3201/J XXII. GP
Eingelangt am 30.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald
und Kolleginnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend bevorstehendes EuGH-Urteil zur Frage ausländischer Studierender an
österreichischen Universitäten
Am
31. März 2003 hat der Europäische Gerichtshof ein Verfahren wegen behaupteter
Diskriminierung ausländischer Studierender an den österreichischen
Universitäten
aufgenommen. Seit diesem Zeitpunkt ist klar, dass dieses Verfahren auch so
enden könnte,
dass Österreich dazu verurteilt wird,
zehntausende in Deutschland zu gefragten Studien nicht
Zugelassene an seinen Universitäten aufzunehmen. Die Konsequenzen für
Österreich wären
gewaltig. So könnten österreichische Maturantinnen nicht mehr die Möglichkeit
haben, sich
an den Universitäten einzuleben und sich mit ihren Studien vertraut zu machen.
Sie würden
vielmehr überhaupt an der Aufnahme von Studien gehindert. Bei den in Frage
kommenden
Studien sollen nicht mehr Studierende
zugelassen werden als in den letzten drei Jahren. Ganz
sicher wird ein Teil der in Deutschland Abgewiesenen die vorgesehenen
Zulassungsprüfungen bestehen. Daraus ergibt sich, dass in den nächsten Jahren
für
österreichische Studierende etwa im Medizinstudium weniger Ausbildungsplätze
zur
Verfügung stehen werden als bisher.
Der
Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat in seinem Schlussantrag darauf
hingewiesen, dass es keine europäische
„Regelung grenzüberschreitender Studentenströme"
gibt. In der Tat ist es auffällig, dass seit Beginn des Verfahrens beim EuGH
keine politische
Initiative der Bundesregierung bekannt geworden ist, die um Verständnis für den
Standpunkt
Österreichs wirbt und den Versuch enthält, Zugangsbeschränkungen für
österreichische
Maturantinnen zu vermeiden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Haben
Sie seit Aufnahme des Verfahrens gegen Österreich am 31. März 2003 jemals
versucht, eine für Österreich und seine Jugend verträgliche „Regelung
grenzüberschreitender Studentenströme"
herbeizuführen. Wenn ja, wem gegenüber und
wann?
2.
Haben Sie jemals bei einem Treffen der
EU-Bildungsministerinnen die Problematik
angesprochen, dass
Österreich zehntausende in Deutschland zum Studium nicht
Zugelassene an seinen Unis nicht aufnehmen kann? Wenn ja, wem gegenüber und
wann?
3.
Haben Sie jemals in mündlicher oder schriftlicher Form
versucht, von der Europäischen
Union oder von
Deutschland einen finanziellen Ausgleich für die großen Kosten zu
erhalten, die die Ausbildung tausender in
Deutschland zum Studium nicht Zugelassener
den österreichischen Universitäten aufbürden würde? Wenn ja, wem
gegenüber und
wann?
4.
Haben
Sie jemals versucht, die offensichtliche Unlogik anzusprechen, dass die
Universitäten zwar von den einzelnen
EU-Mitgliedsstaaten finanziert werden, die Unis
selbst aber Studierenden aus allen EU-Ländern zur Verfügung stehen sollen, bis
dahin,
dass österreichische Universitäten gezwungen werden könnten, in
Deutschland zum
Studien nicht Zugelassene aufnehmen zu müssen und für sie die gesamten
Ausbildungskosten zu übernehmen? Wenn ja, wem gegenüber und wann?
5.
Haben Sie jemals vorgeschlagen, dass zwischen Österreich
und Deutschland in dieser
Sache Verhandlungen
geführt werden? Wenn ja, gegenüber wem und wann?
6.
Haben die deutschen Behörden jemals den Vorschlag
gemacht, in dieser Sache
Verhandlungen
zu führen?