3222/J XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Frauenförderung in Wissenschaft und Forschung

 

 

 

Obwohl das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz einen zumindest 40-prozentigen Anteil von Frauen in allen universitären Bereichen vorsieht, werden Wissenschafterinnen heute zwar toleriert, jedoch selten ihren Qualifikationen entsprechend gefördert. Die „gläserne Decke“ existiert also, wie die Tageszeitung  „Der Standard“ (18. Mai 2005) berichtete, nach wie vor. Demnach beträgt der Anteil weiblicher Ordinarien im Studienjahr 2004/2005 gerade einmal elf Prozent.

 

An den medizinischen Fakultäten sind derzeit 7 Prozent der Professuren durch Frauen besetzt, was im Vergleich zu 1995 einer Steigerung von minimalen 1,5 Prozent entspricht. Der Anteil promovierter Frauen an den medizinischen Fakultäten betrug im Studienjahr 2001/2002 58 Prozent. Im selben Jahr betrug die „Frauenquote“ unter den Habilitierten 20 Prozent, der Anteil an Assistentinnen lag bei 30 Prozent. Diese Zahlen belegen, dass es an qualifizierten Forscherinnen nicht mangelt. Dennoch wurde keine Frau als Professorin berufen. Es muss daher dringend ein breiteres Bewusstsein für die Notwendigkeit frauenfördernder Maßnahmen geschaffen werden!

 

Seit nunmehr 10 Jahren gibt es z.B. an der Universität Wien den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, der vom Senat als Kollegialorgan eingesetzt wird. Im Senat selbst, der unter anderem über das Prozedere bei Habilitationsverfahren und Berufungskommissionen entscheidet, sind im Gegensatz zum Universitätsrat jedoch keine Gleichberechtigungsbeauftragten vertreten. Aus dieser Tatsache resultiert der Umstand, dass zum Beispiel bei Besetzungen keine objektivierbaren Kriterien festgemacht werden können. Der Arbeitskreis selbst agiert nur in beratender und kontrollierender Funktion, d.h. die/der jeweilige Beauftragte verfügt über kein Stimmrecht. Beauftragte für Gleichbehandlungsfragen haben lediglich die Möglichkeit, ein Votum seperatum einzubringen, sowie die Berechtigung innerhalb einer zweiwöchigen Frist das Schiedsgericht anzurufen. Die gesetzlich verankerte Mehrheit der Ordinarien in den Senaten führt, angesichts der Tatsache, dass Frauen auf dieser Ebene unterrepräsentiert sind, nicht unbedingt zu einer Beschleunigung der Gleichstellung von Frauen.

 

Freie Wissenschafterinnen sehen sich gezwungen, ihrer Forschung im Rahmen alternativer Beschäftigungsverhältnisse (wie zum Beispiel befristeter Projekte) nachzugehen, was zur Problematisierung privater Lebensumstände führen kann. Vor allem externe Lektorinnen haben in den letzten Jahren wesentliche Beiträge zur Forschung und Lehre, unter anderem auch im Bereich der Frauenforschung geleistet. Diese hat das Potential in sich, den Blick für Gender-Mainstreaming zu schärfen.

 

Um einer internationalen Konkurrenz standzuhalten, ist es notwendig, Frauen in Forschung und Lehre stärker zu fördern, sowie bereits existierende Frauenförderungsprogramme effizienter als bisher zu exekutieren.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Aus welchen Gründen ist der Frauenanteil in Forschung und Lehre in den letzten 2 Jahren nur minimal gestiegen?

 

2.      Weshalb haben die Frauenförderungsprogramme des Ministeriums bisher nicht den gewünschten Erfolg erzielt?

 

3.      Wie lange wird es dauern, bis der Anteil weiblicher Ordinarien dem der männlichen entspricht?

 

4.      Wie werden die existierenden Förderprogramme und -maßnahmen, die Wissenschafterinnen nach der Dissertation auf den Einstieg in die Forschung und/oder Lehre vorbereiten, genutzt?

 

5.      Welche, eine Integration von externen Lehrenden in die „inneruniversitären“ Strukturen vorsehenden Maßnahmen, existieren in Ihrem Ressort?

 

6.      Welche neuen Frauenförderungsprogramme sind seit 2003 entwickelt und umgesetzt worden?

 

7.      Welche Ergebnisse können die in den Jahren 2001 und 2002 Beauftragten zur Erstellung von „Expertisen zur Entwicklung mittelfristiger Strategien der Forschungsförderungspolitik im Bereich der Gender Studies“ vorweisen?

 

8.      Welche Kinderbetreuungseinrichtungen, die eine dem Alter des Kindes adäquate und außerdem stundenweise Betreuung vorsehen, gibt es an den Universitäten?

 

9.      Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass die Frauenforschung (abgesehen etwa vom Projektzentrum für Frauen- und Geschlechterforschung) an den österreichischen Universitäten nach wie vor unzureichend institutionalisiert sind?