3203/J XXII. GP
Eingelangt am 30.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Absichtserklärung über die Realisierung und Finanzierung der
Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwang
(Semmeringbasistunnel neu)
In der dieser Anfrage
angeschlossenen „Absichtserklärung über die
Realisierung und die Finanzierung der
Eisenbahnverbindung Gloggnitz -
Raum Langenwang" hat der Bundesminister für Finanzen unterschrieben,
dass er dafür Sorge tragen wird, dass ab dem
Jahr 2010/2011 die für den
Bau des Semmering-Basistunnels erforderlichen
Mittel im Sinne der
Bestimmungen des BBG zur Verfügung gestellt
werden.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
In welcher Weise werden die genannten Mittel
zur Verfügung
gestellt?
2.
Welche Garantien gibt es dafür?
3.
Wird es gem. § 43 Abs. 2 BBG Förderungen des
Bundes geben?
4.
Welche regionalwirtschaftlichen Effekte
werden durch die
Verteuerung des
Semmering-Basistunnelprojektes von 0,8-0,9 auf
1,25 Mrd. Euro zusätzlich erreicht?
5.
Welche Einsparungen können durch den Verzicht
auf das
Weiterbetreiben des NÖ Naturschutzverfahrens
für das bestehende
Projekt erreicht werden?
6.
Welche bisher getätigten Investitionen sind
aufgrund dieses
Verzichtes abzuschreiben?
Absichtserklärung
über die Realisierung und die Finanzierung der
Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwang
(„Semmeringbasistunnel neu")
-
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass hinsichtlich
des bisher verfolgten
Vorhabens
einer neuen Eisenbahnverbindung zwischen Gloggnitz und
Mürzzuschlag („Semmeringbasistunnel alt") kein Einvernehmen hinsichtlich
der
naturschutzrechtlichen Belange erzielt werden konnte,
-
in der Erkenntnis, dass das bisher verfolgte Vorhaben
angesichts der zukünftig
geltenden EU-Regelungen insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht einer
tiefgreifenden Überarbeitung bedürfte,
-
im Bewusstsein, dass durch den kürzlich vereinbarten Bau
der Koralmbahn bis
längstens
2016 eine leistungsfähige Eisenbahnverbindung zwischen Graz und
Klagenfurt
mit Flachbahncharakter zur Verfügung stehen wird,
-
im Bemühen, auf der gesamten Strecke Wien - Graz -
Klagenfurt zeitgleich
einheitlich
hohe Güterzuganhängelasten zu ermöglichen,
-
unter Bedachtnahme auf die zentrale Lage Österreichs im
erweiterten Europa,
weshalb
der Südbahn als Bestandteil der baltisch-adriatischen Achse eine
besondere Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreichs zukommt,
-
in Würdigung der Tatsache, dass durch die Realisierung
eines Vorhabens mit
einem
Investitionsvolumen von rund 1,25 Mrd. EURO erhebliche
regionalwirtschaftliche Effekte erzielt werden können, und letztlich
-
im gemeinsamen Bestreben, endgültig eine einvernehmliche
Trassenfestlegung
für eine neue leistungsfähige und zukunftsorientierte Eisenbahnverbindung
zwischen
Niederösterreich und Steiermark zu schaffen und danach das Vorhaben
zügig
zu realisieren,
vereinbaren die Republik Österreich
(Bund) und die ÖBB-Holding AG nachstehende
Vorgangsweise
bei der weiteren Umsetzung des Vorhabens „Semmeringbasistunnel
neu":
1. Das naturschutzrechtliche Verfahren für das
Vorhaben „Semmeringbasistunnel
alt" wird nicht mehr weiterverfolgt
und es werden die dafür erforderlichen
rechtlichen Schritte eingeleitet.
2.
Die ÖBB-Holding AG wird die ÖBB-Infrastruktur Bau AG
beauftragen,
unverzüglich mit der Projektentwicklung und den Planungen für den
„Semmeringbasistunnel
neu" zwischen Gloggnitz und dem Raum Langenwang zu
beginnen,
wofür in den Jahren 2005 bis 2010 der Rahmenplan der ÖBB-
Infrastruktur
Bau AG um 100 Mio. EURO aufgestockt wird.
3.
Die ÖBB-Infrastruktur Bau AG wird bei den Planungen auf
eine Einbeziehung der
bereits
getätigten Investitionsmaßnahmen Bedacht nehmen, um deren
bestmöglichen Nutzen im Gesamtsystem des Basistunnels zu gewährleisten.
4.
Zur Begleitung der Planung einer neuen leistungsfähigen
Eisenbahnverbindung
zwischen
Gloggnitz und dem Raum Langenwang wird eine Arbeitsgruppe
bestehend aus Vertretern der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, des BMVIT sowie der
Länder
Niederösterreich und Steiermark eingerichtet.
5.
Die beiden Länder Niederösterreich und Steiermark haben
ihre konstruktive
Zusammenarbeit mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG bei der Planung und der
Realisierung des Vorhabens zugesagt. Unter diesem Gesichtspunkt wird die
ÖBB-Infrastruktur Bau AG darauf hinwirken, dass im Jahr 2010/2011 nach
Vorliegen sämtlicher erforderlicher Genehmigungen mit dem Bau begonnen und
das
Vorhaben möglichst zeitgleich mit der Koralmbahn fertiggestellt werden kann.
6.
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie sowie der
Bundesminister
für Finanzen werden ab dem Jahr 2010/2011 dafür Sorge tragen,
dass
die für den Bau erforderlichen Mittel im Sinne der Bestimmungen des
Bundesbahngesetzes durch zusätzliche Aufnahme der erforderlichen
Finanzierungstranchen in den Rahmenplan gemäß § 43 BBG zur Verfügung
gestellt
werden.
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