3261/J XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Parnigoni

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Kooperation zwischen B.M.I. und privaten Werkstätten

Seit das B.M.I Kooperationen mit privaten Werkstätten eingegangen ist, kommt es dem
Vernehmen nach immer wieder zu Klagen, dass innerhalb der Exekutive viel Arbeitszeit nicht
effizient genutzt werden kann, und zwar deshalb, weil die ExekutivbeamtInnen, denen das zu
reparierende KFZ zugeteilt ist, oftmals vor Ort lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Auch wurde bislang noch kaum etwas über etwaige Einsparungen bekannt, die sich durch die
Ausgliederung des KFZ-Reparatur-Wesens für das B.M.I ergeben.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.            Mit welchen Vertragswerkstätten ist das B.M.I. bislang eine Kooperation eingegangen
bzw. wann wurden diese Kooperationen genau eingegangen?

2.            Was hat die Kooperation mit privaten Werkstätten bislang an konkreten Einsparungen
gebracht bzw. welche zusätzlichen Kosten sind dem B.M.I. daraus erwachsen?

3.            Wie viel wurde im Jahr 2004 für KFZ-Reparaturen ausgegeben, wie viel im ersten
Halbjahr 2005?

4.            Welche Kosten verursachten die KFZ-Reparaturen vor der Auslagerung des
Werkstättenservices (bitte um diesbezügliche Auflistung der letzten 5 Jahre vor der
Auslagerung)?


 

5.   Gibt es ein konkretes Organisationskonzept, das die Zuständigkeit der einzelnen
privaten Vertragswerkstätten für die Exekutiv-Dienststeilen regelt? Wenn ja, wie sieht
dieses im Detail aus, wenn nein, warum nicht?

6.  Entspricht es den Tatsachen, dass oftmals während einer KFZ-Reparatur

Exekutivbeamte vor Ort auf die Beendigung derselben warten müssen?

a.) Wenn ja, wie oft kommt das vor und wie viele Arbeitsstunden an ureigentlicher
exekutiver Tätigkeit gehen dadurch pro Jahr verloren?

b.) Wenn nein, welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, dass möglichst wenige
Arbeitsstunden an ureigentlicher exekutiver Tätigkeit verloren gehen?