Eingelangt am 06.07.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Transparenz
von Personalentscheidung, Kosten und Ausstattung von Ministerbüros
Die Arbeit der
Ministerbüros bzw. der Umgang mit Personalverantwortung in Ministerien ist auf
Grund der besonderen Nähe zu politischen EntscheidungsträgerInnen von
besonderer Bedeutung für Öffentlichkeit. Die Transparenz dieser Tätigkeit
hinsichtlich Arbeitsfelder, aber vor allem hinsichtlich ihrer personellen
Ausstattungen und der daraus resultierenden finanziellen Aufwendungen wird in
der Öffentlichkeit auch als Indikator für sensiblen und verantwortungsvollen
Umgang mit Macht und Ressourcen erachtet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viele Personen werden gegenwärtig im
Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs
beschäftigt?
- Wie viele Personen wurden am 1.1. 2004 im Ministerbüro bzw. im
Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt?
- Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2004
(unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen
Beschäftigungsendes) im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig
eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher Grundlage
(Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36
VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils
dieses Dienstverhältnis?
- Mit wie vielen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des
Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 1.1.2004
Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbediensteten - Gesetz abgeschlossen und
in welcher Höhe übersteigen die darin vereinbarten Gehälter
zusammengerechnet einen sich aus dem Gehaltsschema des
Vertragsbedienstetengesetzes ergebenden Betrag?
- Über wie viele MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des
Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge
abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden mit welchen
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen (aufgeschlüsselt nach
Leiharbeitgeber, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung,
Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des
Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und
Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten,
Amtsverschwiegenheit, Abdingung des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers
sowie Konventionalstrafe) vereinbart?
- An welche Unternehmungen, die nunmehr als
Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort
stehen, wurden Förderungen des Ministeriums vergeben und wenn ja, in
welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung, jeweils geordnet nach
Förderungsempfänger und Budgetjahr?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten, die aus der Beschäftigung aller
MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig
eingerichteten Staatssekretärs jeweils in den Monaten von Jänner 2004 bis
inklusive Juli 2005 entstanden sind?
- Welche Sektionsleiter, geordnet nach Namen, wurden seit
1.2.2000 bestellt und wurden diese Dienstverhältnisse gemäß dem
Ausschreibungsgesetz in der geltenden Fassung vergeben?
- Wie wurden die unter Punkt 8. beauskunfteten, tatsächlich betrauten
Bewerber, von dieser Begutachtungskommission beurteilt?
- Welche der unter Punkt 8. beauskunfteten Personen bekleiden
oder bekleideten zuvor auch eine Funktion im Ministerbüro bzw. dem Büro
eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?
- Werden Personen außerhalb des Ministerbüros aufgrund von
Arbeitsleihverträgen beschäftigt und wenn ja, wie viele und mit welchen
Aufgaben?
- Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten, die
aus den der unter Punkt 11. beauskunfteten Leiharbeitsverträgen entstehen?