3195/J XXII. GP
Eingelangt am 24.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend "Wasserqualität in Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) II"
Zu
hohe Nitratbelastungen wurden im Rahmen der Aktion „Wassercheck" in
privaten
Hausbrunnen nachgewiesen. 20.000 Österreicher haben 2004 eine Test-Box der
privaten
Wasseragentur Aquaquality Austria (AQA) gekauft, das Wasser getestet und im
Austria
Research Center Seibersdorf untersuchen
lassen. Dabei wurden insgesamt bei 22% der 20.000
Proben (verschiedene) Grenz- oder Richtwertüberschreitungen
festgestellt. Insgesamt wurde
die Qualität des Trinkwassers als gut bezeichnet, aber in vielen Fällen wird
das Trinkwasser -
so eine Erkenntnis - erst auf den letzten Metern verschmutzt.
Das große Problem lag dabei bei den österreichischen Hausbrunnen:
12,7
Prozent aller Proben aus privaten Brunnen lagen über dem Nitrat-Grenzwert von
50
Milligramm pro Liter. Belastungen gab es auch dort, wo die
Grundwassermessstellen keine
Grenzwertüberschreitungen messen, so AQA-Geschäftsführer Stephan Bruck: „Das
heißt,
dass die Nitratprobleme von Brunnenbesitzern teilweise hausgemacht sind“ - das
könne von
überdüngten Gärten bis hin zu baulichen Problemen reichen. Bei öffentlichen
Versorgern
übertrafen 0,4% der Proben den Grenzwert.
Das
Schwermetall Nickel wurde bei rund 12% der Proben aus Haushalten
(Armaturenproblematik) nachgewiesen und bei
2,9% der Proben überhöhe Bleiwerte (Wien
aber 22%!).
Diese
Zahlen über die Nitratbelastung deckten sich auch mit den Ergebnissen einer
Untersuchung der AK Oberösterreich, die
teilweise erschreckende Ergebnisse brachten.
Von 1183 Wasserproben aus Oberösterreich lagen 72 über
dem zulässigen Nitrat-Höchstwert
von 50 mg/1. AK-Präsident Johann Kalliauer forderte daher kostenlose
Trinkwasseranalysen
nicht nur für die
Milchbauern, sondern auch für die privaten Hausbrunnenbesitzer.
Von
den 1.183 entnommenen Wasserproben aus Hausbrunnen in den belasteten Gebieten
Eferdinger Becken, Machland und unteres Ennstal lagen 72 Proben über dem
zulässigen
Nitrat-Höchstwert von 50 mg/1. 14 Proben
wiesen sogar einen Nitratwert von über 100 mg/1
auf. Spitzenreiter war ein Brunnen
aus Schwertberg mit über 221 mg/1, gefolgt von einer
Probe aus Aschach mit 206 mg/1 und einer weiteren Probe aus Schwermetall mit
183 mg/1.
Die
Landesregierung sollte daher - so die Arbeiterkammer OÖ - allen
Hausbrunnenbesitzern,
die keinen öffentlichen Wasseranschluss haben, regelmäßig Trinkwasseranalysen
bezahlen
und nicht wie bisher nur milcherzeugenden Landwirten. Als Hauptverursacher der
Grundwasserbelastung durch Nitrate sieht übrigens auch das Land Oberösterreich
die
Landwirtschaft.
Zu
befürchten ist, dass mit der geplanten Aufweichung des Stickstoff-Höchstwertes
durch
eine Novelle zum Wasserrechtsgesetz die Nitratbelastung im Grundwasser wieder
steigen
wird. Statt wieder Ausnahmen für die
Intensivlandwirtschaft zu schaffen, sollte aus Sicht des
Fragestellers der Grenzwert jedenfalls beibehalten und besser
kontrolliert werden. Die
Bundesarbeitskammer hat dies heftigst kritisiert:
„In
den letzten Jahren wurden in Österreich pro Hektar landwirtschaftlicher
Nutzfläche
jährlich im Durchschnitt 104 Kilogramm Stickstoff aufgebracht, davon 36
Kilogramm aus
Wirtschaftsdünger. Und davon gelangen durchschnittlich 26 Kilogramm als
Stickstoffüberschuss ins Grundwasser. Dem Durchschnittswert von 36 Kilogramm
als
Wirtschaftsdünger (Stallmist, Gülle,
Jauche) steht derzeit ein zuverlässiger Maximalwert von
170 Kilogramm gegenüber. Dieser Höchstwert wurde mit dem geltenden
Nitrat-
Aktionsprogramm im Jahr 2003 eingeführt.
Nun
soll der Höchstwert von 170 Kilogramm Stickstoff überschritten werden dürfen.
Es
können, so heißt es im Entwurf— die Begutachtungsfrist für die
Wasserrechtsgesetz-Novelle
2005 endet am 25. April. Zusätzliche
Kriterien, Maßnahmen, Verfahren und Verhaltensweisen
werden festgelegt, deren Vorliegen bzw. Einhaltung sichergestellt wird,
dass die schrittweise
Reduzierung und Verhinderung der weiteren Verschmutzung der Gewässer nicht
gefährdet
ist, wenn Ackerbau- und Tierhaltungsbetriebe von der festgelegten Höchstmenge
an Stickstoff
(also 170 kg) abweichen. Bisher hat eine solche Ausnahmeregelung nur Dänemark
vorgesehen, also ein Land, das mit seiner industriellen Landwirtschaft beim
Düngeeinsatz an
der Spitze steht."
In der AB 554/XXII.
GP wurden diesbezügliche Fragen des Fragestellers beantwortet. Dabei
wurde unter anderem mitgeteilt, dass 2003 eine Schwerpunktaktion hinsichtlich
der Qualität
von Trinkwasser bei
Milcherzeugerbetriebe geplant ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage
1. Hat sich seit 2003 an der Beantwortung der Fragen
1 bis 3 zur Anfrage 572/J XXII GP
eine inhaltliche
Änderung ergeben? Wenn ja, welche?
1.1
Wie
viele Hausbrunnen (Einzelversorgungsanlagen) gibt es in Österreich
(Aufschlüsselung nach einzelnen
Bundesländern)? Wenn diese nicht erfasst sind, ist
Ihnen eine Schätzung bekannt?
1.2
Wie oft wurden periodische Überprüfungen dieser
Hausbrunnen aufgrund bestehender
gesetzlicher
Bestimmungen in den Jahren 2003 und 2004 vorgenommen
(Aufschlüsselung nach einzelnen
Bundesländern)?
1.3
Welche konkreten Ergebnisse gab es bei den jeweiligen
Untersuchungen
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
2. Sehen Sie zur Hebung bzw. Sicherung der
Wasserqualität in
Einzelwasserversorgungsanlagen zurzeit einen legistischen Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
3. Sehen Sie grundsätzlich einen Handlungsbedarf in
der Vollziehung des Bundes bzw. der
Länder (mittelbare Bundesverwaltung etc.), um die Qualität von
Trinkwasser
(Wassergüte) in Hausbrunnen (Einzelwasserversorgungsanlagen) in Österreich zu
verbessern?
Wenn
ja, welchen?
Wenn nein, weshalb nicht?
4. Haben Sie in den Jahren 2003 und 2004 in dieser
Frage auch mit den jeweils zuständigen
Stellen der Landesregierungen (Landeshauptmann/hauptfrau) bereits
Kontakt
aufgenommen? Wenn ja, was war das Ergebnis
dieser Gespräche?
Wenn nein, werden Sie zu diesen Fragen und Problemen mit
den jeweils zuständigen
Stellen der Landesregierung Kontakt aufnehmen?
Falls nein, weshalb nicht ?
5.
Worin liegen aus Ihrer Sicht die Hauptprobleme für die
Einhaltung der notwendigen und
vorgeschriebenen
Wasserqualität aus Hausbrunnen?
6.
Welche Maßnahmen wären zur Behebung dieser
bekanntgewordenen Mängel (z.B.
Nitratbelastung), aus
Sicht ihres Ressorts, notwendig?
7.
Trinkwasser aus Hausbrunnen unterliegt in der Regel
keiner behördlichen Kontrolle.
Halten Sie das im
Lichte der bekannten Probleme für änderungswürdig?
a.) Wenn ja, in welcher Form sollte eine Änderung erfolgen?
b.) Wenn nein, weshalb sehen Sie keinen Handlungsbedarf?
c.) Halten Sie das Prinzip der Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer weiterhin für
sinnvoll?
8. Halten
Sie nun eine generelle - behördliche - Bestandsaufnahme des Zustandes von
Hausbrunnen und der Qualität von
Trinkwasser aus Einzelwasserversorgungsanlagen
(Hausbrunnen) aus gesundheitspolitischen Gründen für Österreich für
sinnvoll und
notwendig?
Wenn nein, warum nicht?
9. Wurden
- wie zugesagt - auch 2003 und 2004 bundesweite Schwerpunktaktionen
betreffend Wasserqualität und mikrobiologische Mängel bei
Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja:
a)
Wie
viele Proben wurden bei dieser Schwerpunktaktion gezogen?
b)
Wo wurden diese Proben gezogen (Auflistung auf
Bundesländer und einzelne
Bezirke)?
c)
Welche Untersuchungen (Parameter) wurden bei diesen
Schwerpunktaktionen
durchgeführt?
d)
Wie lauten die konkreten Ergebnisse (Auflistung auf
Bundesländer und einzelne
Betriebe)?
e)
Welche
Erkenntnisse ziehen Sie aus den vorliegenden Ergebnissen?
f) Sehen Sie in
den Ergebnissen aus Ihrer Sicht einen Handlungsbedarf?
Wenn ja - wie sieht
dieser aus?
Wenn nein - weshalb nicht?
(Ersuche in der Beantwortung jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und die Bundesländer)
10.
Wer führte die Untersuchungen (Analysen) bei diesen
Schwerpunktaktionen des
Gesundheitsministeriums
durch?
11.
Wird auch 2005 eine derartige Schwerpunktaktion durchgeführt?
Wenn nein, warum
nicht?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen bislang vor?
Falls noch keine Ergebnisse vorliegen, wann ist mit diesen zu rechnen?
12.
Welche
Kontroll- und Analyseergebnisse über Hausbrunnen von den
Lebensmittelaufsichtsorganen für die Jahre
2003 und 2004 liegen vor (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
13.
Welche Maßnahmen wurden 2003 und 2004 durchgeführt bzw.
sind 2005 geplant, um die
Eigenkontrolle der
Hausbrunnenbesitzer bzw. Hausbrunnennutzer zu erhöhen?
14.
Ist
es aus Sicht Ihres Ressort richtig, dass Hausbrunnenbesitzer die Trinkwasser im
Rahmen einer Privatzimmervermietung,
Pension oder Urlaub am Bauernhof an ihre Gäste
abgeben, den lebensmittelrechtlichen Vorschriften unterliegen - auch
wenn eine
bewilligungsfreie Grundwassernutzung
vorliegt - und die Kontrolle dieses Lebensmittels
durch die Lebensmittelaufsichtsorgane zu erfolgen hat?
Wenn nein, warum nicht?
15. Unterliegt Wasser aus Hausbrunnen, das als
Lebensmittel in Verkehr gebracht wird (siehe
vorige Frage) ebenfalls der Eigenkontrolle?
Wenn ja, wie viele Hausbrunnenbesitzer (z.B. Bäuerliche
Betriebe) sind in Österreich
davon betroffen?
16. Wie
viele Hausbrunnen - deren Trinkwasser im Rahmen einer Beherbergung oder
Verköstigung Gästen angeboten wird - wurden 2003 und 2004 durch
Lebensmittelaufsichtsorgane auf Sicherheit,
Hygiene Verkehrsfähigkeit etc. kontrolliert?
17.
Was war das Ergebnis dieser Kontrollen und
Untersuchungen (Aufschlüsselung auf Jahre
und Bundesländer)?
18.
Wurden
durch Ihr Ressort 2003, 2004 oder 2005 gegenüber dem BM für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft Maßnahmen zur Hebung der Grund- bzw.
Trinkwasserqualität von Wasser aus Hausbrunnen angeregt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?
19. Welche lebensmittelrechtlichen Maßnahmen können
sie nach der geltenden Rechtslage als
ressortzuständige Bundesministerin veranlassen, wenn es sich bei
Verunreinigungen im
Wasser von Hausbrunnen um flächendeckende Verunreinigungen wie z.B. erhöhte
Nitratwerte oder Bakterien handelt?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen können vom
Landeshauptmann/Landeshauptfrau
veranlasst werden?
20.
Welche und wie viele diesbezüglicher Maßnahmen wurden
von ihnen bzw. ihren Ressort
2003 und 2004
veranlasst? Welche von den Landeshauptleuten/ Landeshauptfrauen?
21.
Welche Behörden können die Schließung (Sperre) eines
Hausbrunnen bei Vorliegen bau-
oder
installationstechnischer Mängel bzw. aus gesundheitlichen Gründen veranlassen
(gleichgültig ob es sich um bewilligter oder beiwilligungsfreier Grund- und
bzw.
Quellwassernutzung handelt)
a)
bei verseuchten oder mit Schadstoffen (z.B. Atrazin,
Nitrat) belastetem Wasser für den
eigenen
Haus- und Wirtschaftsbedarf
b)
bei verseuchten oder mit Schadstoffen belastetem Wasser,
das lebensmittelrechtlich in
Verkehr gebracht
wird?
c)
Bei
bau- oder installationstechnischen Mängeln?
22.
Unter welchen Voraussetzungen bzw. wann kann die
zuständige Lebensmittel- oder
Sanitätspolizei eine
Schließung (Sperre) von Hausbrunnen veranlassen?
23.
Können auch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Einbau von
Entkeimungsanlagen) verlangt
werden?
24. Wie viele Hausbrunnen mussten durch die jeweils
zuständigen Behörden 2003 und 2004
gesperrt werden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
Wie viele bereits im Jahr 2005?
25.
Wie sieht das aktuelle Krisenkonzept des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
für die betroffene Bevölkerung aus, wenn das Quell- bzw. Grundwasser die
Hausbrunnen
versorgen versiegt bzw. Hausbrunnen aus baulichen oder gesundheitspolitischen
Gründen
gesperrt werden
müssen (z.B. Trockenperiode)?
26.
Wer übernimmt in diesem Fall die Wasserversorgung? Wer
ist für deren Finanzierung
zuständig?
27.
Wie oft musste dies in den Jahren 2003 und 2004
vorgenommen werden (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
28.
Wie oft wurden in den Jahren 2003 und 2004 Hausbrunnen
auf bauliche und
installationstechnische
Mängel überprüft (Anzahl der überprüften Hausbrunnen und
Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
29.
Welches Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen
(Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
30.
In welcher Form wird aus gesundheitspolitischen
Überlegungen die Sanierung von
Hausbrunnen durch Ihr
Ressort gefördert?
31. Welche aktuellen Landesforderungen
gibt es dafür (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
32.
Welche Werte (Wassergüte) liegen über
Einzelwasserversorgungsanlagen vor, die in das
bundesweit angelegte Wasserinformationssystem aufgenommen wurden (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
33.
Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zum Schutz der
österreichischen
Wasserressourcen (z.B. Grundwasser) treffen?
34.
Wie wird seitens Ihres Ressorts die Einhaltung des Nitrat-Aktionsprogramms
2003 in der
Landwirtschaft durch
Lebensmittelkontrollen und Lebensmittelanalysen überprüft?
35.
Wie viele entsprechende Kontrollen fanden 2004 statt
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
36.
Welches Ergebnis erbrachten 2004 diese Kontrollen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
37.
Wie
wurden festgestellte Verstöße geahndet?
38.
Wie sah die gezogene Probenanzahl für Trinkwasser und
abgefüllte Wässer in den Jahren
2003 und 2004 aus?
39. Welches konkrete Ergebnis erbrachten diese Untersuchungen in den Jahren 2003 und
2004 (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Produkte)?
40.
Wie
sieht die Probenanzahl für Trinkwasser und abgefüllte Wässer im Jahr 2005 aus?
Welches Ergebnis erbrachten die bereits in
diesem Jahr vorgenommenen Überprüfungen?
41. Warum müsste 2004 die
Mineralwasser- und Quellwasserverordnung geändert werden?
42.
Wurden
durch Ihr Ressort 2003 oder 2004 gegenüber dem Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft spezielle wasserrechtliche Maßnahmen zur
Hebung der Grund- bzw. Trinkwasserqualität von Wasser am Hausbrunnen
angeregt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?
43. Welche
Maßnahmen, Aktionen, Projekte etc. werden sie als für Gesundheitsministerium
zum Schutz der
Lebensressource Wasser auch nach dem „Internationalen Jahr des
Wassers" (2003) in den Jahren 2005 und 2006 ergreifen, veranlassen oder
fördern?