3214/J XXII. GP
Eingelangt am 06.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Diversion: Anwendung im Jahre 2004"
In
der Anfragebeantwortung 1616/AB XXII.GP vom 26.05.2004 wurden die Zahlen der
Anwendung diversionsrechtlicher Bestimmungen für die Jahre 2001 - 2003
dargestellt sowie
Ergebnisse der Arbeitsgruppe Diversion, die
vom BMJ eingerichtet wurde.
Aus diesen ergaben sich zahlreiche Empfehlungen sowohl für den
Gesetzgeber wie auch für
die Justizverwaltung. Allerdings könnten
die Ausführungen zur Anwendung der Diversion bei
Wirtschaftsdelikten nicht vollständig überzeugen, insbesondere nicht die
Auffassung der
Expertenkommission zur Transparenz des
Diversionsverfahrens.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Wie hoch war im Jahr 2004 der prozentuelle Anteil von
Diversionsangeboten bzw. -
maßnahmen im
Verhältnis zur Gesamtanzahl von Strafverfahren bei den einzelnen
LG- bzw. den BG-Sprengeln (Ersuche um Aufschlüsselung nach
Bezirksanwaltschaft, Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaft und Landesgericht)?
2.
In wie vielen Fällen wurde eine „Geldbuße"
angeboten und angenommen (Ersuche
um Aufschlüsselung nach Bezirksanwaltschaft, Bezirksgerichte,
Staatsanwaltschaft
und Landesgericht)?
In wie vielen Fällen wurde das Angebot nicht angenommen?
3.
In
wie vielen Fällen wurden „gemeinnützige Leistungen" angeboten (Ersuche um
Aufschlüsselung nach Bezirksanwaltschaft,
Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaft und
Landesgericht)? In wie vielen Fällen wurde das Angebot nicht angenommen?
4.
In
wie vielen Fällen wurde eine „Probezeit ohne Zusatz" angeboten und
angenommen (Ersuche um Aufschlüsselung nach Bezirksanwaltschaft,
Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaft und
Landesgericht)? In wie vielen Fällen wurde
das Angebot nicht angenommen?
5.
In
wie vielen Fällen wurde eine „Probezeit mit Bewährungshilfe" oder
Übernahme
von Pflichten angeboten und angenommen (Ersuche um Aufschlüsselung nach
Bezirksanwaltschaft, Bezirksgerichte,
Staatsanwaltschaft und Landesgericht)? In wie
vielen Fällen wurde das Angebot nicht angenommen?
6.
In
wie vielen Fällen wurde ein „Außergerichtlicher Tatausgleich" angeboten
und
angenommen (Ersuche um Aufschlüsselung nach Bezirksanwaltschaft,
Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaft und
Landesgericht)? In wie vielen Fällen wurde
das Angebot nicht angenommen?
7.
In
wie vielen Fällen blieb die Diversion im Jahr 2004 ohne Erfolg?
8.
Wie beurteilen Sie diese neuen Zahlen - gerade im
Vergleich zu 2001, 2002 und
2003?
9.
Inwieweit wird die Diversion bei straffällig gewordenen
Ausländerinnen
berücksichtigt?
10.
Wie beurteilen Sie insgesamt die österreichische
Diversionspraxis gegenüber
NichtösterreicherInnen insbesondere AsylwerberInnen?
11.
Sind die diversionsrechtlichen Bestimmungen auch auf
Unternehmen bzw. deren
Organe im Sinne des
geplanten Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes in der
geplanten Fassung anzuwenden?
12.
Ist es mit Beschluss des geplanten
Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes zulässig,
dass die Geldbußen
von den Unternehmen und nicht von den verantwortlichen
Managern bezahlt werden?
13.
Unter welchen Voraussetzungen sind Diversionszahlungen
von Personen steuerlich
absetzbar?
14.
Beabsichtigen Sie die vorliegenden Vorschläge der
Expertenkommission
umzusetzen? Wenn ja,
wie ist der Umsetzungsstand?
15.
Liegt bereits eine aussagekräftigere
(deliktsspezifische) Statistik zur Diversion vor?
Wenn nein, wann wird diese vorliegen?
16.
Wenn ja, zu wie vielen und welchen diversionellen
Erledigungen im Bereich
Wirtschaftsstrafrecht im Jahr 2004 kam es?
17.
Wurden im Jahr 2004 bei der Diversion aus Sicht des BMJ
verstärkt
sozialkonstruktive Maßnahmen angeboten?
18.
Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass
bei der Diversion
sozialkonstruktive Maßnahmen in Zukunft verstärkt angeboten werden?