3202/J XXII. GP
Eingelangt am 30.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Absichtserklärung über die Realisierung und Finanzierung der
Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwang
(Semmeringbasistunnel neu)
In Anlehnung an die Diktion
der dieser Anfrage beiliegenden
„Absichtserklärung über die Realisierung und
Finanzierung der
Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum
Langenwang
(Semmeringbasistunnel neu)“ ist folgendes
einleitend festzustellen:
• Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das niederösterreichische
Naturschutzverfahren in
Anbetracht der bisher ergangenen
Höchstgerichtsurteile immer schwieriger zu
verzögern gewesen wäre,
• in der Erkenntnis, dass in Zukunft geltende Rechtsnormen voraus-
eilend für bereits begonnene
Projekte nach politischem Gutdünken
aus Zeit- und Kostengründen in der Regel
nicht angewendet werden,
• im Bewusstsein, dass die im Vergleich zum Semmering-Basistunnel um
ein vielfaches teurere
Koralmbahn niemals bis 2016 fertiggestellt sein
kann, da allein der Tunnelvortrieb einen
längeren Zeitraum benötigt,
• im Scheitern des Bemühens, auf der gesamten Strecke Wien -
Klagenfurt einheitliche
Güterzuganhängelasten zu ermöglichen, da
bereits auf den bestehenden Strecken zwischen
Wien und Gloggnitz
andere Anhängelasten existieren als zwischen Graz und Mürzzuschlag,
• nicht bedenkend, dass der Südbahn infolge der zentralen Lage
Österreichs im erweiterten
Europa schon längst eine besondere
Bedeutung für den Wirtschaftsstandort
Österreich zukommt und
daher das bestehende Projekt dringlichst zu
realiseren gewesen wäre,
• nicht würdigend die Tatsache, dass das bestehende Projekt um
mindestens ¼ weniger öffentliche Gelder verschlingen würde als das
„neue" um 1/3 längere
Phantasieprojekt, dessen Realisierungschancen
daher entsprechend geringer sind,
• im Bestreben der Bundesregierung, dem niederösterreichischen
Landeshauptmann eine weitere Imageniederlage
durch die
Höchstgerichte zu ersparen und aus diesem
Grund das bestehende
Naturschutzverfahren einzustellen,
vereinbarten
für den Bund
der für den Verkehr nicht zuständige Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel,
der als Eigentümervertreter der ÖBB 90 Mio. Euro für den Semmering-
Basistunnel abschreibende Vizekanzler Hubert Gorbach sowie
der für künftige Budgetbelastungen vorsorgende Finanzminister
Mag. Karl-Heinz Grasser und
die ÖBB-Holding
in Gestalt der für die Bau-Aufgaben nicht zuständigen Vorstandsmitglieder
Mag. Huber und Mag. Söllinger:
1.
Alle Rechte, die im bisherigen 10-jährigen
Streit um den NÖ-
Naturschutzbescheid für den
Semmering-Basistunnel erkämpft
wurden, werden „nicht mehr weiterverfolgt“ und
gehen somit samt
den bisher investierten Millionen verloren, obwohl gerade in
Niederösterreich das „neue“ Projekt im
gleichen Naturschutzgebiet
nahe dem „alten“ Projekt liegen wird, sodass
die sachlichen
Erkenntnisse des Rechtsverfahrens des „alten“
Projektes für das
„neue“ von Bedeutung wäre.
2.
Statt dessen wird die ÖBB-Holding die
ÖBB-Infrastruktur Bau AG
mit den Planungen eines bereits vor 15 Jahren
verworfenen
Projektes beauftragen,
•
das um ein Drittel länger als das bisherige
Projekt ist,
•
das daher um mehr als ein Drittel teurer als
das bisherige
Projekt ist,
•
das daher auch eine um ein Drittel längere
Bauzeit als das
bisherige Projekt hat zu dem noch die volle
Genehmigungszeit
dazukommt,
•
das die Stadt Mürzzuschlag nur mit einem
extrem teuren und
daher nicht realisierbaren Zusatzprojekt
(„Tunnelbahnhof')
erfassen könnte,
•
das aufgrund der engeren eingleisigen
Tunnelröhren einen
entsprechend höheren Luftwiderstand als ein
großer
zweigleisiger Tunnel hätte, wodurch ein nicht
unwesentlicher
Teil der Vorteile einer flacheren
Streckenführung wieder verloren
geht,
•
das bei einem Brand wesentlich schneller
verqualmt und in dem
nach einem Unfall viel weniger Platz für
Aufräumarbeiten
existiert,
•
für das die bisherigen geologischen
Erkundungen nur
eingeschränkt verwendbar sind,
•
für das es keine Garantien mehr gibt, dass es
nicht durch
Niederösterreichs „Anlassgesetzgebung"
verhindert wird (was der
Verwaltungsgerichtshof beim bisherigen Projekt
unterbunden
hat, da es im wesentlichen nach der Rechtslage
bei Einreichung
des Projektes zu beurteilen war).
3.
Die ÖBB-Infrastruktur Bau AG wird bei den
Planungen für das
„neue“ Projekt auf die bereits getätigten Investitionsmaßnahmen nur
in sehr geringem Umfang Bedacht nehmen können,
da gerade im
Bereich des bisherigen Sondierstollens von Mürzzuschlag aus das
neue Projekt die größten Abweichungen haben
wird und zwar sowohl
der Seite nach als auch der Höhe nach, während
es im (vom
niederösterreichischen Naturschutz bestrittenen) Niederösterreich-
Projektbereich im Vergleich dazu relativ nahe
beim alten Projekt
liegen wird (und zwar sowohl der Seite nach
als auch der Höhe
nach).
4.
Die von Gorbach angekündigte
„entpolitisierte" ÖBB muss eine
begleitende Arbeitsgruppe bestehend aus der
ÖBB-Infrastruktur Bau
AG, dem BMVIT sowie der Länder
Niederösterreich und Steiermark
einrichten.
5.
Die beiden Länder Niederösterreich und
Steiermark haben „ihre
konstruktive Zusammenarbeit mit der ÖBB-Infrastrukur Bau AG bei
der Planung und der Realisierung des Vorhabens
zugesagt", was
implizit bedeutet, dass Niederösterreich bisher nicht konstruktiv
mitgewirkt hat, was einem Amtsmissbrauch
einer Verwaltungs-
behörde gleichkommt.
6. Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert
Gorbach hat bereits gegenüber den Medien
angekündigt, im Jahr
2010/2011 nicht mehr in diesem Amt zu sein,
sodass eine
„Sorgetragung" für die erforderlichen
Mittel ab dem Jahr 2010/2011
sehr zu relativieren ist. Ähnliches ist für den Finanzminister
Mag. Karl-Heinz Grasser und Bundeskanzler Dr.
Wolfgang Schüssel
anzunehmen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1. Sie stellen fest, dass hinsichtlich des bisher verfolgten
Vorhabens
einer neuen Eisenbahnverordnung zwischen
Gloggnitz und
Mürzzuschlag kein Einvernehmen hinsichtlich der
naturschutzrechtlichen Belange erzielt werden
konnte. Bis wann wäre
aufgrund des letzten
Verwaltungsgerichtshofurteils der nächste
naturschutzrechtliche Bescheid seitens des
Landes Niederösterreich
fällig gewesen?
2.
Wie viele Verfassungs- und
Verwaltungsgerichtshofurteile im
Zusammenhang mit dem Naturschutzverfahren des
Semmering-
Basistunnels hat bisher der Projektwerber für
sich entschieden und
wie viele Verfassungs- und
Verwaltungsgerichtshofsurteile im
Zusammenhang mit dem Semmering-Basistunnel hat
bisher die NÖ-
Landesregierung für sich entschieden?
3.
Ein objektives Indiz für die Rechtslage in
einem Streitfall ist die
Kostenaufteilung der Gerichtskosten zwischen
den streitenden
Parteien: Wie viel an Höchstgerichtsverfahrenskosten
musste im
Zusammenhang mit diesen Verfahren der
Projektwerber (HL-AG/ÖBB-
Infrastruktur Bau AG) bezahlen und wie viel
die NÖ-Landesregierung
bzw. deren Stellen?
4.
Wie lauten die EU-Regelungen, nach denen das
bisher verfolgte
Semmering-Basistunnel-Vorhaben in
sicherungstechnischer Sicht
einer Überarbeitung bedürfte?
5.
Welche EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen
sind dies? (genaue
Bezeichnung, Nummer, gültig ab welchem Datum?)
6. Wie lautet der betreffende Text? (Bitte getreuen Wortlaut
in deutsch
und englisch angeben)
7.
Ab welchem Projektstatus eines Projektes sind
diese anzuwenden?
8.
Welche Projekte der ÖBB-Infrastruktur Bau AG
sind davon betroffen?
9.
Welche Überarbeitungen werden dabei für jedes
einzelne Projekt
vorgeschrieben?
10.Welche
Genehmigungsverfahren sind bei der Koralmbahn noch offen?
11.Wie lange wird es dauern, bis diese
Genehmigungen alle vorliegen?
12.Die Errichtung der Koralmbahn bis 2016 gehört in den Bereich der
Illusion, wenn man die geplante
Errichtungszeit der neuen Westbahn
zwischen Wien und St. Pölten und des Lainzer Tunnels kennt und
berücksichtigt, dass die Koralmbahn mit dem Koralmtunnel ein
wesentlich aufwendigeres und technisch in Österreich noch nicht da
gewesenes Tunnelprojekt darstellt als diese
beiden relativ kleinen
Vergleichsprojekte.
Wie lange dauert die reine
Bauzeit des Koralmtunnels von Beginn der
Bauausschreibung bis zur Fahrt des ersten
Zuges durch diesen
Tunnel?
13.Die Zuganhängelasten sind allein zwischen Gloggnitz und Wien und
zwischen Graz und Mürzzuschlag bereits
unterschiedlich, sodass von
einer einheitlich hohen Güterzuganhängelast
keine Rede sein kann.
Dies gilt umso mehr bis die zur Diskussion
stehenden Projekte
(Semmering-Basistunnel und Koralmtunnel)
realisert sind, da bis zum
Zeitraum von deren mittleren Auslastung
wesentlich weiterentwickelte
Triebfahrzeuge zum Einsatz kommen können, als
derzeit im Einsatz
sind.
Wie hoch sind die Zuganhängelasten
zwischen Wien und Gloggnitz und
zwischen Graz und Mürzzuschlag, jeweils
gesondert nach
Fahrtrichtung?
14.Wenn der Südbahn als Bestandteil der baltisch-adriatischen Achse
eine Besonderheit für den Wirtschaftsstandort Österreich zukommt
(eine Mischung, welche auch die
anfragestellenden Abgeordneten
vertreten), warum vertraten dann Vertreter
der NÖ-Landesregierung die
Meinung, dass statt eines
Semmering-Basistunnels eine östlich von
Österreich verlaufende Flachbahn eine
wesentlich geeignetere Lösung
als ein Semmeringbasistunnel wäre?
15.Wenn durch zusätzliche 300-400 Mill. Euro erhebliche
regionalwirschaftliche Effekte erzielt werden
können, warum wird dann
nicht das bestehende Projekt, desen
regionalwirtschaftliche Effekte
wesentlich früher einsetzen könnten, rasch
umgesetzt und das
zusätzliche Geld in zusätzliche Projekte
eingesetzt?
16. Wenn diese Argumentation gilt, warum wird nicht auch die
Güterzugsumfahrung St. Pölten unverzüglich
umgesetzt?
17.Woher nehmen Sie die unrealistische Erwartung, dass „endgültig eine
einvernehmliche Trassenfestlegung für eine
neue leistungsfähige und
zukunftsorientierte Eisenbahnverbindung zwischen Niederösterreich
und der Steiermark“ geschaffen und zügig
realisiert wird, wenn der NÖ-
Landeshauptmann nicht einmal bereit ist, eine
Absichtserklärung
mitzuunterzeichnen?
18. Wenn Sie so ein großes Interesse an der Realisierung des Semmering-
Basistunnels vorgeben, warum soll dann das
bereits so lange verfolgte
und sehr weit gediehene naturschutzrechtliche
Verfahren für das
bestehende Projekt nicht mehr weiterverfolgt
werden?
19. Wer trägt die Verantwortung für die abzuschreibenden Projektkosten
aufgrund der
„Nichtmehrweiterverfolgung"?
20.Warum beauftragt die („strategische“)Holding die ÖBB-Infrastruktur
Bau AG mit der Entwicklung eines neues
Projektes und was bedeutet
hier „beauftragt“, heißt es, dass sie es
bestellt und bezahlt, oder heißt
es, dass die Mutter einen aktienrechtlich
unzulässigen Eingriff in die
ÖBB-Infrastruktur Bau AG vornimmt?
21. In welchem Umfang kann die ÖBB-Infrastruktur Bau AG bei den
Planungen für ein neues Projekt überhaupt noch
auf die bereits
getätigten Investitionsmaßnahmen Bedacht nahmen?
22. Die beiden Länder NÖ und Steiermark haben „ihre konstruktive
Zusammenarbeit mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG bei der Planung
und der Realisierung des Vorhabens zugesagt“.
Heißt das, dass NÖ bisher
nicht konstruktiv mitgewirkt hat, was einem
Amtsmissbrauch einer Verwaltungsbehörde gleichkommt? Oder heißt
das, dass NÖ künftig beim Vollzug der
Landesgesetze über manche
„Hürden“ hinwegzusehen bereit ist, was ebenfalls einem
Amtsmissbrauch einer Verwaltungsbehörde gleichkäme?
23. Wie wird dafür Sorge getragen, dass ab 2010/2011 die für
den Bau
des Semmering-Basistunnels erforderlichen
Mittel im Sinne der
Bestimmungen des BBG zur Verfügung stehen
werden und wer wird die
Kosten dieses Projektes in welchem Umfang
(mit)tragen?
24.Warum wird von der Bundesregierung, die angeblich für den Bau des
Semmeringbasistunnel „Sorge trägt", eine
Änderung der
Bundesverfassung, die die Belange des Natur-
und Landschaftsschutzes
in Bundeskompetenz erhebt und damit weitere Blockadenmanöver des
Landes Niederösterreich unmöglich macht,
abgelehnt?
Absichtserklärung
über die
Realisierung und die Finanzierung der
Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwang
(„Semmeringbasistunnel neu“)
-
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass hinsichtlich
des bisher verfolgten
Vorhabens
einer neuen Eisenbahnverbindung zwischen Gloggnitz und
Mürzzuschlag („Semmeringbasistunnel alt") kein Einvernehmen hinsichtlich
der
naturschutzrechtlichen Belange erzielt werden konnte,
-
in der Erkenntnis, dass das bisher verfolgte Vorhaben
angesichts der zukünftig
geltenden
EU-Regelungen insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht einer
tiefgreifenden Überarbeitung bedürfte,
-
im Bewusstsein, dass durch den kürzlich vereinbarten Bau
der Koralmbahn bis
längstens
2016 eine leistungsfähige Eisenbahnverbindung zwischen Graz und
Klagenfurt
mit Flachbahncharakter zur Verfügung stehen wird,
-
im Bemühen, auf der gesamten Strecke Wien - Graz -
Klagenfurt zeitgleich
einheitlich
hohe Güterzuganhängelasten zu ermöglichen,
-
unter Bedachtnahme auf die zentrale Lage Österreichs im
erweiterten Europa,
weshalb
der Südbahn als Bestandteil der baltisch-adriatischen Achse eine
besondere Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreichs zukommt,
-
in Würdigung der Tatsache, dass durch die Realisierung
eines Vorhabens mit
einem Investitionsvolumen von rund 1,25 Mrd. EURO erhebliche
regionalwirtschaftliche Effekte erzielt werden können, und letztlich
-
im gemeinsamen Bestreben, endgültig eine einvernehmliche
Trassenfestlegung
für eine neue leistungsfähige und zukunftsorientierte Eisenbahnverbindung
zwischen Niederösterreich und Steiermark zu schaffen und danach das Vorhaben
zügig zu realisieren.
vereinbaren die Republik Österreich
(Bund) und die ÖBB-Holding AG nachstehende
Vorgangsweise
bei der weiteren Umsetzung des Vorhabens „Semmeringbasistunnel
neu“:
1.
Das naturschutzrechtliche Verfahren für das Vorhaben „Semmeringbasistunnel
alt“
wird nicht mehr weiterverfolgt und es werden die dafür erforderlichen
rechtlichen
Schritte eingeleitet.
2.
Die ÖBB-Holding AG wird die ÖBB-Infrastruktur Bau AG
beauftragen.
unverzüglich
mit der Projektentwicklung und den Planungen für den
„Semmeringbasistunnel
neu“ zwischen Gloggnitz und dem Raum Langenwang zu
beginnen,
wofür in den Jahren 2005 bis 2010 der Rahmenplan der ÖBB-
Infrastruktur Bau AG um 100 Mio. EURO aufgestockt wird.
3.
Die ÖBB-Infrastruktur Bau AG wird bei den Planungen auf
eine Einbeziehung der
bereits getätigten Investitionsmaßnahmen Bedacht nehmen, um deren
bestmöglichen Nutzen im Gesamtsystem des Basistunnels zu gewährleisten.
4.
Zur Begleitung der Planung einer neuen leistungsfähigen
Eisenbahnverbindung
zwischen Gloggnitz und dem Raum Langenwang wird eine Arbeitsgruppe
bestehend
aus Vertretern der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, des BMVIT sowie der
Länder Niederösterreich und Steiermark eingerichtet.
5.
Die beiden Länder Niederösterreich und Steiermark haben
ihre konstruktive
Zusammenarbeit
mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG bei der Planung und der
Realisierung
des Vorhabens zugesagt. Unter diesem Gesichtspunkt wird die
ÖBB-Infrastruktur Bau AG darauf hinwirken, dass im Jahr 2010/2011 nach
Vorliegen sämtlicher erforderlicher Genehmigungen mit dem Bau begonnen und
das
Vorhaben möglichst zeitgleich mit der Koralmbahn fertiggestellt werden kann.
6.
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie sowie der
Bundesminister
für Finanzen werden ab dem Jahr 2010/2011 dafür Sorge tragen,
dass
die für den Bau erforderlichen Mittel im Sinne der Bestimmungen des
Bundesbahngesetzes
durch zusätzliche Aufnahme der erforderlichen
Finanzierungstranchen in den Rahmenplan gemäß § 43 BBG zur Verfügung
gestellt
werden.
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