3214/J XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Diversion: Anwendung im Jahre 2004"

In der Anfragebeantwortung 1616/AB XXII.GP vom 26.05.2004 wurden die Zahlen der
Anwendung diversionsrechtlicher Bestimmungen für die Jahre 2001 - 2003 dargestellt sowie
Ergebnisse der Arbeitsgruppe Diversion, die vom BMJ eingerichtet wurde.
Aus diesen ergaben sich zahlreiche Empfehlungen sowohl für den Gesetzgeber wie auch für
die Justizverwaltung. Allerdings könnten die Ausführungen zur Anwendung der Diversion bei
Wirtschaftsdelikten nicht vollständig überzeugen, insbesondere nicht die Auffassung der
Expertenkommission zur Transparenz des Diversionsverfahrens.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.   Wie hoch war im Jahr 2004 der prozentuelle Anteil von Diversionsangeboten bzw. -
maßnahmen im Verhältnis zur Gesamtanzahl von Strafverfahren bei den einzelnen
LG- bzw. den BG-Sprengeln (Ersuche um Aufschlüsselung nach
Bezirksanwaltschaft, Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaft und Landesgericht)?

2.                         In wie vielen Fällen wurde eine „Geldbuße" angeboten und angenommen (Ersuche
um Aufschlüsselung nach Bezirksanwaltschaft, Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaft
und Landesgericht)? In wie vielen Fällen wurde das Angebot nicht angenommen?

3.                         In wie vielen Fällen wurden „gemeinnützige Leistungen" angeboten (Ersuche um
Aufschlüsselung nach Bezirksanwaltschaft, Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaft und
Landesgericht)? In wie vielen Fällen wurde das Angebot nicht angenommen?

 


4.                           In wie vielen Fällen wurde eine „Probezeit ohne Zusatz" angeboten und
angenommen (Ersuche um Aufschlüsselung nach Bezirksanwaltschaft,
Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaft und Landesgericht)? In wie vielen Fällen wurde
das Angebot nicht angenommen?

 

5.                           In wie vielen Fällen wurde eine „Probezeit mit Bewährungshilfe" oder Übernahme
von Pflichten angeboten und angenommen (Ersuche um Aufschlüsselung nach
Bezirksanwaltschaft, Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaft und Landesgericht)? In wie
vielen Fällen wurde das Angebot nicht angenommen?

6.                           In wie vielen Fällen wurde ein „Außergerichtlicher Tatausgleich" angeboten und
angenommen (Ersuche um Aufschlüsselung nach Bezirksanwaltschaft,
Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaft und Landesgericht)? In wie vielen Fällen wurde
das Angebot nicht angenommen?

7.                           In wie vielen Fällen blieb die Diversion im Jahr 2004 ohne Erfolg?

8.                           Wie beurteilen Sie diese neuen Zahlen - gerade im Vergleich zu 2001, 2002 und
2003?

9.                           Inwieweit wird die Diversion bei straffällig gewordenen Ausländerinnen
berücksichtigt?

 

10.                  Wie beurteilen Sie insgesamt die österreichische Diversionspraxis gegenüber
NichtösterreicherInnen insbesondere AsylwerberInnen?

11.                  Sind die diversionsrechtlichen Bestimmungen auch auf Unternehmen bzw. deren
Organe im Sinne des geplanten Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes in der
geplanten Fassung anzuwenden?

12.                  Ist es mit Beschluss des geplanten Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes zulässig,
dass die Geldbußen von den Unternehmen und nicht von den verantwortlichen
Managern bezahlt werden?

 


13.                  Unter welchen Voraussetzungen sind Diversionszahlungen von Personen steuerlich
absetzbar?

14.                  Beabsichtigen Sie die vorliegenden Vorschläge der Expertenkommission
umzusetzen? Wenn ja, wie ist der Umsetzungsstand?

15.                  Liegt bereits eine aussagekräftigere (deliktsspezifische) Statistik zur Diversion vor?
Wenn nein, wann wird diese vorliegen?

16.                  Wenn ja, zu wie vielen und welchen diversionellen Erledigungen im Bereich
Wirtschaftsstrafrecht im Jahr 2004 kam es?

17.                  Wurden im Jahr 2004 bei der Diversion aus Sicht des BMJ verstärkt
sozialkonstruktive Maßnahmen angeboten?

18.                  Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass bei der Diversion
sozialkonstruktive Maßnahmen in Zukunft verstärkt angeboten werden?