3203/J XXII. GP

Eingelangt am 30.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Absichtserklärung über die Realisierung und Finanzierung der

Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwang

(Semmeringbasistunnel neu)

In der dieser Anfrage angeschlossenen „Absichtserklärung über die
Realisierung und die Finanzierung der Eisenbahnverbindung Gloggnitz -
Raum Langenwang" hat der Bundesminister für Finanzen unterschrieben,
dass er dafür Sorge tragen wird, dass ab dem Jahr 2010/2011 die für den
Bau des Semmering-Basistunnels erforderlichen Mittel im Sinne der
Bestimmungen des BBG zur Verfügung gestellt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.                          In welcher Weise werden die genannten Mittel zur Verfügung
gestellt?

2.            Welche Garantien gibt es dafür?

3.            Wird es gem. § 43 Abs. 2 BBG Förderungen des Bundes geben?

4.            Welche regionalwirtschaftlichen Effekte werden durch die
Verteuerung des Semmering-Basistunnelprojektes von 0,8-0,9 auf
1,25 Mrd. Euro zusätzlich erreicht?


5.                         Welche Einsparungen können durch den Verzicht auf das
Weiterbetreiben des NÖ Naturschutzverfahrens für das bestehende
Projekt erreicht werden?

6.                         Welche bisher getätigten Investitionen sind aufgrund dieses
Verzichtes abzuschreiben?

 



Absichtserklärung

über die Realisierung und die Finanzierung der

Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwang

(„Semmeringbasistunnel neu")

-        Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass hinsichtlich des bisher verfolgten
Vorhabens einer neuen Eisenbahnverbindung zwischen Gloggnitz und
Mürzzuschlag („Semmeringbasistunnel alt") kein Einvernehmen hinsichtlich der
naturschutzrechtlichen Belange erzielt werden konnte,

-        in der Erkenntnis, dass das bisher verfolgte Vorhaben angesichts der zukünftig
geltenden EU-Regelungen insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht einer
tiefgreifenden Überarbeitung bedürfte,

-        im Bewusstsein, dass durch den kürzlich vereinbarten Bau der Koralmbahn bis
längstens 2016 eine leistungsfähige Eisenbahnverbindung zwischen Graz und
Klagenfurt mit Flachbahncharakter zur Verfügung stehen wird,

-        im Bemühen, auf der gesamten Strecke Wien - Graz - Klagenfurt zeitgleich
einheitlich hohe Güterzuganhängelasten zu ermöglichen,

-        unter Bedachtnahme auf die zentrale Lage Österreichs im erweiterten Europa,
weshalb der Südbahn als Bestandteil der baltisch-adriatischen Achse eine
besondere Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreichs zukommt,

-        in Würdigung der Tatsache, dass durch die Realisierung eines Vorhabens mit
einem Investitionsvolumen von rund 1,25 Mrd. EURO erhebliche
regionalwirtschaftliche Effekte erzielt werden können, und letztlich

-        im gemeinsamen Bestreben, endgültig eine einvernehmliche Trassenfestlegung
für eine neue leistungsfähige und zukunftsorientierte Eisenbahnverbindung
zwischen Niederösterreich und Steiermark zu schaffen und danach das Vorhaben
zügig zu realisieren,

vereinbaren die Republik Österreich (Bund) und die ÖBB-Holding AG nachstehende
Vorgangsweise bei der weiteren Umsetzung des Vorhabens „Semmeringbasistunnel
neu":

 


1.   Das naturschutzrechtliche Verfahren für das Vorhaben „Semmeringbasistunnel
alt" wird nicht mehr weiterverfolgt und es werden die dafür erforderlichen
rechtlichen Schritte eingeleitet.

2.          Die ÖBB-Holding AG wird die ÖBB-Infrastruktur Bau AG beauftragen,
unverzüglich mit der Projektentwicklung und den Planungen für den
„Semmeringbasistunnel neu" zwischen Gloggnitz und dem Raum Langenwang zu
beginnen, wofür in den Jahren 2005 bis 2010 der Rahmenplan der ÖBB-
Infrastruktur Bau AG um 100 Mio. EURO aufgestockt wird.

3.          Die ÖBB-Infrastruktur Bau AG wird bei den Planungen auf eine Einbeziehung der
bereits getätigten Investitionsmaßnahmen Bedacht nehmen, um deren
bestmöglichen Nutzen im Gesamtsystem des Basistunnels zu gewährleisten.

4.          Zur Begleitung der Planung einer neuen leistungsfähigen Eisenbahnverbindung
zwischen Gloggnitz und dem Raum Langenwang wird eine Arbeitsgruppe
bestehend aus Vertretern der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, des BMVIT sowie der
Länder Niederösterreich und Steiermark eingerichtet.

5.          Die beiden Länder Niederösterreich und Steiermark haben ihre konstruktive
Zusammenarbeit mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG bei der Planung und der
Realisierung des Vorhabens zugesagt. Unter diesem Gesichtspunkt wird die
ÖBB-Infrastruktur Bau AG darauf hinwirken, dass im Jahr 2010/2011 nach
Vorliegen sämtlicher erforderlicher Genehmigungen mit dem Bau begonnen und
das Vorhaben möglichst zeitgleich mit der Koralmbahn fertiggestellt werden kann.

6.          Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der
Bundesminister für Finanzen werden ab dem Jahr 2010/2011 dafür Sorge tragen,
dass die für den Bau erforderlichen Mittel im Sinne der Bestimmungen des
Bundesbahngesetzes durch zusätzliche Aufnahme der erforderlichen
Finanzierungstranchen in den Rahmenplan gemäß § 43 BBG zur Verfügung
gestellt werden.