3220/J XXII. GP
Eingelangt am 06.07.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Wein - Einfuhrkontrolle durch das BMF“
Mit der AB 204 l/XXII.GP wurde durch den BM für Finanzen
die damals zur Importkontrolle
gestellten Fragen
großteils beantwortet. Klargestellt wurde u.a., dass die Kontrolle der
Verkehrsfähigkeit von Importwein der Bundeskellereiinspektion und nicht dem
Zoll obliegt.
Die Zollverwaltung wirkt allerdings bei der
Einfuhr von Wein aus Drittstaaten insofern an der
Weinkontrolle mit, als überwacht wird, dass nur solcher Wein eingeführt
wird, der zuvor
untersucht worden ist.
Durch die am 1 Juli 2004 in Kraft getretene neue
EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004
ergeben sich allerdings neue Schwerpunkte für das BMF:
„Die am 1. Juli 2004 in Kraft getretene neue
EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004
(Verordnung (EG) Nr. 1383/2003) hat die Liste der von den zollbehördlichen
Maßnahmen
erfassten
Schutzrechte („Rechte geistigen Eigentums") erweitert. Neben den bereits
bisher
von der (alten)
EG-Produktpiraterie-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 3295/1994) erfassten
Schutzrechten - Marken (einschließlich Gemeinschaftsmarken),
Urheberrecht,
Geschmacksmuster (einschließlich Gemeinschaftsgeschmacksmuster), Patente und
ergänzende Schutzzertifikate -findet die
EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 jetzt auch
Anwendung bei Nachahmungen von
•
Sortenschutzrechten,
•
Ursprungsbezeichnungen,
•
geographischen Angaben für Agrarerzeugnisse und
Lebensmittel sowie
•
geographischen Angaben für Weinbauerzeugnisse bzw.
Spirituosen.
Die
Rechtsinhaber können nach der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 Anträge auf
Tätigwerden der Zollbehörde stellen. Durch
dieses Verfahren werden vom Rechtsinhaber zur
Weitergabe an die Zollstellen
geeignete und der Identifikation von schutzrechtsverletzenden
Waren dienende Hinweise und Materialien übermittelt. Das Tätigwerden der
Zollbehörden
besteht dann darin, in Verdachtsfällen die Überlassung
von Waren für jene Zeit auszusetzen,
die für die Prüfung der Frage erforderlich ist, ob es sich tatsächlich um Waren
handelt, die
bestimmte Rechte am geistigen Eigentum verletzen.
Bislang wurde allerdings für Wein weder nach der (alten)
EG-Produktpiraterie-Verordnung
noch nach der
(neuen) EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 ein Antrag auf Tätigwerden
der Zollbehörden gestellt."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Proben von Wein wurden 2004 beim Import
gezogen (Aufschlüsselung auf
Jahre, Länder, Weinbaugebiete und Sorten)?
2.
Wie
viele Proben (Sorten) wurden zolltariflich beanstandet und was waren die
Beanstandungsgründe (Aufschlüsselung auf
Weinbaugebiete, Länder und Sorten)?
3.
Wie viele Fälle nach dem Produktpirateriegesetz wurden
2004 angezeigt bzw. verfolgt
(z.B. wegen Markenverfälschung)?
4.
Durch welche konkreten Maßnahmen können Sie die
KonsumentInnen vor solchen
Irreführungen schützen? Wie schützen Sie die seriösen österreichischen Winzer
vor
dieser unlauteren Konkurrenz?
5.
Wie
schützen Sie, die österreichischen KonsumentInnen vor Importweinen
(Drittlandsweinen), die mit in der EU
verbotenen Verfahren und unter Zuhilfenahme
von in der EU verbotenen Mitteln hergestellt wurden (Konzentrierung von
Wein,
Aromatisierung, Einsatz von Holzchips und Holzauszügen, Säurezusatz)?