3202/J XXII. GP

Eingelangt am 30.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Absichtserklärung über die Realisierung und Finanzierung der

Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwang

(Semmeringbasistunnel neu)

In Anlehnung an die Diktion der dieser Anfrage beiliegenden
„Absichtserklärung über die Realisierung und Finanzierung der
Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwang
(Semmeringbasistunnel neu)“ ist folgendes einleitend festzustellen:

Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das niederösterreichische

Naturschutzverfahren in Anbetracht der bisher ergangenen
Höchstgerichtsurteile immer schwieriger zu verzögern gewesen wäre,

in der Erkenntnis, dass in Zukunft geltende Rechtsnormen voraus-

eilend für bereits begonnene Projekte nach politischem Gutdünken
aus Zeit- und Kostengründen in der Regel nicht angewendet werden,

im Bewusstsein, dass die im Vergleich zum Semmering-Basistunnel um

ein vielfaches teurere Koralmbahn niemals bis 2016 fertiggestellt sein
kann, da allein der Tunnelvortrieb einen längeren Zeitraum benötigt,

im Scheitern des Bemühens, auf der gesamten Strecke Wien -

Klagenfurt einheitliche Güterzuganhängelasten zu ermöglichen, da
bereits auf den bestehenden Strecken zwischen Wien und Gloggnitz
andere Anhängelasten existieren als zwischen Graz und Mürzzuschlag,

nicht bedenkend, dass der Südbahn infolge der zentralen Lage

Österreichs im erweiterten Europa schon längst eine besondere
Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreich zukommt und
daher das bestehende Projekt dringlichst zu realiseren gewesen wäre,

nicht würdigend die Tatsache, dass das bestehende Projekt um

mindestens ¼ weniger öffentliche Gelder verschlingen würde als das

„neue" um 1/3 längere Phantasieprojekt, dessen Realisierungschancen
daher entsprechend geringer sind,

• im Bestreben der Bundesregierung, dem niederösterreichischen
Landeshauptmann eine weitere Imageniederlage durch die
Höchstgerichte zu ersparen und aus diesem Grund das bestehende
Naturschutzverfahren einzustellen,

vereinbarten

für den Bund

der für den Verkehr nicht zuständige Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel,

der als Eigentümervertreter der ÖBB 90 Mio. Euro für den Semmering-

Basistunnel abschreibende Vizekanzler Hubert Gorbach sowie

der für künftige Budgetbelastungen vorsorgende Finanzminister

Mag. Karl-Heinz Grasser und

die ÖBB-Holding

in Gestalt der für die Bau-Aufgaben nicht zuständigen Vorstandsmitglieder

Mag. Huber und Mag. Söllinger:

1.                          Alle Rechte, die im bisherigen 10-jährigen Streit um den NÖ-
Naturschutzbescheid für den Semmering-Basistunnel erkämpft
wurden, werden „nicht mehr weiterverfolgt“ und gehen somit samt
den bisher investierten Millionen verloren, obwohl gerade in
Niederösterreich das „neue“ Projekt im gleichen Naturschutzgebiet
nahe dem „alten“ Projekt liegen wird, sodass die sachlichen
Erkenntnisse des Rechtsverfahrens des „alten“ Projektes für das
„neue“ von Bedeutung wäre.

2.                          Statt dessen wird die ÖBB-Holding die ÖBB-Infrastruktur Bau AG
mit den Planungen eines bereits vor 15 Jahren verworfenen
Projektes beauftragen,

 

        das um ein Drittel länger als das bisherige Projekt ist,

        das daher um mehr als ein Drittel teurer als das bisherige
Projekt ist,

        das daher auch eine um ein Drittel längere Bauzeit als das
bisherige Projekt hat zu dem noch die volle Genehmigungszeit
dazukommt,

        das die Stadt Mürzzuschlag nur mit einem extrem teuren und
daher nicht realisierbaren Zusatzprojekt („Tunnelbahnhof')
erfassen könnte,


         das aufgrund der engeren eingleisigen Tunnelröhren einen
entsprechend höheren Luftwiderstand als ein großer
zweigleisiger Tunnel hätte, wodurch ein nicht unwesentlicher
Teil der Vorteile einer flacheren Streckenführung wieder verloren
geht,

         das bei einem Brand wesentlich schneller verqualmt und in dem
nach einem Unfall viel weniger Platz für Aufräumarbeiten
existiert,

         für das die bisherigen geologischen Erkundungen nur
eingeschränkt verwendbar sind,

         für das es keine Garantien mehr gibt, dass es nicht durch
Niederösterreichs „Anlassgesetzgebung" verhindert wird (was der
Verwaltungsgerichtshof beim bisherigen Projekt unterbunden
hat, da es im wesentlichen nach der Rechtslage bei Einreichung
des Projektes zu beurteilen war).

3.                          Die ÖBB-Infrastruktur Bau AG wird bei den Planungen für das
„neue“ Projekt auf die bereits getätigten Investitionsmaßnahmen nur
in sehr geringem Umfang Bedacht nehmen können, da gerade im
Bereich des bisherigen Sondierstollens von Mürzzuschlag aus das
neue Projekt die größten Abweichungen haben wird und zwar sowohl
der Seite nach als auch der Höhe nach, während es im (vom
niederösterreichischen Naturschutz bestrittenen) Niederösterreich-
Projektbereich im Vergleich dazu relativ nahe beim alten Projekt
liegen wird (und zwar sowohl der Seite nach als auch der Höhe
nach).

4.                          Die von Gorbach angekündigte „entpolitisierte" ÖBB muss eine
begleitende Arbeitsgruppe bestehend aus der ÖBB-Infrastruktur Bau
AG, dem BMVIT sowie der Länder Niederösterreich und Steiermark
einrichten.

5.                          Die beiden Länder Niederösterreich und Steiermark haben „ihre
konstruktive Zusammenarbeit mit der ÖBB-Infrastrukur Bau AG bei
der Planung und der Realisierung des Vorhabens zugesagt", was
implizit bedeutet, dass Niederösterreich bisher nicht konstruktiv
mitgewirkt hat, was einem Amtsmissbrauch einer Verwaltungs-
behörde gleichkommt.


6.     Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert
Gorbach hat bereits gegenüber den Medien angekündigt, im Jahr
2010/2011 nicht mehr in diesem Amt zu sein, sodass eine
„Sorgetragung" für die erforderlichen Mittel ab dem Jahr 2010/2011
sehr zu relativieren ist. Ähnliches ist für den Finanzminister
Mag. Karl-Heinz Grasser und Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
anzunehmen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1.  Sie stellen fest, dass hinsichtlich des bisher verfolgten Vorhabens
einer neuen Eisenbahnverordnung zwischen Gloggnitz und
Mürzzuschlag kein Einvernehmen hinsichtlich der
naturschutzrechtlichen Belange erzielt werden konnte. Bis wann wäre
aufgrund des letzten Verwaltungsgerichtshofurteils der nächste
naturschutzrechtliche Bescheid seitens des Landes Niederösterreich
fällig gewesen?

2.            Wie viele Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofurteile im
Zusammenhang mit dem Naturschutzverfahren des Semmering-
Basistunnels hat bisher der Projektwerber für sich entschieden und
wie viele Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofsurteile im
Zusammenhang mit dem Semmering-Basistunnel hat bisher die NÖ-
Landesregierung für sich entschieden?

3.            Ein objektives Indiz für die Rechtslage in einem Streitfall ist die
Kostenaufteilung der Gerichtskosten zwischen den streitenden
Parteien: Wie viel an Höchstgerichtsverfahrenskosten musste im
Zusammenhang mit diesen Verfahren der Projektwerber (HL-AG/ÖBB-
Infrastruktur Bau AG) bezahlen und wie viel die NÖ-Landesregierung
bzw. deren Stellen?

4.            Wie lauten die EU-Regelungen, nach denen das bisher verfolgte
Semmering-Basistunnel-Vorhaben in sicherungstechnischer Sicht
einer Überarbeitung bedürfte?


5.           Welche EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen sind dies? (genaue
Bezeichnung, Nummer, gültig ab welchem Datum?)

6.     Wie lautet der betreffende Text? (Bitte getreuen Wortlaut in deutsch
und englisch angeben)

7.           Ab welchem Projektstatus eines Projektes sind diese anzuwenden?

8.           Welche Projekte der ÖBB-Infrastruktur Bau AG sind davon betroffen?

9.           Welche Überarbeitungen werden dabei für jedes einzelne Projekt
vorgeschrieben?

10.Welche Genehmigungsverfahren sind bei der Koralmbahn noch offen?
11
.Wie lange wird es dauern, bis diese Genehmigungen alle vorliegen?

12.Die Errichtung der Koralmbahn bis 2016 gehört in den Bereich der
Illusion, wenn man die geplante Errichtungszeit der neuen Westbahn
zwischen Wien und St. Pölten und des Lainzer Tunnels kennt und
berücksichtigt, dass die Koralmbahn mit dem Koralmtunnel ein
wesentlich aufwendigeres und technisch in Österreich noch nicht da
gewesenes Tunnelprojekt darstellt als diese beiden relativ kleinen
Vergleichsprojekte.

Wie lange dauert die reine Bauzeit des Koralmtunnels von Beginn der
Bauausschreibung bis zur Fahrt des ersten Zuges durch diesen
Tunnel?

13.Die Zuganhängelasten sind allein zwischen Gloggnitz und Wien und
zwischen Graz und Mürzzuschlag bereits unterschiedlich, sodass von
einer einheitlich hohen Güterzuganhängelast keine Rede sein kann.
Dies gilt umso mehr bis die zur Diskussion stehenden Projekte
(Semmering-Basistunnel und Koralmtunnel) realisert sind, da bis zum
Zeitraum von deren mittleren Auslastung wesentlich weiterentwickelte
Triebfahrzeuge zum Einsatz kommen können, als derzeit im Einsatz
sind.


Wie hoch sind die Zuganhängelasten zwischen Wien und Gloggnitz und
zwischen Graz und Mürzzuschlag, jeweils gesondert nach
Fahrtrichtung?

14.Wenn der Südbahn als Bestandteil der baltisch-adriatischen Achse
eine Besonderheit für den Wirtschaftsstandort Österreich zukommt
(eine Mischung, welche auch die anfragestellenden Abgeordneten
vertreten), warum vertraten dann Vertreter der NÖ-Landesregierung die
Meinung, dass statt eines Semmering-Basistunnels eine östlich von
Österreich verlaufende Flachbahn eine wesentlich geeignetere Lösung
als ein Semmeringbasistunnel wäre?

15.Wenn durch zusätzliche 300-400 Mill. Euro erhebliche
regionalwirschaftliche Effekte erzielt werden können, warum wird dann
nicht das bestehende Projekt, desen regionalwirtschaftliche Effekte
wesentlich früher einsetzen könnten, rasch umgesetzt und das
zusätzliche Geld in zusätzliche Projekte eingesetzt?

16. Wenn diese Argumentation gilt, warum wird nicht auch die
Güterzugsumfahrung St. Pölten unverzüglich umgesetzt?

17.Woher nehmen Sie die unrealistische Erwartung, dass „endgültig eine
einvernehmliche Trassenfestlegung für eine neue leistungsfähige und
zukunftsorientierte Eisenbahnverbindung zwischen Niederösterreich
und der Steiermark“ geschaffen und zügig realisiert wird, wenn der NÖ-
Landeshauptmann nicht einmal bereit ist, eine Absichtserklärung
mitzuunterzeichnen?

18. Wenn Sie so ein großes Interesse an der Realisierung des Semmering-
Basistunnels vorgeben, warum soll dann das bereits so lange verfolgte
und sehr weit gediehene naturschutzrechtliche Verfahren für das
bestehende Projekt nicht mehr weiterverfolgt werden?

19. Wer trägt die Verantwortung für die abzuschreibenden Projektkosten
aufgrund der „Nichtmehrweiterverfolgung"?


20.Warum beauftragt die („strategische“)Holding die ÖBB-Infrastruktur
Bau AG mit der Entwicklung eines neues Projektes und was bedeutet
hier „beauftragt“, heißt es, dass sie es bestellt und bezahlt, oder heißt
es, dass die Mutter einen aktienrechtlich unzulässigen Eingriff in die
ÖBB-Infrastruktur Bau AG vornimmt?

21. In welchem Umfang kann die ÖBB-Infrastruktur Bau AG bei den
Planungen für ein neues Projekt überhaupt noch auf die bereits
getätigten Investitionsmaßnahmen Bedacht nahmen?

22. Die beiden Länder NÖ und Steiermark haben „ihre konstruktive
Zusammenarbeit mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG bei der Planung
und der Realisierung des Vorhabens zugesagt“.

Heißt das, dass NÖ bisher nicht konstruktiv mitgewirkt hat, was einem
Amtsmissbrauch einer Verwaltungsbehörde gleichkommt? Oder heißt
das, dass NÖ künftig beim Vollzug der Landesgesetze über manche
„Hürden“ hinwegzusehen bereit ist, was ebenfalls einem
Amtsmissbrauch einer Verwaltungsbehörde gleichkäme?

23. Wie wird dafür Sorge getragen, dass ab 2010/2011 die für den Bau
des Semmering-Basistunnels erforderlichen Mittel im Sinne der
Bestimmungen des BBG zur Verfügung stehen werden und wer wird die
Kosten dieses Projektes in welchem Umfang (mit)tragen?

24.Warum wird von der Bundesregierung, die angeblich für den Bau des
Semmeringbasistunnel „Sorge trägt", eine Änderung der
Bundesverfassung, die die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes
in Bundeskompetenz erhebt und damit weitere Blockadenmanöver des
Landes Niederösterreich unmöglich macht, abgelehnt?


Absichtserklärung

über die Realisierung und die Finanzierung der

Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwang

(„Semmeringbasistunnel neu“)

-         Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass hinsichtlich des bisher verfolgten
Vorhabens einer neuen Eisenbahnverbindung zwischen Gloggnitz und
Mürzzuschlag („Semmeringbasistunnel alt") kein Einvernehmen hinsichtlich der
naturschutzrechtlichen Belange erzielt werden konnte,

-         in der Erkenntnis, dass das bisher verfolgte Vorhaben angesichts der zukünftig
geltenden EU-Regelungen insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht einer
tiefgreifenden Überarbeitung bedürfte,

-         im Bewusstsein, dass durch den kürzlich vereinbarten Bau der Koralmbahn bis
längstens 2016 eine leistungsfähige Eisenbahnverbindung zwischen Graz und
Klagenfurt mit Flachbahncharakter zur Verfügung stehen wird,

-         im Bemühen, auf der gesamten Strecke Wien - Graz - Klagenfurt zeitgleich
einheitlich hohe Güterzuganhängelasten zu ermöglichen,

-         unter Bedachtnahme auf die zentrale Lage Österreichs im erweiterten Europa,
weshalb der Südbahn als Bestandteil der baltisch-adriatischen Achse eine
besondere Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreichs zukommt,

-         in Würdigung der Tatsache, dass durch die Realisierung eines Vorhabens mit
einem Investitionsvolumen von rund 1,25 Mrd. EURO erhebliche
regionalwirtschaftliche Effekte erzielt werden können, und letztlich

-         im gemeinsamen Bestreben, endgültig eine einvernehmliche Trassenfestlegung
für eine neue leistungsfähige und zukunftsorientierte Eisenbahnverbindung
zwischen Niederösterreich und Steiermark zu schaffen und danach das Vorhaben
zügig zu realisieren.

vereinbaren die Republik Österreich (Bund) und die ÖBB-Holding AG nachstehende
Vorgangsweise bei der weiteren Umsetzung des Vorhabens „Semmeringbasistunnel
neu“:


1.          Das naturschutzrechtliche Verfahren für das Vorhaben „Semmeringbasistunnel
alt“ wird nicht mehr weiterverfolgt und es werden die dafür erforderlichen
rechtlichen Schritte eingeleitet.

2.          Die ÖBB-Holding AG wird die ÖBB-Infrastruktur Bau AG beauftragen.
unverzüglich mit der Projektentwicklung und den Planungen für den
„Semmeringbasistunnel neu“ zwischen Gloggnitz und dem Raum Langenwang zu
beginnen, wofür in den Jahren 2005 bis 2010 der Rahmenplan der ÖBB-
Infrastruktur Bau AG um 100 Mio. EURO aufgestockt wird.

3.          Die ÖBB-Infrastruktur Bau AG wird bei den Planungen auf eine Einbeziehung der
bereits getätigten Investitionsmaßnahmen Bedacht nehmen, um deren
bestmöglichen Nutzen im Gesamtsystem des Basistunnels zu gewährleisten.

4.          Zur Begleitung der Planung einer neuen leistungsfähigen Eisenbahnverbindung
zwischen Gloggnitz und dem Raum Langenwang wird eine Arbeitsgruppe
bestehend aus Vertretern der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, des BMVIT sowie der
Länder Niederösterreich und Steiermark eingerichtet.

5.          Die beiden Länder Niederösterreich und Steiermark haben ihre konstruktive
Zusammenarbeit mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG bei der Planung und der
Realisierung des Vorhabens zugesagt. Unter diesem Gesichtspunkt wird die
ÖBB-Infrastruktur Bau AG darauf hinwirken, dass im Jahr 2010/2011 nach
Vorliegen sämtlicher erforderlicher Genehmigungen mit dem Bau begonnen und
das Vorhaben möglichst zeitgleich mit der Koralmbahn fertiggestellt werden kann.

6.          Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der
Bundesminister für Finanzen werden ab dem Jahr 2010/2011 dafür Sorge tragen,
dass die für den Bau erforderlichen Mittel im Sinne der Bestimmungen des
Bundesbahngesetzes durch zusätzliche Aufnahme der erforderlichen
Finanzierungstranchen in den Rahmenplan gemäß § 43 BBG zur Verfügung
gestellt werden.