3232/J XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend die Umtriebe rechtsextremer und neonazistischer Burschenschafter auf dem Gelände der Universität Wien

 

In Zusammenhang mit dem sogenannten „Schiller-Kommers“ rechtsextremistischer und neonazistischer Organisationen wurde am 11. Juni 2005 das Neue Institutsgebäude der Universität Wien für eine Veranstaltung freigemacht.

 

Aus einem Gedächtnisprotokoll:

 

„Lehrveranstaltungen, die um diese Zeit in diesem Haus stattfanden, mussten abgebrochen werden; Einsatzkräfte der Wiener Polizei räumten das Haus, forderten Studierende und LehrveranstaltungsleiterInnen ultimativ zum Verlassen des Hauses auf; sämtliche Eingangstüren mit Ausnahme des Haupteinganges wurden versperrt. Auch alle inneren parterre gelegenen Gebäudetüren wurden zugesperrt mit Ausnahme des Abganges zu einem der Haupthörsäle. Polizisten umstellten das Gebäude und riegelten zusätzlich noch sämtliche Zugangsmöglichkeiten außen durch Sperrgitter ab unterstützt durch Saalordner der Burschenschaftsgruppen.

 

Ich kam zufällig etwa um halb drei Uhr nachmittags dort vorbei und bemerkte die zahlreichen Polizeiwägen sowie die Polizisten und weiters auch die außen stehenden Saalordner.

 

Auf meine Nachfrage an einen der Polizisten erhielt ich die Auskunft, dass das Haus wegen einer geschlossenen Veranstaltung nicht betreten werden dürfe.

 

Die Einsatzkräfte der Polizei wollten mir zunächst den Zugang ins Haus verwehren, ließen mich aber passieren, nachdem ich mitteilte, dass ich Lehrbeauftragte an einem in diesem Haus befindlichen Institut sei, ich somit keine Studentin sei, sondern zum Personal der Universität Wien gehöre.

 

Der Zutritt zum Hörsaal, in dem die Veranstaltung stattfand, wurde mir von einem Saalordner verwehrt, indem er mich von der geschlossenen Hörsaaltür wegzerrte und sie somit für mich unpassierbar machte. Auf meinen Hinweis, dass ich zum Haus und somit zum Personal der Universität Wien gehöre, erfolgte die Reaktion, dass das uninteressant sei und dass niemand das Recht habe, diese Veranstaltung zu betreten. Da ich nicht riskieren wollte, zusammengeschlagen zu werden und überdies alleine war, insistierte ich nicht auf mein Zutrittsrecht.“

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Ist es richtig, dass die Polizei am Vormittag des 11. Juni 2005 Lehrveranstaltungen im Neuen Instituts-Gebäude der Universität Wien beendet, Studierende und Lehrpersonen zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert hat?

 

  1. Ist es richtig, dass „Ordner“ der Veranstalter im Beisein der Polizei Lehrpersonal der Universität Wien den Zugang zu Räumlichkeiten der Universität Wien versperrt haben?

 

  1. Wenn Frage 1 oder 2 mit „Ja“ beantwortet werden: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies?

 

  1. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage be- bzw. verhinderte die Polizei am Vormittag des 11. Juni 2005 den normalen Lehrbetrieb im Neuen Institutsgebäude der Universität Wien?

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen und auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmungen ist es der Polizei möglich,

 

a)     in den Lehrbetrieb einzugreifen?

b)     Lehrveranstaltungen zu beenden?

c)      Studierende aus dem Lehrbereich zu entfernen?

d)     Lehrende von ihrer Arbeit abzuhalten?

e)     Waren diese Voraussetzungen gegeben?

 

  1. In welcher Weise kooperierte die Polizei mit den „Ordnern“ der rechtsextremistischen Veranstaltung bzw. in welcher Weise stand sie mit diesen in Kontakt?

 

  1. Warum schritt die Polizei nicht ein, als „Ordner“ der Veranstalter Lehrpersonal der Universität Wien unter Einsatz körperlicher Gewalt daran zu hindern suchte, Räumlichkeiten der Universität zu betreten.

 

  1. Wie lautet der Bericht der Polizei über die Veranstaltung vom 11. Juni 2005 im NIG der Uni Wien sowie über die damit zusammenhängenden polizeilichen Begleitmaßnahmen im Wortlaut?