3200/J XXII. GP

Eingelangt am 30.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald

und Kolleginnen

an den Bundeskanzler

betreffend bevorstehendes EuGH-Urteil zur Frage ausländischer Studierender an

österreichischen Universitäten

Am 31. März 2003 hat der Europäische Gerichtshof ein Verfahren wegen behaupteter
Diskriminierung ausländischer Studierender an den österreichischen Universitäten
aufgenommen. Seit diesem Zeitpunkt ist klar, dass dieses Verfahren auch so enden könnte,
dass Österreich dazu verurteilt wird, zehntausende in Deutschland zu gefragten Studien nicht
Zugelassene an seinen Universitäten aufzunehmen. Die Konsequenzen für Österreich wären
gewaltig. So könnten österreichische Maturantinnen nicht mehr die Möglichkeit haben, sich
an den Universitäten einzuleben und sich mit ihren Studien vertraut zu machen. Sie würden
vielmehr überhaupt an der Aufnahme von Studien gehindert. Bei den in Frage kommenden
Studien sollen nicht mehr Studierende zugelassen werden als in den letzten drei Jahren. Ganz
sicher wird ein Teil der in Deutschland Abgewiesenen die vorgesehenen
Zulassungsprüfungen bestehen. Daraus ergibt sich, dass in den nächsten Jahren für
österreichische Studierende etwa im Medizinstudium weniger Ausbildungsplätze zur
Verfügung stehen werden als bisher.

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat in seinem Schlussantrag darauf
hingewiesen, dass es keine europäische „Regelung grenzüberschreitender Studentenströme"
gibt. In der Tat ist es auffällig, dass seit Beginn des Verfahrens beim EuGH keine politische
Initiative der Bundesregierung bekannt geworden ist, die um Verständnis für den Standpunkt
Österreichs wirbt und den Versuch enthält, Zugangsbeschränkungen für österreichische
Maturantinnen zu vermeiden.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.   Haben Sie seit Aufnahme des Verfahrens gegen Österreich am 31. März 2003 jemals
versucht, eine für Österreich und seine Jugend verträgliche „Regelung
grenzüberschreitender Studentenströme" herbeizuführen. Wenn ja, wem gegenüber und
wann?

2.                            Haben Sie jemals bei einer Sitzung des Europäischen Rates die Problematik
angesprochen, dass Österreich zehntausende in Deutschland zum Studium nicht
Zugelassene an seinen Unis nicht aufnehmen kann? Wenn ja, wem gegenüber und
wann?

3.                            Haben Sie jemals in mündlicher oder schriftlicher Form versucht, von der Europäischen
Union oder von Deutschland einen finanziellen Ausgleich für die großen Kosten zu
erhalten, die die Ausbildung tausender in Deutschland zum Studium nicht Zugelassener
den österreichischen Universitäten aufbürden würde? Wenn ja, wem gegenüber und
wann?

4.                            Haben Sie jemals versucht, die offensichtliche Unlogik anzusprechen, dass die
Universitäten zwar von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten finanziert werden, die Unis
selbst aber Studierenden aus allen EU-Ländern zur Verfügung stehen sollen, bis dahin,
dass österreichische Universitäten gezwungen werden könnten, in Deutschland zum
Studien nicht Zugelassene aufnehmen zu müssen und für sie die gesamten
Ausbildungskosten zu übernehmen? Wenn ja, wem gegenüber und wann?

5.                            Haben Sie jemals vorgeschlagen, dass zwischen Österreich und Deutschland in dieser
Sache Verhandlungen geführt werden? Wenn ja, gegenüber wem und wann?

6.                            Haben die deutschen Behörden jemals den Vorschlag gemacht, in dieser Sache
Verhandlungen zu führen?