3195/J XXII. GP

Eingelangt am 24.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend "Wasserqualität in Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) II"

Zu hohe Nitratbelastungen wurden im Rahmen der Aktion „Wassercheck" in privaten
Hausbrunnen nachgewiesen. 20.000 Österreicher haben 2004 eine Test-Box der privaten
Wasseragentur Aquaquality Austria (AQA) gekauft, das Wasser getestet und im Austria
Research Center Seibersdorf untersuchen lassen. Dabei wurden insgesamt bei 22% der 20.000
Proben (verschiedene) Grenz- oder Richtwertüberschreitungen festgestellt. Insgesamt wurde
die Qualität des Trinkwassers als gut bezeichnet, aber in vielen Fällen wird das Trinkwasser -
so eine Erkenntnis - erst auf den letzten Metern verschmutzt.

Das große Problem lag dabei bei den österreichischen Hausbrunnen:

12,7 Prozent aller Proben aus privaten Brunnen lagen über dem Nitrat-Grenzwert von 50
Milligramm pro Liter. Belastungen gab es auch dort, wo die Grundwassermessstellen keine
Grenzwertüberschreitungen messen, so AQA-Geschäftsführer Stephan Bruck: „Das heißt,
dass die Nitratprobleme von Brunnenbesitzern teilweise hausgemacht sind“ - das könne von
überdüngten Gärten bis hin zu baulichen Problemen reichen. Bei öffentlichen Versorgern
übertrafen 0,4% der Proben den Grenzwert.

Das Schwermetall Nickel wurde bei rund 12% der Proben aus Haushalten
(Armaturenproblematik) nachgewiesen und bei 2,9% der Proben überhöhe Bleiwerte (Wien
aber 22%!).

Diese Zahlen über die Nitratbelastung deckten sich auch mit den Ergebnissen einer
Untersuchung der AK Oberösterreich, die teilweise erschreckende Ergebnisse brachten.

Von 1183 Wasserproben aus Oberösterreich lagen 72 über dem zulässigen Nitrat-Höchstwert
von 50 mg/1. AK-Präsident Johann Kalliauer forderte daher kostenlose Trinkwasseranalysen
nicht nur für die Milchbauern, sondern auch für die privaten Hausbrunnenbesitzer.

Von den 1.183 entnommenen Wasserproben aus Hausbrunnen in den belasteten Gebieten
Eferdinger Becken, Machland und unteres Ennstal lagen 72 Proben über dem zulässigen
Nitrat-Höchstwert von 50 mg/1. 14 Proben wiesen sogar einen Nitratwert von über 100 mg/1
auf. Spitzenreiter war ein Brunnen aus Schwertberg mit über 221 mg/1, gefolgt von einer
Probe aus Aschach mit 206 mg/1 und einer weiteren Probe aus Schwermetall mit 183 mg/1.

Die Landesregierung sollte daher - so die Arbeiterkammer OÖ - allen Hausbrunnenbesitzern,
die keinen öffentlichen Wasseranschluss haben, regelmäßig Trinkwasseranalysen bezahlen
und nicht wie bisher nur milcherzeugenden Landwirten. Als Hauptverursacher der
Grundwasserbelastung durch Nitrate sieht übrigens auch das Land Oberösterreich die
Landwirtschaft.

Zu befürchten ist, dass mit der geplanten Aufweichung des Stickstoff-Höchstwertes durch
eine Novelle zum Wasserrechtsgesetz die Nitratbelastung im Grundwasser wieder steigen
wird. Statt wieder Ausnahmen für die Intensivlandwirtschaft zu schaffen, sollte aus Sicht des
Fragestellers der Grenzwert jedenfalls beibehalten und besser kontrolliert werden. Die
Bundesarbeitskammer hat dies heftigst kritisiert:

„In den letzten Jahren wurden in Österreich pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche
jährlich im Durchschnitt 104 Kilogramm Stickstoff aufgebracht, davon 36 Kilogramm aus
Wirtschaftsdünger. Und davon gelangen durchschnittlich 26 Kilogramm als
Stickstoffüberschuss ins Grundwasser. Dem Durchschnittswert von 36 Kilogramm als
Wirtschaftsdünger (Stallmist, Gülle, Jauche) steht derzeit ein zuverlässiger Maximalwert von
170 Kilogramm gegenüber. Dieser Höchstwert wurde mit dem geltenden Nitrat-
Aktionsprogramm im Jahr 2003 eingeführt.

Nun soll der Höchstwert von 170 Kilogramm Stickstoff überschritten werden dürfen. Es
können, so heißt es im Entwurf— die Begutachtungsfrist für die Wasserrechtsgesetz-Novelle
2005 endet am 25. April. Zusätzliche Kriterien, Maßnahmen, Verfahren und Verhaltensweisen
werden festgelegt, deren Vorliegen bzw. Einhaltung sichergestellt wird, dass die schrittweise
Reduzierung und Verhinderung der weiteren Verschmutzung der Gewässer nicht gefährdet
ist, wenn Ackerbau- und Tierhaltungsbetriebe von der festgelegten Höchstmenge an Stickstoff
(also 170 kg) abweichen. Bisher hat eine solche Ausnahmeregelung nur Dänemark
vorgesehen, also ein Land, das mit seiner industriellen Landwirtschaft beim Düngeeinsatz an
der Spitze steht."

In der AB 554/XXII. GP wurden diesbezügliche Fragen des Fragestellers beantwortet. Dabei
wurde unter anderem mitgeteilt, dass 2003 eine Schwerpunktaktion hinsichtlich der Qualität
von Trinkwasser bei Milcherzeugerbetriebe geplant ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage

1.    Hat sich seit 2003 an der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 zur Anfrage 572/J XXII GP
eine inhaltliche Änderung ergeben? Wenn ja, welche?

1.1 Wie viele Hausbrunnen (Einzelversorgungsanlagen) gibt es in Österreich
(Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern)? Wenn diese nicht erfasst sind, ist
Ihnen eine Schätzung bekannt?

1.2     Wie oft wurden periodische Überprüfungen dieser Hausbrunnen aufgrund bestehender
gesetzlicher Bestimmungen in den Jahren 2003 und 2004 vorgenommen
(Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern)?

1.3     Welche konkreten Ergebnisse gab es bei den jeweiligen Untersuchungen
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

2.    Sehen Sie zur Hebung bzw. Sicherung der Wasserqualität in
Einzelwasserversorgungsanlagen zurzeit einen legistischen Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?

Wenn nein, warum nicht?

3.    Sehen Sie grundsätzlich einen Handlungsbedarf in der Vollziehung des Bundes bzw. der
Länder (mittelbare Bundesverwaltung etc.), um die Qualität von Trinkwasser
(Wassergüte) in Hausbrunnen (Einzelwasserversorgungsanlagen) in Österreich zu
verbessern?

Wenn ja, welchen?
Wenn nein, weshalb nicht?

4.    Haben Sie in den Jahren 2003 und 2004 in dieser Frage auch mit den jeweils zuständigen
Stellen der Landesregierungen (Landeshauptmann/hauptfrau) bereits Kontakt
aufgenommen? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche?

Wenn nein, werden Sie zu diesen Fragen und Problemen mit den jeweils zuständigen
Stellen der Landesregierung Kontakt aufnehmen?
Falls nein, weshalb nicht ?

 

5.             Worin liegen aus Ihrer Sicht die Hauptprobleme für die Einhaltung der notwendigen und
vorgeschriebenen Wasserqualität aus Hausbrunnen?

6.             Welche Maßnahmen wären zur Behebung dieser bekanntgewordenen Mängel (z.B.
Nitratbelastung), aus Sicht ihres Ressorts, notwendig?

7.             Trinkwasser aus Hausbrunnen unterliegt in der Regel keiner behördlichen Kontrolle.
Halten Sie das im Lichte der bekannten Probleme für änderungswürdig?

a.) Wenn ja, in welcher Form sollte eine Änderung erfolgen?

b.) Wenn nein, weshalb sehen Sie keinen Handlungsbedarf?

c.) Halten Sie das Prinzip der Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer weiterhin für

sinnvoll?

8.   Halten Sie nun eine generelle - behördliche - Bestandsaufnahme des Zustandes von
Hausbrunnen und der Qualität von Trinkwasser aus Einzelwasserversorgungsanlagen
(Hausbrunnen) aus gesundheitspolitischen Gründen für Österreich für sinnvoll und
notwendig?

Wenn nein, warum nicht?

9.   Wurden - wie zugesagt - auch 2003 und 2004 bundesweite Schwerpunktaktionen
betreffend Wasserqualität und mikrobiologische Mängel bei
Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht? Wenn ja:

a)  Wie viele Proben wurden bei dieser Schwerpunktaktion gezogen?

b)  Wo wurden diese Proben gezogen (Auflistung auf Bundesländer und einzelne
Bezirke)?

c)  Welche Untersuchungen (Parameter) wurden bei diesen Schwerpunktaktionen
durchgeführt?

d)  Wie lauten die konkreten Ergebnisse (Auflistung auf Bundesländer und einzelne
Betriebe)?

e)  Welche Erkenntnisse ziehen Sie aus den vorliegenden Ergebnissen?

f)    Sehen Sie in den Ergebnissen aus Ihrer Sicht einen Handlungsbedarf?
Wenn ja - wie sieht dieser aus?

Wenn nein - weshalb nicht?

(Ersuche in der Beantwortung jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und die Bundesländer)

10.     Wer führte die Untersuchungen (Analysen) bei diesen Schwerpunktaktionen des
Gesundheitsministeriums durch?

11.     Wird auch 2005 eine derartige Schwerpunktaktion durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen bislang vor?

Falls noch keine Ergebnisse vorliegen, wann ist mit diesen zu rechnen?

12.     Welche Kontroll- und Analyseergebnisse über Hausbrunnen von den
Lebensmittelaufsichtsorganen für die Jahre 2003 und 2004 liegen vor (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?

13.     Welche Maßnahmen wurden 2003 und 2004 durchgeführt bzw. sind 2005 geplant, um die
Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer bzw. Hausbrunnennutzer zu erhöhen?

14.     Ist es aus Sicht Ihres Ressort richtig, dass Hausbrunnenbesitzer die Trinkwasser im
Rahmen einer Privatzimmervermietung, Pension oder Urlaub am Bauernhof an ihre Gäste
abgeben, den lebensmittelrechtlichen Vorschriften unterliegen - auch wenn eine
bewilligungsfreie Grundwassernutzung vorliegt - und die Kontrolle dieses Lebensmittels
durch die Lebensmittelaufsichtsorgane zu erfolgen hat?

Wenn nein, warum nicht?

15. Unterliegt Wasser aus Hausbrunnen, das als Lebensmittel in Verkehr gebracht wird (siehe
vorige Frage) ebenfalls der Eigenkontrolle?

Wenn ja, wie viele Hausbrunnenbesitzer (z.B. Bäuerliche Betriebe) sind in Österreich
davon betroffen?

16. Wie viele Hausbrunnen - deren Trinkwasser im Rahmen einer Beherbergung oder
Verköstigung Gästen angeboten wird - wurden 2003 und 2004 durch
Lebensmittelaufsichtsorgane auf Sicherheit, Hygiene Verkehrsfähigkeit etc. kontrolliert?


17.       Was war das Ergebnis dieser Kontrollen und Untersuchungen (Aufschlüsselung auf Jahre
und Bundesländer)?

18.       Wurden durch Ihr Ressort 2003, 2004 oder 2005 gegenüber dem BM für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Maßnahmen zur Hebung der Grund- bzw.
Trinkwasserqualität von Wasser aus Hausbrunnen angeregt?

Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?

19.  Welche lebensmittelrechtlichen Maßnahmen können sie nach der geltenden Rechtslage als
ressortzuständige Bundesministerin veranlassen, wenn es sich bei Verunreinigungen im
Wasser von Hausbrunnen um flächendeckende Verunreinigungen wie z.B. erhöhte
Nitratwerte oder Bakterien handelt?

Welche diesbezüglichen Maßnahmen können vom Landeshauptmann/Landeshauptfrau
veranlasst werden?

20.  Welche und wie viele diesbezüglicher Maßnahmen wurden von ihnen bzw. ihren Ressort
2003 und 2004 veranlasst? Welche von den Landeshauptleuten/ Landeshauptfrauen?

21.       Welche Behörden können die Schließung (Sperre) eines Hausbrunnen bei Vorliegen bau-
oder installationstechnischer Mängel bzw. aus gesundheitlichen Gründen veranlassen
(gleichgültig ob es sich um bewilligter oder beiwilligungsfreier Grund- und bzw.
Quellwassernutzung handelt)

 

a)   bei verseuchten oder mit Schadstoffen (z.B. Atrazin, Nitrat) belastetem Wasser für den
eigenen Haus- und Wirtschaftsbedarf

b)  bei verseuchten oder mit Schadstoffen belastetem Wasser, das lebensmittelrechtlich in
Verkehr gebracht wird?

c)   Bei bau- oder installationstechnischen Mängeln?

 

22.       Unter welchen Voraussetzungen bzw. wann kann die zuständige Lebensmittel- oder
Sanitätspolizei eine Schließung (Sperre) von Hausbrunnen veranlassen?

23.  Können auch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Einbau von Entkeimungsanlagen) verlangt
werden?


24. Wie viele Hausbrunnen mussten durch die jeweils zuständigen Behörden 2003 und 2004
gesperrt werden (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

Wie viele bereits im Jahr 2005?

25.  Wie sieht das aktuelle Krisenkonzept des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
für die betroffene Bevölkerung aus, wenn das Quell- bzw. Grundwasser die Hausbrunnen
versorgen versiegt bzw. Hausbrunnen aus baulichen oder gesundheitspolitischen Gründen
gesperrt werden müssen (z.B. Trockenperiode)?

26.  Wer übernimmt in diesem Fall die Wasserversorgung? Wer ist für deren Finanzierung
zuständig?

27.  Wie oft musste dies in den Jahren 2003 und 2004 vorgenommen werden (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?

28.  Wie oft wurden in den Jahren 2003 und 2004 Hausbrunnen auf bauliche und
installationstechnische Mängel überprüft (Anzahl der überprüften Hausbrunnen und
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

29.  Welches Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

30.       In welcher Form wird aus gesundheitspolitischen Überlegungen die Sanierung von
Hausbrunnen durch Ihr Ressort gefördert?

31.       Welche aktuellen Landesforderungen gibt es dafür (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

32.       Welche Werte (Wassergüte) liegen über Einzelwasserversorgungsanlagen vor, die in das
bundesweit angelegte Wasserinformationssystem aufgenommen wurden (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?

33.  Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zum Schutz der österreichischen
Wasserressourcen (z.B. Grundwasser) treffen?


34.   Wie wird seitens Ihres Ressorts die Einhaltung des Nitrat-Aktionsprogramms 2003 in der
Landwirtschaft durch Lebensmittelkontrollen und Lebensmittelanalysen überprüft?

35.   Wie viele entsprechende Kontrollen fanden 2004 statt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

36.   Welches Ergebnis erbrachten 2004 diese Kontrollen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

37.   Wie wurden festgestellte Verstöße geahndet?

38.   Wie sah die gezogene Probenanzahl für Trinkwasser und abgefüllte Wässer in den Jahren

2003 und 2004 aus?

39. Welches konkrete Ergebnis erbrachten diese Untersuchungen in den Jahren 2003 und

2004         (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Produkte)?

40.   Wie sieht die Probenanzahl für Trinkwasser und abgefüllte Wässer im Jahr 2005 aus?
Welches Ergebnis erbrachten die bereits in diesem Jahr vorgenommenen Überprüfungen?

41.   Warum müsste 2004 die Mineralwasser- und Quellwasserverordnung geändert werden?

42.   Wurden durch Ihr Ressort 2003 oder 2004 gegenüber dem Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft spezielle wasserrechtliche Maßnahmen zur
Hebung der Grund- bzw. Trinkwasserqualität von Wasser am Hausbrunnen angeregt?
Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche?

43. Welche Maßnahmen, Aktionen, Projekte etc. werden sie als für Gesundheitsministerium
zum Schutz der Lebensressource Wasser auch nach dem „Internationalen Jahr des
Wassers" (2003) in den Jahren 2005 und 2006 ergreifen, veranlassen oder fördern?