Eingelangt am 06.07.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Transparenz
von Personalentscheidung, Kosten und Ausstattung von Ministerbüros
Die Arbeit der Ministerbüros bzw. der
Umgang mit Personalverantwortung in Ministerien ist auf Grund der besonderen
Nähe zu politischen EntscheidungsträgerInnen von besonderer Bedeutung für Öffentlichkeit.
Die Transparenz dieser Tätigkeit hinsichtlich Arbeitsfelder, aber vor allem
hinsichtlich ihrer personellen Ausstattungen und der daraus resultierenden
finanziellen Aufwendungen wird in der Öffentlichkeit auch als Indikator für
sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit Macht und Ressourcen erachtet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viele Personen werden gegenwärtig im Ministerbüro bzw. im
Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt?
- Wie viele Personen wurden am 1.1. 2004 im Ministerbüro bzw. im
Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt?
- Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2004
(unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen
Beschäftigungsendes) im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig
eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher Grundlage
(Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36
VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils
dieses Dienstverhältnis?
- Mit wie vielen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des
Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 1.1.2004
Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbediensteten - Gesetz abgeschlossen und
in welcher Höhe übersteigen die darin vereinbarten Gehälter
zusammengerechnet einen sich aus dem Gehaltsschema des
Vertragsbedienstetengesetzes ergebenden Betrag?
- Über wie viele MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des
Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden
Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden mit
welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen (aufgeschlüsselt nach
Leiharbeitgeber, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung,
Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht
des Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und
Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten,
Amtsverschwiegenheit, Abdingung des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers
sowie Konventionalstrafe) vereinbart?
- An welche Unternehmungen, die nunmehr als
Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort
stehen, wurden Förderungen des Ministeriums vergeben und wenn ja, in welcher
Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung, jeweils geordnet nach
Förderungsempfänger und Budgetjahr?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten, die aus der Beschäftigung aller
MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig
eingerichteten Staatssekretärs jeweils in den Monaten von Jänner 2004 bis
inklusive Juli 2005 entstanden sind?
- Welche Sektionsleiter, geordnet nach Namen, wurden seit
1.2.2000 bestellt und wurden diese Dienstverhältnisse gemäß dem
Ausschreibungsgesetz in der geltenden Fassung vergeben?
- Wie wurden die unter Punkt 8. beauskunfteten, tatsächlich
betrauten Bewerber, von dieser Begutachtungskommission beurteilt?
- Welche der unter Punkt 8. beauskunfteten Personen bekleiden
oder bekleideten zuvor auch eine Funktion im Ministerbüro bzw. dem Büro
eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?
- Werden Personen außerhalb des Ministerbüros aufgrund von
Arbeitsleihverträgen beschäftigt und wenn ja, wie viele und mit welchen
Aufgaben?
- Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten, die
aus den der unter Punkt 11. beauskunfteten Leiharbeitsverträgen entstehen?