes nach dem
jeweiligen Landestierschutzgesetz angeordnet werden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
15.
In
wie vielen Fällen wurde ein überhöhter Tier(Mast)-Bestand festgestellt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Welche
und wie viele
Bescheide oder sonstige Anordnungen
mussten deswegen erlassen werden?
16.
In wie vielen
Fällen mussten in diesen Jahren eine Sperre nach den
Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung verfügt werden
(Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
17. In wie
vielen Fällen musste die Tötung von Tieren angeordnet und
durchgeführt werden? Wie viele Betriebe betraf es? Wie
viele Tiere mussten
jeweils getötet
werden (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?
18. In wie
vielen Fällen wurden 2004 durch Amtstierärzte (bzw. Veterinärverwaltungen)
gerichtliche Anzeigen
nach § 222 StGB (Verdachts der Tierquälerei) erstattet? Wie
viele davon betrafen Zucht- bzw. Mastbetrieben (Aufschlüsselung jeweils auf
Jahre
und Bundesländer)?