3235/J XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2005
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Anfrage

 

 

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Transparenz von Personalentscheidung, Kosten und Ausstattung von Ministerbüros

 

 

Die Arbeit der Ministerbüros bzw. der Umgang mit Personalverantwortung in Ministerien ist auf Grund der besonderen Nähe zu politischen EntscheidungsträgerInnen von besonderer Bedeutung für Öffentlichkeit. Die Transparenz dieser Tätigkeit hinsichtlich Arbeitsfelder, aber vor allem hinsichtlich ihrer personellen Ausstattungen und der daraus resultierenden finanziellen Aufwendungen wird in der Öffentlichkeit auch als Indikator für sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit Macht und Ressourcen erachtet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wie viele Personen werden gegenwärtig im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt?

 

  1. Wie viele Personen wurden am 1.1. 2004 im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt?

 

  1. Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2004 (unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen Beschäftigungsendes) im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?

 

  1. Mit wie vielen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 1.1.2004 Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbediensteten - Gesetz abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen die darin vereinbarten Gehälter zusammengerechnet einen sich aus dem Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes ergebenden Betrag?

 

  1. Über wie viele MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen (aufgeschlüsselt nach Leiharbeitgeber, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe) vereinbart?

 

  1. An welche Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeriums vergeben und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung, jeweils geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?

 

  1. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs jeweils in den Monaten von Jänner 2004 bis inklusive Juli 2005 entstanden sind?

 

  1. Welche Sektionsleiter, geordnet nach Namen, wurden seit 1.2.2000 bestellt und wurden diese Dienstverhältnisse gemäß dem Ausschreibungsgesetz in der geltenden Fassung vergeben?

 

  1. Wie wurden die unter Punkt 8. beauskunfteten, tatsächlich betrauten Bewerber, von dieser Begutachtungskommission beurteilt?

 

  1. Welche der unter Punkt 8. beauskunfteten Personen bekleiden oder bekleideten zuvor auch eine Funktion im Ministerbüro bzw. dem Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?

 

  1. Werden Personen außerhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt und wenn ja, wie viele und mit welchen Aufgaben?

 

  1. Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten, die aus den der unter Punkt 11. beauskunfteten Leiharbeitsverträgen entstehen?