3258/J XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2005
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Anfrage

der Abgeordneten SCHÖNPASS

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Grundstücksverkauf durch die ASFINAG in Oberösterreich

Im Jahr 2002 sind einige Grundstücke entlang der Autobahn vom Bund in den Besitz der
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG)
übergegangen (vgl. BGBl. I Nr. 50/2002). Der Bund wird in diesem Zusammenhang als
Eigentümervertreter angesprochen. Betroffen sind in Oberösterreich die Objekte Ansfelden,
Oberwang, Ried/Innkreis, Seewalchen, Vorchdorf und Wels. Es liegt im Interesse der
anrainenden BürgerInnen sowie der betreffenden Gemeinden, zu erfahren, ob und wann
diese Grundstücke an Private verkauft werden sollen. Darüber hinaus liegt es im Interesse
der SteuerzahlerInnen in Österreich, was mit dem ehemaligen Eigentum der Republik
geschieht. Gesetzlich hat die ASFINAG gegenüber dem Bund eine Nachbesserungspflicht,
d.h. sie ist dazu verpflichtet, bei einem Verkauf an Dritte Entgeltzahlungen an den Bund zu
leisten. Es ist zu befürchten, dass mit den oben genannten Grundstücken Bundeseigentum
unwiederbringlich verkauft wird, um kurzfristig Budgetlöcher zu stopfen - ohne langfristigen
Nutzen für die Republik Österreich und zum Schaden der österreichischen
SteuerzahlerInnen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.   Hat der Bund als Eigentümervertreter einem Verkauf der oben genannten Grundstücke
durch die ASFINAG zugestimmt?

2.    Hat die ASFINAG bereits welche der oben genannten Grundstücke verkauft?
2a. Wenn ja, welche Grundstücke?

2b. Wenn ja, wer sind die Käufer?

2c. Wenn ja, zu welchem Preis?

2d. Wurden entsprechende Entgeltzahlungen an den Bund gerichtet (Bitte um eine genaue

Auflistung der einzelnen Zahlungen pro Verkauf)?

3.              Bei welchen der Grundstücke ist ein Verkauf geplant?

4.              Bei welchen der Grundstücke ist kein Verkauf geplant?

5.              Welche dieser Grundstücke benötigt die ASFINAG selber?