3221/J XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Situation der Patientenvertretungen in Tirol

Am 1. Juli 2005 tritt in Tirol die vor kurzem per Landesgesetz ins Leben gerufene
„Tiroler Patientenvertretung" in Kraft, mit welcher eine zentralisierte
Patientenvertretung geschaffen wird und die bisher in Tirol bestehenden
Patientenvertretungen mit jeweils eigenen Kompetenzbereichen aufgelöst werden.
Seit Mitte Mai gibt es Bewerbungen für die neue Patientenvertretung, bis zum
29. Juni gab es jedoch weder Gespräche mit den BewerberInnen noch fand ein
Hearing statt.

Es ist daher anzunehmen, dass es auch nach dem Stichtag 1.Juli noch keine neue
Patientenvertretung geben und es noch Wochen dauern wird, bis diese arbeitsfähig
sein wird.

Für die derzeit tätigen Patientenvertretungen gibt es ab 1. Juli keinerlei gesetzliche
Grundlage mehr. Die dort beschäftigten Personen arbeiten dann im rechtsfreien
Raum und haben bis jetzt keinerlei Information über ihre berufliche Zukunft erhalten.
Auch können von den bestehenden Patientenvertretungen ab 1. Juli keine
Patientenbeschwerden mehr entgegengenommen werden und es ist unklar, was mit
den laufenden Beschwerdefällen passiert, wodurch auch für die PatientInnen eine
unverantwortliche Rechtsunsicherheit entsteht.

In einer Regierungssitzung am 29. 6. einigte man sich auf eine Kandidatin, die
Erfahrungen im Verwaltungsrecht besitzt und im Brüsseler Europabüro für die
Regionen Tirol, Südtirol und Trentino arbeitete, jedoch über keinerlei ausreichenden
Erfahrungen und Praxis im Bereich der PatientInnenrechte verfügt. Zuständig war sie
bisher für Nachbarschaftspolitik der genannten Europaregion. Von einer
sachgerechten und patientinnenfreundlichen Entscheidung kann daher schwer
gesprochen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)                            Ist Ihnen der oben beschriebene Zustand bekannt?

2)                            Wie lange kann eine Patientenanwaltschaft unbesetzt bleiben?

3)                            Ist eine zentrale PatientInnenanwaltschaft mit der Bestellung einer
Leitungsfunktion allein schon arbeitsfähig?

4)             Halten Sie diese Vorgangsweise mit der Verantwortung einer
Gesundheitslandesrätin vereinbar?

5)                            Ist dieser Zustand eines „Interregnums“ den PatientInnen sowie den bisher
in den Patientenvertretungen tätigen Menschen zumutbar?

6)             Welche Qualifikationen sind für das Amt einer Patientenanwältin notwendig
bzw. erwünscht?

7)                            Ist die bisherige Mitarbeit in einem Büro für Tirol, Südtirol und Trentino mit
dem Aufgabenbereich nachbarschaftliche Grundsatzangelegenheiten für die
Qualifikation zur Leitung einer zentralen PatientInnenanwaltschaft
ausreichend?

8)                            In der Tiroler Tageszeitung (TT) vom 27.6.2005 wurde berichtet, dass dem
Vorstandsdirektor der TILAK ein Mitspracherecht bei der Bestellung der
neuen Patientenvertretung eingeräumt werden soll.

Halten Sie diese Vorgangsweise für vertretbar bzw. sind Sie der Meinung,
dass dadurch die Unabhängigkeit der Patientenvertretung nicht gefährdet
wird?