3261/J XXII. GP
Eingelangt am 07.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Kooperation zwischen B.M.I. und privaten Werkstätten
Seit
das B.M.I Kooperationen mit privaten Werkstätten eingegangen ist, kommt es dem
Vernehmen nach immer wieder zu Klagen, dass
innerhalb der Exekutive viel Arbeitszeit nicht
effizient genutzt werden kann, und zwar deshalb, weil die ExekutivbeamtInnen,
denen das zu
reparierende KFZ zugeteilt ist, oftmals vor Ort lange Wartezeiten in
Kauf nehmen müssen.
Auch wurde bislang noch kaum etwas über
etwaige Einsparungen bekannt, die sich durch die
Ausgliederung des KFZ-Reparatur-Wesens für das B.M.I ergeben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Mit welchen Vertragswerkstätten ist das B.M.I. bislang
eine Kooperation eingegangen
bzw. wann wurden
diese Kooperationen genau eingegangen?
2.
Was hat die Kooperation mit privaten Werkstätten bislang
an konkreten Einsparungen
gebracht bzw. welche
zusätzlichen Kosten sind dem B.M.I. daraus erwachsen?
3.
Wie viel wurde im Jahr 2004 für KFZ-Reparaturen
ausgegeben, wie viel im ersten
Halbjahr 2005?
4.
Welche
Kosten verursachten die KFZ-Reparaturen vor der Auslagerung des
Werkstättenservices (bitte um
diesbezügliche Auflistung der letzten 5 Jahre vor der
Auslagerung)?
5. Gibt
es ein konkretes Organisationskonzept, das die Zuständigkeit der einzelnen
privaten Vertragswerkstätten für die
Exekutiv-Dienststeilen regelt? Wenn ja, wie sieht
dieses im Detail aus, wenn nein, warum nicht?
6. Entspricht es den Tatsachen, dass oftmals während einer KFZ-Reparatur
Exekutivbeamte vor Ort auf die Beendigung derselben warten müssen?
a.)
Wenn ja, wie oft kommt das vor und wie viele Arbeitsstunden an ureigentlicher
exekutiver Tätigkeit gehen dadurch pro Jahr verloren?
b.) Wenn nein, welche Vorkehrungen haben Sie getroffen,
dass möglichst wenige
Arbeitsstunden an
ureigentlicher exekutiver Tätigkeit verloren gehen?