3196/J XXII. GP

Eingelangt am 24.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB durch die Exekutive“

Mit der AB 1756 / XXII.GP wurden durch die Bundesministerin für Justiz ähnliche Fragen

beantwortet.

2004 gab es nach Presseberichten wieder eine „große Zahl an Tierquälereien“ (z.B. „Landwirt

ließ 3000 Hühner verhungern und verdursten oder Haft für Tierquäler“). Diese dürfen in

keiner Weise toleriert werden, Tierschutzgesetze müssen eingehalten werden. Darüber hinaus

wird berichtet, dass engagierte Tierschützer, die dies aufdecken bei Gericht angezeigt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.  In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 durch die
Exekutive wegen § 222 StGB u.a. ermittelt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesland)?

2.           Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB kam es durch Private,
Interessenvertretungen oder die zuständigen Behörden (z.B. Veterinärverwaltung) in den
Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 (Aufschlüsselung auf Jahre, Gerichte bzw. StA)?

3.           In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 durch die
Exekutive gegen Tierschützerinnen, (zB. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung,
Nötigung) ermittelt? (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesland)?


4.    In wie vielen Fällen wurden 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 durch die Exekutive in
diesem Zusammenhang TierschützerInnen (zB. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung,

Nötigung) gerichtlich angezeigt ?

5.    Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf? Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesen
Jahren von Privaten, Gewerbetreibenden, Bauern oder Tiertransporteuren gegen
TierschützerInnen erstattet (Aufschlüsselung nach Jahren und Gruppen)?