3221/J XXII. GP
Eingelangt am 06.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Situation der Patientenvertretungen in Tirol
Am
1. Juli 2005 tritt in Tirol die vor kurzem per Landesgesetz ins Leben gerufene
„Tiroler Patientenvertretung" in Kraft, mit welcher eine zentralisierte
Patientenvertretung geschaffen wird und die bisher in Tirol bestehenden
Patientenvertretungen mit jeweils eigenen
Kompetenzbereichen aufgelöst werden.
Seit Mitte Mai gibt es Bewerbungen für die neue Patientenvertretung, bis
zum
29. Juni gab es jedoch weder Gespräche mit
den BewerberInnen noch fand ein
Hearing statt.
Es ist
daher anzunehmen, dass es auch nach dem Stichtag 1.Juli noch keine neue
Patientenvertretung geben und es noch
Wochen dauern wird, bis diese arbeitsfähig
sein wird.
Für die
derzeit tätigen Patientenvertretungen gibt es ab 1. Juli keinerlei gesetzliche
Grundlage mehr. Die dort beschäftigten Personen arbeiten dann im rechtsfreien
Raum und haben bis jetzt keinerlei
Information über ihre berufliche Zukunft erhalten.
Auch können von den bestehenden Patientenvertretungen ab 1. Juli keine
Patientenbeschwerden mehr entgegengenommen
werden und es ist unklar, was mit
den laufenden Beschwerdefällen passiert, wodurch auch für die PatientInnen
eine
unverantwortliche Rechtsunsicherheit
entsteht.
In einer
Regierungssitzung am 29. 6. einigte man sich auf eine Kandidatin, die
Erfahrungen im Verwaltungsrecht besitzt und im Brüsseler Europabüro für die
Regionen Tirol, Südtirol und Trentino
arbeitete, jedoch über keinerlei ausreichenden
Erfahrungen und Praxis im Bereich der PatientInnenrechte verfügt. Zuständig war
sie
bisher für Nachbarschaftspolitik der genannten Europaregion. Von einer
sachgerechten und patientinnenfreundlichen Entscheidung kann daher schwer
gesprochen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)
Ist
Ihnen der oben beschriebene Zustand bekannt?
2)
Wie
lange kann eine Patientenanwaltschaft unbesetzt bleiben?
3)
Ist
eine zentrale PatientInnenanwaltschaft mit der Bestellung einer
Leitungsfunktion allein schon arbeitsfähig?
4)
Halten Sie diese Vorgangsweise mit der Verantwortung
einer
Gesundheitslandesrätin
vereinbar?
5)
Ist dieser Zustand eines „Interregnums“ den PatientInnen
sowie den bisher
in den
Patientenvertretungen tätigen Menschen zumutbar?
6)
Welche Qualifikationen sind für das Amt einer
Patientenanwältin notwendig
bzw.
erwünscht?
7)
Ist
die bisherige Mitarbeit in einem Büro für Tirol, Südtirol und Trentino mit
dem Aufgabenbereich nachbarschaftliche
Grundsatzangelegenheiten für die
Qualifikation zur Leitung einer zentralen PatientInnenanwaltschaft
ausreichend?
8)
In der Tiroler Tageszeitung (TT) vom 27.6.2005 wurde
berichtet, dass dem
Vorstandsdirektor der
TILAK ein Mitspracherecht bei der Bestellung der
neuen Patientenvertretung eingeräumt werden soll.
Halten
Sie diese Vorgangsweise für vertretbar bzw. sind Sie der Meinung,
dass dadurch die Unabhängigkeit der
Patientenvertretung nicht gefährdet
wird?