3204/J XXII. GP
Eingelangt am
30.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Absichtserklärung über die Realisierung und Finanzierung der
Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwang
(Semmeringbasistunnel neu)
Der Vizekanzler und
Verkehrsminister Hubert Gorbach hat im ersten
Halbjahr 2005 in Beantwortung mehrerer
schriftlicher parlamentarischer
Anfragen im Zusammenhang mit dem
Bundesbahngesetz, den ÖBB und
dem Infrastrukturausbau darauf hingewiesen,
dass „mit Inkrafttreten der
durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 beschlossenen Änderungen des
Bundesbahngesetzes 1992 das Unternehmen ÖBB
endgültig in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen" wurde und „Einflussnahmen und
Weisungen jeglicher Art - auch im Katastrophenfall - nunmehr
ausgeschlossen" sind und nur mehr „z.B. die Anteilsrechte in der
Hauptversammlung einer AG" wahrgenommen
werden können.
Diese vollmundige
Ankündigung, mit der das Interpellationsrecht des
Parlaments zu unterlaufen versucht wurde, hat
nicht einmal ein halbes Jahr
gehalten.
Die dieser Anfrage
angeschlossene „Absichtserklärung über die Realisierung
und die Finanzierung der Eisenbahnverbindung
Gloggnitz - Raum Langen-
wang" schreibt nicht nur den Organen der
ÖBB Holding AG sondern auch
den Organen der ÖBB-Infrastruktur Bau AG vor,
wie sie den Wünschen der
Politik gerecht zu werden haben.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie
nachstehende
Anfrage:
1. Auf welcher Rechtsbasis erfolgt die Vereinbarung der
„Nichtmehrweiterverfolgung des Naturschutzverfahrens" des
Vorhabens Semmering-Basistunnel in Hinblick auf die von Ihnen
mehrmals zitierte aktienrechtliche
Eigenständigkeit der ÖBB-
Organe?
2.
Ging eine Information von ÖBB-Organen an den
Verkehrsminister
dieser Vereinbarung voran? Wenn ja, welche mit
welchem Inhalt
(bitte der Anfrage beilegen)?
3.
Ist Ihnen bekannt, dass gemäß Aktiengesetz die
Hauptversammlung
nur über Anträge des Vorstandes oder des Aufsichtsrates
entscheiden kann und selbst keine Anordnungen
treffen kann?
4. Auf welcher Rechtsbasis „wird die ÖBB-Holding AG
die ÖBB-
Infrastruktur Bau AG mit der
Projektentwicklung" des
„Semmeringbasistunnels neu" „beauftragen", wenn eine solche
„Beauftragung" durch das Aktienrecht und das BBG ausgeschlossen
ist?
5.
Welche Anträge des Vorstandes im Zusammenhang
mit dem
Semmering-Basistunnel wurden der
Hauptversammlung vorgelegt?
Mit welchen Expertisen wurden diese Anträge
geprüft? Welche
Beschlüsse hat die Hauptversammlung gefasst?
Wer haftet für
welche Kosten, die durch diese
Hauptversammlungsbeschlüsse
abzuschreiben sind?
6. Wie hoch sind die bisher getätigten Ausgaben für das
Projekt
„Semmering-Basistunnel" der Bahn?
7. Auf welcher Projektbasis wurden die Kosten von
1,25 Mrd. EURO
für das neue Semmering-Basistunnelprojekt
geschätzt? Wie lange ist
das neue Projekt, wie lange das alte Projekt?
Um wie viel teurer
kommen zwei eingleisige Tunnelröhren
gegenüber einer zweigleisigen
Röhre mit einem
Begleitstollen für den Bereich der hohen
Überlagerung?
8.
Gibt es Garantien des Landes Niederösterreich,
dass bei einem
neuen Projekt, das durch das gleiche
Naturschutzgebiet führt,
trotzdem die Bescheide positiv ausfallen?
9.
Wie lauten die EU-Regelungen, nach denen das
bisher verfolgte
Semmering-Basistunnel-Vorhaben in
sicherungstechnischer Sicht
einer Überarbeitung bedürften?
10.Weiche EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen sind dies (genaue
Bezeichnung, Nummer, gültig ab welchem Datum)?
11.Wie lautet lautet der betreffende Text? (Bitte getreuen Wortlaut in
deutsch und englisch angeben)
12.Ab welchem Projektstatus eines Projektes sind diese anzuwenden?
13.Welche Projekte der ÖBB-Infrastruktur Bau AG sind davon
insgesamt betroffen?
14.Welche Überarbeitungen werden dabei für jedes einzelne Projekt
vorgeschrieben?
15.Wie lange dauert die reine Bauzeit für
a. Wien - St. Pölten
b. den Lainzer Tunnel
16.Wie lange dauerte die Genehmigung für diese noch ausständigen
Verwaltungsverfahren?
c. bei Wien-St. Pölten
d. beim Lainzer Tunnel
17.
Wie lange dauert die reine Bauzeit für die
gesamte Koralmbahn?
18.
Welche Genehmigungen für die Koralmbahn sind
noch ausständig?
Absichtserklärung
über die
Realisierung und die Finanzierung der
Eisenbahnverbindung Gloggnitz-Raum Langenwang
(„Semmeringbasistunnel neu")
-
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass hinsichtlich
des bisher verfolgten
Vorhabens
einer neuen Eisenbahnverbindung zwischen Gloggnitz und
Mürzzuschlag („Semmeringbasistunnel alt") kein Einvernehmen hinsichtlich
der
naturschutzrechtlichen Belange erzielt werden konnte,
-
in der Erkenntnis, dass das bisher verfolgte Vorhaben angesichts
der zukünftig
geltenden
EU-Regelungen insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht einer
tiefgreifenden Überarbeitung bedürfte,
-
im Bewusstsein, dass durch den kürzlich vereinbarten Bau
der Koralmbahn bis
längstens
2016 eine leistungsfähige Eisenbahnverbindung zwischen Graz und
Klagenfurt mit Flachbahncharakter zur Verfügung stehen wird,
-
im Bemühen, auf der gesamten Strecke Wien - Graz -
Klagenfurt zeitgleich
einheitlich
hohe Güterzuganhängelasten zu ermöglichen,
-
unter Bedachtnahme auf die zentrale Lage Österreichs im
erweiterten Europa,
weshalb
der Südbahn als Bestandteil der baltisch-adriatischen Achse eine
besondere Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreichs zukommt,
-
in Würdigung der Tatsache, dass durch die Realisierung
eines Vorhabens mit
einem
Investitionsvolumen von rund 1,25 Mrd. EURO erhebliche
regionalwirtschaftliche Effekte erzielt werden können, und letztlich
-
im gemeinsamen Bestreben, endgültig eine einvernehmliche
Trassenfestlegung
für eine neue leistungsfähige und zukunftsorientierte Eisenbahnverbindung
zwischen Niederösterreich und Steiermark zu schaffen und danach das Vorhaben
zügig zu realisieren,
vereinbaren die Republik Österreich
(Bund) und die ÖBB-Holding AG nachstehende
Vorgangsweise bei der weiteren Umsetzung des Vorhabens „Semmeringbasistunnel
neu":
1.
Das naturschutzrechtliche Verfahren für das Vorhaben
„Semmeringbasistunnel
alt"
wird nicht mehr weiterverfolgt und es werden die dafür erforderlichen
rechtlichen
Schritte eingeleitet.
2.
Die ÖBB-Holding AG wird die ÖBB-Infrastruktur Bau AG
beauftragen,
unverzüglich
mit der Projektentwicklung und den Planungen für den
„Semmeringbasistunnel
neu" zwischen Gloggnitz und dem Raum Langenwang zu
beginnen,
wofür in den Jahren 2005 bis 2010 der Rahmenplan der ÖBB-
Infrastruktur
Bau AG um 100 Mio. EURO aufgestockt wird.
3.
Die ÖBB-Infrastruktur Bau AG wird bei den Planungen auf
eine Einbeziehung der
bereits getätigten Investitionsmaßnahmen Bedacht nehmen, um deren
bestmöglichen Nutzen im Gesamtsystem des Basistunnels zu gewährleisten.
4.
Zur Begleitung der Planung einer neuen leistungsfähigen
Eisenbahnverbindung
zwischen Gloggnitz und dem Raum Langenwang wird eine Arbeitsgruppe
bestehend aus Vertretern der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, des BMVIT sowie
der
Länder
Niederösterreich und Steiermark eingerichtet.
5.
Die beiden Länder Niederösterreich und Steiermark haben
ihre konstruktive
Zusammenarbeit mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG bei der Planung und der
Realisierung des Vorhabens zugesagt. Unter diesem Gesichtspunkt wird die
ÖBB-Infrastruktur Bau AG darauf hinwirken, dass im Jahr 2010/2011 nach
Vorliegen sämtlicher erforderlicher Genehmigungen mit dem Bau begonnen und
das
Vorhaben möglichst zeitgleich mit der Koralmbahn fertiggestellt werden kann.
6.
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie sowie der
Bundesminister
für Finanzen werden ab dem Jahr 2010/2011 dafür Sorge tragen,
dass
die für den Bau erforderlichen Mittel im Sinne der Bestimmungen des
Bundesbahngesetzes
durch zusätzliche Aufnahme der erforderlichen
Finanzierungstranchen in den Rahmenplan gemäß § 43 BBG zur Verfügung
gestellt
werden.