3196/J XXII. GP
Eingelangt am 24.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB durch die Exekutive“
Mit der AB 1756 / XXII.GP wurden durch die Bundesministerin für Justiz ähnliche Fragen
beantwortet.
2004 gab es nach Presseberichten wieder eine „große Zahl an Tierquälereien“ (z.B. „Landwirt
ließ 3000 Hühner verhungern und verdursten oder Haft für Tierquäler“). Diese dürfen in
keiner Weise toleriert werden, Tierschutzgesetze müssen eingehalten werden. Darüber hinaus
wird berichtet, dass engagierte Tierschützer, die dies aufdecken bei Gericht angezeigt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
In
wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 durch die
Exekutive wegen § 222 StGB u.a. ermittelt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesland)?
2.
Zu
wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB kam es durch Private,
Interessenvertretungen oder die zuständigen Behörden (z.B. Veterinärverwaltung)
in den
Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 (Aufschlüsselung auf Jahre, Gerichte bzw.
StA)?
3.
In
wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 durch
die
Exekutive gegen Tierschützerinnen, (zB. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung,
Nötigung) ermittelt? (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesland)?
4. In wie vielen Fällen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Exekutive in
diesem Zusammenhang
TierschützerInnen (zB. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung,
Nötigung) gerichtlich angezeigt ?
5. Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf? Wie
viele dieser Strafanzeigen wurden in diesen
Jahren von Privaten, Gewerbetreibenden, Bauern oder Tiertransporteuren
gegen
TierschützerInnen erstattet (Aufschlüsselung nach Jahren und Gruppen)?