3189/J XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Anzeigen bzw. Strafverfahren nach § 222 StGB II“

Mit der AB 1756 / XXII.GP wurden dazu die fast gleichlautenden Fragen beantwortet.
2004 gab es nach Presseberichten wieder eine „große Zahl an Tierquälereien“ (z.B. „Landwirt
ließ 3000 Hühner verhungern und verdursten oder Haft für Tierquäler“). Diese dürfen
allerdings nicht toleriert werden, Tierschutzgesetze müssen eingehalten werden. Darüber
hinaus wird berichtet, dass engagierte Tierschützer, die dies aufdecken bei Gericht angezeigt
werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.  Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB kam es durch Private,
Interessenvertretungen oder die zuständigen Behörden (z.B. Veterinärverwaltung) im
Jahr 2004 (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. StA)?

2.              Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf? Wie viele dieser Strafanzeigen nach § 222
StGB wurden gegen Private, Gewerbetreibende, Bauern oder Tiertransporteure
erstattet (Aufschlüsselung nach diesen Gruppen)?

3.              Wie viele Strafverfahren gab es 2004 nach § 222 StGB (Aufschlüsselung auf
Gerichte)?

4.      Wie viele dieser Anzeigen wurden diversionell erledigt (Aufschlüsselung auf
Staatsanwaltschaften)?


5.             Wie viele Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt (Aufschlüsselung
auf Staatsanwaltschaften)?

6.             Wie viele dieser Verfahren wurden aufgrund dieser Anzeigen in diesem Jahr
eingestellt (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften)?

7.             Zu wie vielen rechtkräftigen Verurteilungen nach § 222 StGB kam es 2004? Welche
Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung auf Gerichte)?

8.             In wie vielen Fällen wurden 2001,2002, 2003 und 2004 in diesem Zusammenhang
Tierschützer gerichtlich angezeigt (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung,
Nötigung)?

9.             Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf? Wie viele dieser Strafanzeigen wurden von
Privaten, Gewerbetreibenden, Bauern oder Tiertransporteuren erstattet
(Aufschlüsselung nach diesen Gruppen)?

10.      Wie viele diesbezüglichen Strafverfahren gab es 2001, 2002, 2003 und 2004
(Aufschlüsselung auf Gerichte)?

11.      Wie viele dieser Anzeigen wurden in diesen Jahren diversionell erledigt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?

12.      Wie viele Strafanzeigen wurden in diesen Jahren jeweils zurückgelegt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?

13.      Wie viele dieser Verfahren wurden aufgrund dieser Anzeigen in diesen Jahren
eingestellt (Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?

14.      Zu wie vielen rechtkräftigen Verurteilungen von Tierschützern kam es 2001, 2002,
2003 und 2004? Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils
Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichte)?